Während das Kartellrecht die Aufrechterhaltung des freien Wettbewerbs gewährleisten soll, regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)Öffnet sich in einem neuen Fenster die Einhaltung der wettbewerblichen Spielregeln zwischen den konkurrierenden Unternehmen.
Die Landeskartellbehörde hat ebenso wie andere Wettbewerbsbehörden im Bereich des UWG keine Zuständigkeiten. Die Ausgestaltung des UWG ist rein zivilrechtlicher Natur. Die verbindliche Entscheidung von Streitigkeiten in diesem Bereich obliegt den Zivilgerichten.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V.Öffnet sich in einem neuen Fenster (Wettbewerbszentrale) setzt sich für die Förderung des fairen Wettbewerbs ein. Ihre Aufgaben liegen in der bundesweiten Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb, d. h. der Rechtsverfolgung und der Beteiligung an der Rechtsforschung. Weiterhin trägt sie durch Aufklärung, Belehrung und Rechtsberatung zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs und eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs bei.