Blick auf einen Windpark im Gegenlicht

Windenergie in Hessen - Genehmigung, Zuständigkeiten und Ziele

Wie lange dauert die Genehmigung eines Windrads? Wie trägt die Windenergie in Hessen zur Energiewende bei? Welche Fläche wird für Windenergie-Anlagen ausgewiesen?

Genehmigungsverfahren Windenergie in Hessen

Wie lange dauert es, bis eine neue Windenergieanlage genehmigt ist? Alle Infos in unseren FAQÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Windenergie trägt zu einem Großteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern bei und verfügt weiterhin über großes Potential. Der weitere forcierte Ausbau der Windkraft in Hessen ist daher ein zentrales Element zu Erreichung der energiepolitischen Ziele Hessens.

Wichtig ist dabei insbesondere auch die Akzeptanz, weshalb die Landesregierung vielfältige Maßnahmen auf den Weg gebracht hat:

  • Begrenzung der Fläche, die vorrangig zur Nutzung der Windenergie zur Verfügung steht, auf 2% der Landesfläche. Die weiteren Schutzbestimmungen wie Abstände zu Siedlungen gelten natürlich darüber hinaus.
  • Bürgerforum Energiewende HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster: Die Energiewende ist nur erreichbar, wenn auch die lokalen Akteure den Weg dorthin gemeinsam beschreiten. Deshalb unterstützt das Land Hessen seine Kommunen beim Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern rund um lokale Planungen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zu kommunalen Energiekonzepten.
  • Windenergiedividende: Mit Verabschiedung des Haushalts 2016 wurde erstmals die Ermächtigung geschaffen, dass Städte und Gemeinden in Hessen eine direkte Beteiligung an den Pachteinnahmen aus Windenergieanlagen im Staatswald erhalten können.
  • Verwaltungsvorschrift Naturschutz/Windenergie: Für die Beurteilung der artenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Windenergieanlagen wird anhand aktueller, wissenschaftliche fundierter Kriterien und Maßstäbe bestmöglicher Naturschutz bei größtmöglicher Zuverlässigkeit gewährleistet.

 

So kann der der zielgerichtete Ausbau der Windenergie in Hessen erfolgreich fortgesetzt werden. Darüber hinaus investiert Hessen in die Forschung und Entwicklung sowie Präsentation und Demonstration innovativer Windenergie-Konzepte und befindet sich im regelmäßigen Austausch mit den Stakeholdern bspw. über den regelmäßigen Windbranchentag.

Das Ziel: 100 Prozent des Endenergieverbrauchs bis 2045 aus erneuerbaren Energien decken.

Hessen legt dafür Gebiete in der Größenordnung von 2 Prozent der Landesfläche vorrangig zur Nutzung von Windenergie fest. Für eine Windenergieanlage wird dauerhaft etwa die Fläche eines halben Fußballfeldes benötigt, wobei der Flächenverbrauch und die Eingriffe in Natur, Landschaft und das Landschaftsbild zu kompensieren sind.

Die Landesregierung hat 2013 mit Zustimmung des Landtags den Landesentwicklungsplan dafür entsprechend angepasst und ihn 2018 aktualisiert. Auf dieser Grundlage muss der jeweilige Träger der Regionalplanung (Regionalversammlung) in den drei Planungsregionen (Regierungsbezirke) die Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festlegen.

Teilregionalpläne Energie

Wie ist der aktuelle Stand in welchem Regierungsbezirk?

Der Teilregionalplan Energie Nordhessen wurde am 7. Oktober 2016 von der Regionalversammlung Nordhessen beschlossen. Die Landesregierung hat den beschlossenen Teilregionalplan Energie Nordhessen nach gründlicher Prüfung am 15. Mai 2017 genehmigt.

Im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens im Jahre 2019 wurde der Teilregionalplan Energie Nordhessen in Bezug auf die Vorranggebiete, die nach der zweiten Offenlegung in geänderter Form in den Plan übernommen worden sind, erneut offengelegt.

Anschließend hat die Regionalversammlung Nordhessen am 26. Juni 2020 den Entwurf des Teilregionalplans Energie Nordhessen beschlossen. Er wurde von der Landesregierung am 14. Dezember 2020 genehmigt.

Der Teilregionalplan Energie Nordhessen weist Windenergie-Vorranggebiete in einem Umfang von ca. 16.700 ha (= 2 % der Fläche des Planungsraums) aus.

Der Teilregionalplan Energie Mittelhessen wurde am 09. November 2016 von der Regionalversammlung Mittelhessen beschlossen.

Die Hessische Landesregierung hat den Teilregionalplan Energie Mittelhessen am 21. August 2017 genehmigt.

Auch zum Teilregionalplan Energie Mittelhessen erfolgte 2019 ein ergänzendes Verfahren mit einer erneuten Offenlegung in Bezug auf die 5 Vorranggebiete, die nach der zweiten Offenlegung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen geändert worden waren. Anschließend hat die Regionalversammlung Mittelhessen am 23. Januar 2020 den Entwurf des Teilregionalplans Energie Mittelhessen beschlossen. Er wurde von der Landesregierung am 29. Juni 2020 genehmigt.

Der Teilregionalplan Energie Mittelhessen weist Windenergie-Vorranggebiete in einem Umfang von ca. 12.100 ha (= 2,2% der Fläche des Planungsraums) aus.

Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 wurde am 14. Juni 2019 von der Regionalversammlung Südhessen und am 19. Juni 2019 von der Verbandskammer des

Regionalverbands FrankfurtRheinMain beschlossen und von der Landesregierung am 10. Februar 2020 genehmigt.

Der TPEE 2019 enthielt unbeplante Flächen (sogenannte „Weißflächen“). Diese sind im Rahmen der 1. Änderung des TPEE 2019 entsprechend dem Planungskonzept des TPEE 2019 entweder als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie festgelegt oder dem Ausschlussraum zugeordnet worden.

Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 28. Februar 2022 ist die 1. Änderung des TPEE 2019 wirksam geworden.

Zusammen sind im TPEE 2019 und der 1. Änderung des TPEE 2019 für die Planungsregion Südhessen insgesamt 122 Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie in einem Umfang von 11.175 Hektar (=ca. 1,5 % des Planungsraumes) festgelegt.