Zum Thema „Wohnen und Wohnungsbau“ bietet das Land Hessen umfangreiche Beratung an. Ansprechpartner sind die Expertinnen und Experten bei der Hessen Agentur.
Wohnungsbau
Landesinitiativen und Beratung
Wissen und Informationen im Wohnungsbau verteilen sich über viele Akteure und Informationsstellen in Hessen, beim Bund u.a. und sind bisher nicht über einen zentralen Zugang erreichbar. Die „Servicestelle Wohnen in Hessen“ möchte diese Lücke schließen. Sie ist seit 1. Oktober 2016 bei der
HA Hessen Agentur GmbHÖffnet sich in einem neuen Fenster angesiedelt. Die Servicestelle leitet als Lotse die Kontaktvermittlung im Themenfeld Wohnungsbau in Hessen und stellt den Transfer von Informationen über gute Beispiele, Programme, Studien etc. sicher. Zielgruppe sind Gebietskörperschaften, Wohnungsbaugesellschaften, Bau- und Projektträger, Architektinnen und Architekten und andere professionelle Akteure im Wohnungsmarkt.
Nach einem Erstkontakt mit der Servicestelle (Tel. 0611 / 95017-8181 oder Mail:
service@wohnungsbau.hessen.de) erfolgt eine Vermittlung an Fachberatungsstellen, die bei Partnern und Partnerinnen der Allianz für Wohnen in Hessen und darüber hinaus bereits bestehen. Sie bedienen in der Regel jeweils bestimmte fachliche Segmente im Wohnungsmarkt, Mitgliedergruppen oder Teilräume in Hessen.
Themenübergreifende Informationen und eine Schnellübersicht über die Links zu Beratungsstellen finden Sie ebenfalls in der Rubrik "Service"Öffnet sich in einem neuen Fenster ferner Links zu informativen Veranstaltungskalendern, Hinweise auf Modellprojekte und Wettbewerbe etc. Die Informationen werden laufend aktualisiert und ergänzt. Über Hinweise freuen wir uns.
Kontakt
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Bitte rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Xenia Diehl, Stadtplanerin AKH, SRL
Susanne Piesk, Architektin AKH
Telefon +49 611 95017 8181
E-Mail: service@wohnungsbau.hessen.de
HA Hessen Agentur GmbH
Mainzer Straße 118
65189 Wiesbaden
Um Mieterrechte und die Chancen von Normalverdienern am Wohnungsmarkt zu verbessern weitet die Landesregierung den besonderen Mieterschutz aus. Seit Donnerstag, 26. November 2020 gelten die Mietpreisbremse, die auf acht Jahre verlängerte Kündigungssperrfrist sowie die auf 15 Prozent abgesenkte Kappungsgrenze in 49 statt in 31 Kommunen.
Wo die Verordnung gilt, darf die Miete bei einer Wiedervermietung nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Mietpreisbremse). Ausgenommen davon sind u. a. Erstvermietungen nach dem 1. Oktober 2014 oder nach umfassender Modernisierung.
Bei laufenden Verträgen werden Mieterhöhungen statt auf 20 auf maximal 15 Prozent in drei Jahren gedeckelt (abgesenkte Kappungsgrenze). Und auch diese Erhöhung müssen die Mieterinnen und Mieter nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete akzeptieren.
Die verlängerte Kündigungssperrfrist von acht Jahren schützt Mieterinnen und Mieter im Fall einer Umwandlung und anschließenden Veräußerung ihrer Wohnung vor kurzfristigen Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen.
Der neue Zuschnitt des Geltungsbereichs beruht auf Ermittlungen des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU), das die Wohnungsmärkte im Auftrag der Landesregierung anhand objektiver Kriterien wie beispielsweise der Mietpreisentwicklung oder der Wohnungsversorgungsquote überprüft hat. Ferner wurden so genannte qualifizierte Selbsteinschätzungen der Gemeinden herangezogen.
Das fortgeschriebene Gutachten des IWU und die Verordnung nebst Begründung.
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Servicestelle Wohnen
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Xenia Diehl, Stadtplanerin AKH, SRL
Susanne Piesk, Architektin AKH
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Mainzer Straße 118
65189 Wiesbaden
Bitte beachten Sie, dass durch die Servicestelle Wohnen keine rechtliche Einzelfallberatung zu Mietverhältnissen erfolgen kann.
Die LandesberatungsstelleÖffnet sich in einem neuen Fenster gemeinschaftliches Wohnen in Hessen ist ein Koordinierungs- und Beratungsangebot zum Thema gemeinschaftliches Wohnen. Sie wird vom Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.V. im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums betrieben. Mit der Landesberatungsstelle unterstützt das Land Hessen das Engagement von Wohninitiativen, die verschiedene Formen des Zusammenlebens in Stadt und Land ermöglichen.
- Die Landesberatungsstelle unterstützt solche Initiativen im Bundesland nach dem Motto Hilfe zur Selbsthilfe.
- Sie vernetzt und informiert beteiligte Akteure auf ihrem Weg zu neuen Wohnformen.
- Politik und Verwaltung werden zur Entwicklung der Rahmenbedingungen für gemeinschaftliches Wohnen beraten.
- Sie informiert zu gemeinschaftlichem Wohnen über einen Newsletter.
Kontakt
Landesberatungsstelle gemeinschaftliches Wohnen in Hessen
Telefon 069 – 95 92 80 81
E-Mail: info@wohnprojekte-hessen.de
Die Landesberatungsstelle ist Mittwochs von 11:00 bis 13:00 Uhr telefonisch erreichbar. Gerne können Sie auch einen Termin vereinbaren oder es außerhalb der Sprechzeiten versuchen.
Bauland-Offensive Hessen 2.0: Unterstützung für Kommunen bei der Wohnraumentwicklung
Das Land Hessen unterstützt Städte und Gemeinden mit dem Förderangebot Bauland-Offensive 2.0 (BOH 2.0) bei ihren planerischen Vorbereitungen für die Wohnraumentwicklung sowie bei der Vergabe von Flächen an Dritte. Ziel ist es, zusätzliche Potenzialflächen zu erschließen, auf denen neuer, möglichst bezahlbarer Wohnraum entstehen kann. Ein wichtiger Bestandteil, dessen Förderung beantragt werden kann, ist die Erstellung von Machbarkeitsstudien, die Kommunen bei der Entscheidungsfindung über die Entwicklung von Bauflächen unterstützen. Durch das weitere Unterstützungsangebot im Rahmen der BOH 2.0 bei Vergabeverfahren und fachlicher Begleitung wird es Kommunen erleichtert, externes Know-how zu nutzen und nachhaltige Flächenentwicklungen auf den Weg zu bringen.
Die Förderung richtet sich an Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt, Partnerkommunen des Großen Frankfurter Bogens sowie Mittel- und Oberzentren gemäß Landesentwicklungsplan.
Die 2.0 stärkt Kommunen in entscheidenden Planungs- und Vorbereitungsphasen, die oft mit rechtlichen und organisatorischen Hürden verbunden sind. Damit wird die Grundlage für zusätzlichen und möglichst bezahlbaren Wohnraum in Hessen geschaffen.
Das Programm fördert zwei entscheidende Bausteine der kommunalen Projektentwicklung:
- Erstellung von Machbarkeitsstudien: Diese schaffen eine fundierte Entscheidungsgrundlage für politische Gremien. Sie analysieren systematisch Strukturdaten, Marktbedingungen, Standortqualitäten und die Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens.
- Begleitung von Vergabeverfahren: Externe Fachexpertinnen und -experten unterstützen die Kommune fachlich und juristisch während des gesamten Vergabeprozesses – von der Erstellung der Vergabeunterlagen bis zum finalen Vertragsabschluss mit Investoren oder Entwicklungsträgern.
Antragsberechtigt sind ausschließlich hessische Kommunen mit einem besonderen Wohnraumbedarf. Dazu zählen:
- Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt (gemäß Mieterschutzverordnung - MiSchuV)
- Partnerkommunen des Großen Frankfurter Bogens
Mittel- und Oberzentren laut Landesentwicklungsplan
- Förderart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Förderhöhe: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Höchstbeträge (ohne Umsatzsteuer):
- 50.000 € für Machbarkeitsstudien
- 75.000 € für die Begleitung von Vergabeverfahren
- Förderzeitraum: In der Regel 24 Monate (in Ausnahmefällen bis zu 36 Monate)
Die Antragstellung erfolgt online beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Link: https://antrag.hessen.de/baulandoffensive2Öffnet sich in einem neuen Fenster
Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ein Gemeindebeschluss zum Vorhaben
- Namen des/der (Ober-)Bürgermeisters/in sowie einer Ansprechperson mit Kontaktdaten
- Die Leistungsbeschreibung für den externen Dritten mit Finanzierungs- und Zeitplan
- Die schriftliche Bestätigung, dass noch keine Auftragsvergabe erfolgt ist
- Projektstart: Ein Projektbeginn ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids zulässig. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. In dringenden Fällen kann ein Antrag auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.
- Auszahlung: Die Fördersumme wird nach Abschluss des Projekts und Prüfung des Verwendungsnachweises in einer Summe ausgezahlt.
Für detaillierte Informationen wird auf die Förderrichtlinien verwiesen.
Heiko Körner
- +49 611 95017 8451
- heiko.koerner@hessen-agentur.de
Xenia Diehl
- +49 611 95017 8451
- xenia.diehl@hessen-agentur.de