Fünf Europaflaggen wehen an Fahnenmasten vor Verwaltungsgebäude

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

EU-Regionalförderung für Hessen: Wer kann eine Förderung erhalten – und für welche Vorhaben?

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist eines der zentralen Förderinstrumente der Europäischen Union (EU) zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts. Ziel des Strukturfonds ist es, regionale Unterschiede abzubauen und benachteiligte Gebiete in ihrer Entwicklung zu unterstützen.

Auch Hessen profitiert seit vielen Jahren vom EFRE. In der aktuellen Förderperiode 2021 bis 2027 werden unter anderem Vorhaben zum Ausbau von Forschungskapazitäten, Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz unterstützt. Die EFRE-Förderung in Hessen orientiert sich dabei an den Zielen der EU, ein wettbewerbsfähigeres, intelligenteres und grüneres Europa zu schaffen.

Auf dieser Seite finden Sie weitergehende Informationen.

EFRE 2021 - 2027

EFRE Europäische Flaggen an Fahnenmasten

EFRE

Förderperiode 2021 - 2027

Ein "wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa“, ein „grüneres Europa“ sowie eine "nachhaltige, multimodale städtische Mobilität" sind die Schwerpunkte in der neuen Förderrunde.

Aktuelles vom EFRE

Neuigkeiten

und Projektbeispiele

Veranstaltungen, neue Vorhaben und Förderprogramme und weitere Entwicklungen in der hessischen Förderlandschaft.

Transparenz und Rückblick

Hessen hat in der Förderperiode 2007 bis 2013 263,5 Mio. Euro aus dem EFRE erhalten und damit fast 1.000 Vorhaben im Rahmen des operationellen Programms für die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung „RWB-EFRE-Programm Hessen 2007 bis 2013“ in Hessen realisiert.

Um die Unterstützung aus dem EFRE transparent zu gestalten, haben Sie entsprechend Artikel 115 Absatz 2 in Verbindung mit Anhang XII Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 die Möglichkeit, die nachstehende „Transparenzliste“ herunterzuladen.

Die Liste führt für jedes aus dem EFRE geförderte Vorhaben unter anderem den Namen des Begünstigten, die Bezeichnung und die Zusammenfassung des Vorhabens, den Standort und den Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben auf.

Nach Artikel 49 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2021/1060 (DachVO) haben Sie die Möglichkeit, die nachstehende „Transparenzliste“ herunterzuladen. Die Liste wird alle 4 Monate aktualisiert und beinhaltet Informationen über die für eine Unterstützung aus dem EFRE ausgewählten Vorhaben. Die Liste führt unter anderem die Bezeichnung und die Gesamtkosten des Vorhabens auf (Artikel 49 Absatz 3 DachVO).

Gemäß Artikel 42 i.V.m. Anhang VII der Verordnung (EU) 2021/1060 werden der Europäischen Kommission regelmäßig Daten zur Programmumsetzung (u.a. Finanzdaten) übermittelt. Die übermittelten Daten können Sie nachfolgend herunterladen:

Kontakt HMWVW

Anregungen nehmen wir als EFRE-Verwaltungsbehörde gerne entgegen.

Hessisches Ministerium für

Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Referat II 6 – EFRE-Verwaltungsbehörde

Kaiser-Friedrich-Ring 75

65185 Wiesbaden

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