Kartellrecht Landeskartellbehörde Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Kartellrecht Landeskartellbehörde Die Landeskartellbehörde ist für den Schutz des freien Wettbewerbs in Hessen zuständig und vollzieht dort das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. © nmann77 / Adobe Stock Landeskartellbehörde Kartellrechtsverstöße Man spricht von einem Kartell, wenn mehrere konkurrierende Unternehmen ihr Verhalten auf dem im Einzelfall „relevanten Markt“ koordinieren, um den Wettbewerb zu beeinträchtigen © nmann77 / Adobe Stock Landeskartellbehörde Verwaltungsverfahren in einem Verwaltungsverfahren Beweismittel können beschlagnahmt werden, Unterlagen können eingesehen, geprüft und herausverlangt werden. © nmann77 / Adobe Stock Landeskartellbehörde Sanktionsmöglichkeiten bei Kartellrechtsverstößen Im Fall von Verstößen hält das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verschiedene Sanktionsmöglichkeiten bereit. © nmann77 / Adobe Stock Landeskartellbehörde Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt die Einhaltung der wettbewerblichen Spielregeln zwischen den konkurrierenden Unternehmen. © v.poth - stock.adobe.com Landeskartellbehörde Bußgeldverfahren Die Landeskartellbehörde kann bei Kartellrechtsverstößen ein Bußgeldverfahren einleiten, beispielsweise zur Ahndung von Verstößen gegen das Kartellverbot bei verbotenen Preisabsprachen. © Christof Mattes / Hessen Agentur Landeskartellbehörde Energie- und Wasserpreise Der Landeskartellbehörde obliegt die Kartellaufsicht im Bereich der Belieferung mit Strom, Gas und Wärme. Landeskartellbehörde Preiskontrolle bei Wasser Das Wirtschaftsministerium als Kartellbehörde überprüft intensiv die Wasserpreise von Wasserversorgungsunternehmen in Hessen. © Christof Mattes / Hessen Agentur Landeskartellbehörde Preiskontrolle bei Strom und Gas Eine behördliche Kontrolle der Endverbraucherpreise für Strom und Gas ist nur noch in Ausnahmefällen gerechtfertigt. © nmann77 / Adobe Stock Landeskartellbehörde Preiskontrolle bei Fernwärme Auch die Fernwärmepreise unterliegenden der Kartellaufsicht, soweit die Fernwärmversorgungsunternehmen im Endkundengeschäft über eine marktbeherrschende Stellung verfügen. Hinweise auf Kartellrechtsverstöße können Sie hier abgeben Zum Kontakt der Landeskartellbehörde Hessen für Hinweisgeber, die verdächtig erscheinende Verhalten schildern wollen. Mehr erfahren über anonymes Hinweisgebersystem und Kronzeugenbehandlung. Hinweise auf Kartellrechtsverstöße Schlagworte zum Thema Landeskartellbehörde
Kartellrecht Landeskartellbehörde Die Landeskartellbehörde ist für den Schutz des freien Wettbewerbs in Hessen zuständig und vollzieht dort das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. © nmann77 / Adobe Stock Landeskartellbehörde Kartellrechtsverstöße Man spricht von einem Kartell, wenn mehrere konkurrierende Unternehmen ihr Verhalten auf dem im Einzelfall „relevanten Markt“ koordinieren, um den Wettbewerb zu beeinträchtigen © nmann77 / Adobe Stock Landeskartellbehörde Verwaltungsverfahren in einem Verwaltungsverfahren Beweismittel können beschlagnahmt werden, Unterlagen können eingesehen, geprüft und herausverlangt werden. © nmann77 / Adobe Stock Landeskartellbehörde Sanktionsmöglichkeiten bei Kartellrechtsverstößen Im Fall von Verstößen hält das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verschiedene Sanktionsmöglichkeiten bereit. © nmann77 / Adobe Stock Landeskartellbehörde Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt die Einhaltung der wettbewerblichen Spielregeln zwischen den konkurrierenden Unternehmen. © v.poth - stock.adobe.com Landeskartellbehörde Bußgeldverfahren Die Landeskartellbehörde kann bei Kartellrechtsverstößen ein Bußgeldverfahren einleiten, beispielsweise zur Ahndung von Verstößen gegen das Kartellverbot bei verbotenen Preisabsprachen.
Kartellrecht Landeskartellbehörde Die Landeskartellbehörde ist für den Schutz des freien Wettbewerbs in Hessen zuständig und vollzieht dort das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
© nmann77 / Adobe Stock Landeskartellbehörde Kartellrechtsverstöße Man spricht von einem Kartell, wenn mehrere konkurrierende Unternehmen ihr Verhalten auf dem im Einzelfall „relevanten Markt“ koordinieren, um den Wettbewerb zu beeinträchtigen
© nmann77 / Adobe Stock Landeskartellbehörde Verwaltungsverfahren in einem Verwaltungsverfahren Beweismittel können beschlagnahmt werden, Unterlagen können eingesehen, geprüft und herausverlangt werden.
© nmann77 / Adobe Stock Landeskartellbehörde Sanktionsmöglichkeiten bei Kartellrechtsverstößen Im Fall von Verstößen hält das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verschiedene Sanktionsmöglichkeiten bereit.
© nmann77 / Adobe Stock Landeskartellbehörde Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt die Einhaltung der wettbewerblichen Spielregeln zwischen den konkurrierenden Unternehmen.
© v.poth - stock.adobe.com Landeskartellbehörde Bußgeldverfahren Die Landeskartellbehörde kann bei Kartellrechtsverstößen ein Bußgeldverfahren einleiten, beispielsweise zur Ahndung von Verstößen gegen das Kartellverbot bei verbotenen Preisabsprachen.
© Christof Mattes / Hessen Agentur Landeskartellbehörde Energie- und Wasserpreise Der Landeskartellbehörde obliegt die Kartellaufsicht im Bereich der Belieferung mit Strom, Gas und Wärme. Landeskartellbehörde Preiskontrolle bei Wasser Das Wirtschaftsministerium als Kartellbehörde überprüft intensiv die Wasserpreise von Wasserversorgungsunternehmen in Hessen. © Christof Mattes / Hessen Agentur Landeskartellbehörde Preiskontrolle bei Strom und Gas Eine behördliche Kontrolle der Endverbraucherpreise für Strom und Gas ist nur noch in Ausnahmefällen gerechtfertigt. © nmann77 / Adobe Stock Landeskartellbehörde Preiskontrolle bei Fernwärme Auch die Fernwärmepreise unterliegenden der Kartellaufsicht, soweit die Fernwärmversorgungsunternehmen im Endkundengeschäft über eine marktbeherrschende Stellung verfügen.
© Christof Mattes / Hessen Agentur Landeskartellbehörde Energie- und Wasserpreise Der Landeskartellbehörde obliegt die Kartellaufsicht im Bereich der Belieferung mit Strom, Gas und Wärme.
Landeskartellbehörde Preiskontrolle bei Wasser Das Wirtschaftsministerium als Kartellbehörde überprüft intensiv die Wasserpreise von Wasserversorgungsunternehmen in Hessen.
© Christof Mattes / Hessen Agentur Landeskartellbehörde Preiskontrolle bei Strom und Gas Eine behördliche Kontrolle der Endverbraucherpreise für Strom und Gas ist nur noch in Ausnahmefällen gerechtfertigt.
© nmann77 / Adobe Stock Landeskartellbehörde Preiskontrolle bei Fernwärme Auch die Fernwärmepreise unterliegenden der Kartellaufsicht, soweit die Fernwärmversorgungsunternehmen im Endkundengeschäft über eine marktbeherrschende Stellung verfügen.
Hinweise auf Kartellrechtsverstöße können Sie hier abgeben Zum Kontakt der Landeskartellbehörde Hessen für Hinweisgeber, die verdächtig erscheinende Verhalten schildern wollen. Mehr erfahren über anonymes Hinweisgebersystem und Kronzeugenbehandlung. Hinweise auf Kartellrechtsverstöße