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Landesentwicklungs- und Regionalpläne

Die Raumordnungspläne des Landes Hessen sind der Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne für die Planungsregionen Nordost-, Mittel- und Südhessen. Alle Pläne müssen zehn Jahre nach Inkrafttreten oder der letzten Änderung neu aufgestellt und an die veränderten Verhältnisse angepasst werden.

Die Raumordnungspläne des Landes Hessen sind der Landesentwicklungsplan und die für die Teilräume des Landes (Planungsregionen Nordost-, Mittel- und Südhessen) zu entwickelnden Regionalpläne. Die jeweiligen Pläne sind innerhalb von zehn Jahren nach ihrem Inkrafttreten oder ihrer letzten Änderung den veränderten Verhältnissen durch Neuaufstellung anzupassen.

Als Oberste Landesplanungsbehörde erstellt das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum unter Berücksichtigung der übergeordneten Planungskonzepte (z.B. Leitbilder der Raumentwicklung), den Landesentwicklungsplan als strategisches Planungsinstrument zur räumlichen Entwicklung des Landes und als verbindliche Vorgabe für die Regionalplanung. Er beschreibt die angestrebte Entwicklung Hessens in den wichtigsten landespolitischen Planungsbereichen.

 

Als Obere Landesplanungsbehörden erstellen die Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt jeweils einen Entwurf der Regionalpläne. Die Regionalpläne sind die Nahtstelle zu den Gemeinden, die in Ausfüllung der grundgesetzlichen Selbstverwaltungsgarantie die zentralen Träger der örtlichen Planung sind und dabei an die raumordnerischen Ziele in den Regionalplänen gebunden sind. Sie werden von regionalen Gremien – den Regionalversammlungen Nord-, Mittel-, und Südhessen –, in denen insbesondere die jeweiligen Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen kreisangehörigen Städte vertreten sind, in eigener Verantwortung beschlossen.

Die räumliche Entwicklung des Landes und seiner Teilräume bzw. Planungsregionen soll dabei nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit erfolgen, d.h. dass die langfristigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsmöglichkeiten für nachfolgende Generationen offen gehalten werden müssen und die dauerhafte Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes gewahrt bleiben muss. Der Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne werden deshalb einer Umweltprüfung unterzogen und in einen Prozess mit breiter gesellschaftlicher Beteiligung aufgestellt.

Die hessische Landesplanung hat den Anspruch, Planung als offenen, kommunikativen Prozess zwischen allen Beteiligten zu organisieren. Zu diesem Zweck stellt sie mit dem E-Government-Projekt „Planungsportal Hessen“ die Plantexte und -karten des Landesentwicklungsplanes und der Regionalpläne zur Verfügung.

Neben den Rechtsgrundlagen findet man im Planungsportal auch Verlinkungen zu kommunalen Stellen, Nachbarbundesländern, der EU, zu wissenschaftlichen Einrichtungen und zu planungsrelevanten Webseiten anderer hessischer Landesbehörden.

Für öffentliche Verwaltungen, Planungs- und Ingenieurbüros, für die an Planungsfragen interessierten Kommunal- und Regionalpolitiker, die Wirtschaft, Wissenschaft und den Bürger wird damit eine wesentliche Verbesserung der Informationsbasis der räumlichen Planung erreicht.

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