Kommunen können mit der kommunalen Wärmeplanung eine klimaneutrale, kostengünstige und sichere lokale Wärmeversorgung vor Ort erarbeiten. Dabei wird ermittelt, wo Energie eingespart und welche erneuerbaren Energiequellen können vor Ort genutzt werden können? Die Kommunen arbeiten dafür gemeinsam mit ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie mit Unternehmen und regionalen Institutionen zusammen. Der Plan könnte aufzeigen, welche Gebäude zukünftig beispielsweise durch Fernwärme ohne fossile Brennstoffe mit erneuerbaren Energiequellen oder durch Wärmepumpen mit Wärme versorgt werden.
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein Planungsinstrument für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie für Unternehmen. Mit den erstellten Plänen lässt sich besser abschätzen, in welche Heizungstechnik in welchem Gebiet investiert werden soll.
Bestandteile Wärmeplanung
In der Eignungsprüfung wird das Gebiet einer Kommune in sogenannte Eignungsgebiete unterteilt. Hierbei wird festgestellt, welche Art der Wärmeversorgung für ein Gebiet am besten eignet ist (z.B. Wärme aus Wärmenetzen oder durch die Installation von Wärmepumpen).
Bei der Bestandsanalyse wird der derzeitige und zukünftige Wärmebedarf in den Kommunen ermittelt. Dazu wird z.B. das Alter der Gebäude oder die Dichte der Bebauung im Gebiet betrachtet. Die Analyse liefert auch Informationen über die aktuelle Wärmeversorgung.
Die Potentialanalyse zeigt Möglichkeiten auf, wie der Wärmebedarf künftig gesenkt werden und z.B. mithilfe von erneuerbaren Energien gedeckt werden kann.
Aus diesen Ergebnissen erstellen die Kommunen Wärmepläne, in denen sie den künftigen Wärmebedarf und die darauf aufbauende Wärmeversorgung darstellen.
Bis spätestens 2045 will das Land Hessen klimaneutral sein. Ein wichtiger Baustein ist hierbei der Wärmesektor. Er umfasst das Heizen von Gebäuden und die Warmwasserversorgung und macht damit rund 30 Prozent des Endenergieverbrauchs in Hessen aus. Aktuell stammt ein Großteil dieser Wärme aus fossilen Brennstoffen, wie Erdöl oder Erdgas, bei deren Verbrennung klimaschädliche Emissionen entstehen. Diese müssen verringert werden, um den Klimawandel zu bremsen. Ziel ist es, den Wärmebedarf zu senken und stattdessen erneuerbare Energien beispielsweise aus Sonne, Wind, Wasser und Erdwärme einzusetzen. Die kommunale Wärmeplanung soll dabei helfen, diesen Wandel strukturiert umzusetzen.
Welche Gesetze gelten für die kommunale Wärmeplanung?
In Hessen wird die kommunale Wärmeplanung durch das Hessische Energiegesetz (HEG) und das bundesweit geltende Wärmeplanungsgesetz (WPG) geregelt.
Bereits 2022 hat der Hessische Landtag beschlossen, dass Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ab dem 29.11.2023 verpflichtet sind, kommunale Wärmepläne zu erstellen. Aktuell sind davon 59 Kommunen in Hessen betroffen.
Am 01.01.2024 ist das WPG des Bundes in Kraft getreten, welches die Länder verpflichtet, sicherzustellen, dass in größeren Kommunen (mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) bis zum 30.06.2026 und in kleineren Kommunen (höchstens 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) bis zum 30.06.2028 Wärmepläne aufgestellt werden. Damit sind künftig alle hessischen Kommunen verpflichtet Wärmepläne zu erstellen.
Die LEA unterstützt und berät Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung. Auf der Website der LEA Öffnet sich in einem neuen Fenster finden sich bereits verschiedene Angebote und Informationen. Mit dem Netzwerk kommunale Wärmeplanung informiert die LEA regelmäßig über neue Entwicklungen, Veranstaltungen, Fortbildungsmaßnahmen und Austauschformate rund um das Thema kommunale Wärmeplanung. Wenn Sie Mitglied im Netzwerk werden möchten, melden Sie sich bitte bei waermeplanung@lea-hessen.de .