Die Staatsaufsicht tritt neben die allgemeine Bankenaufsicht, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank wahrgenommen wird. Die Staatsaufsicht erfolgt grundsätzlich durch die Regierungspräsidien, wobei die Frankfurter Sparkasse und die Nassauische Sparkasse direkt vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum als oberste Aufsichtsbehörde beaufsichtigt werden.
Mit der Staatsaufsicht soll sichergestellt werden, dass die Sparkassen im Einklang mit den Gesetzen und den auf Grund der Gesetze erlassenen aufsichtsbehördlichen Anordnungen verwaltet werden. Staatsaufsicht bedeutet daher eine reine Rechtsaufsicht und ein Handeln rein im öffentlichen Interesse.