Windenergieanlagen

Preiskontrolle bei Strom und Gas

Aufgrund der Liberalisierung und damit verbundenen Öffnung der Strom-und Gasmärkte hat sich der Wettbewerb um Strom- und Gasverbraucher erfreulich entwickelt. Praktisch überall haben Kunden die Wahl zwischen mehreren Versorgungsunternehmen, so dass die frühere Monopolmarktsituation der Vergangenheit angehört.

Eine behördliche Kontrolle der Endverbraucherpreise für Strom und Gas ist deshalb nur noch in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Eine Genehmigungspflicht für Strom- und Gaspreise existiert nicht mehr. Bestehen bleibt die generelle kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen.