bis EntgGr. E 14 TV-H. Bewerben können sich auch Beamtinnen und Beamte bis BesGr. A 14 HBesG.
Das Referat ist Teil der Abteilung „Straßen und Verkehrswesen“ und ist zuständig für Grundsatz-fragen der Straßenbaupolitik. Im Referat wird die Fachaufsicht über Hessen Mobil zu Planung, Bau und Erhaltung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen wahrgenommen. Ein Schwerpunkt des Referates ist die konzeptionelle Vorbereitung der Programmplanungen in der Straßenpla-nung und dem Straßenbau. Das Referat beschäftigt sich ferner mit Fachfragen der Straßenplanung und des Straßenbaus.
Aufgabenbereich
- Sie sind zuständig für die fachliche Beratung der Hausleitung zu Fragen des Straßenbaus und kommunizieren politische Entscheidungen, insbesondere gegenüber nachgeordneten Stellen.
- In Ihren Aufgabenbereich fällt die Einführung und fachliche Abstimmung von konzeptionellen und strategischen Vorgaben im nachgeordneten Bereich.
- Sie unterstützen die konzeptionellen Aufgaben bei der Bedarfs- und Programmplanung für Bundesfern- und Landesstraßen sowie Radwege.
- Zudem nehmen Sie Aufgaben der Fachaufsicht über die nachgeordnete Straßenbauverwaltung und die Hessische Landgesellschaft bei der Abwicklung hessischer Straßenbauprojekte wahr.
Ausbildung / Kenntnisse
- Sie haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor und Master/ Universitäts-Diplom) des Bauingenieurwesens oder mit Studienschwerpunkt Mobilität.
- Wünschenswert ist die Befähigung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes (Technische Assessorin/ Technischer Assessor).
- Sie verfügen über gute Kenntnisse im Straßenbau und in der Straßenplanung.
- Sie bringen Erfahrung aus einer mehrjährigen Tätigkeit in einer Behörde mit.
- Sie haben ein besonderes Verständnis für das Zusammenwirken zwischen Verwaltung und Politik.
- Von Vorteil sind Ihre Kenntnisse im Bereich der Radwegeplanung.
Sie bringen mit
Sie haben die Fähigkeit, sich schnell in neue Themenfelder und Aufgabenbereiche einzuarbeiten. Sie verfügen über eine sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise, ein sicheres Auftreten, Kontaktfreude, Organisationsgeschick und Kreativität. Sie haben ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft, arbeiten ergebnisorientiert, selbständig und zugleich auch gerne im Team. Sie arbeiten auch unter engen Terminvorgaben eigenverantwortlich und strukturiert. Sie haben Freude an vielfältigen und komplexen Aufgaben.
Wir bieten Ihnen
- Einen attraktiven Arbeitsplatz mit vielfältigen Aufgaben und Entwicklungsperspektiven im Zentrum der Landespolitik
- Die Möglichkeit, Verantwortung in gesellschaftlich relevanten Bereichen zu über-nehmen
- Jobsicherheit und zahlreiche Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Besonders flexible Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten
- Kostenfreie Nutzung des ÖPNV im Rahmen des “LandesTickets” auch während der Freizeit
- Kostenfreie Kfz- und Fahrradstellplätze direkt im Ministerium
- Gezielte, attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten
- Möglichkeit zur Teilnahme an Kursen und Programmen zur Gesundheitsförderung, z.B. Firmenfitnessangebote mit Kooperationspartnern
Die tatsächliche Eingruppierung und Stufenzuordnung wird individuell nach dem Tarifrecht des Landes Hessen festgelegt. Bei Vorliegen der persönlichen, rechtlichen und stellenwirtschaftlichen Voraussetzungen ist nach entsprechender Bewährung eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis nach Besoldungsgruppe A 13 HBesG möglich.
Wegen der Unterrepräsentanz im Bereich des höheren Dienstes besteht aufgrund des Frauen-förder- und Gleichstellungsplans die Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Frauen sind daher besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Die Bewerbung von Menschen mit Migrationsgeschichte wird ausdrücklich begrüßt.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 28.03.2025 per E-Mail (mit einer Datei im pdf-Format) an bewerbungen@wirtschaft.hessen.de unter Angabe der Kennung VI 2_Ref.
Mit der Bewerbung (eine pdf-Datei) sind vorzulegen:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Studiengänge
- Sofern noch keine Urkunde bzw. Zeugnis vorhanden ist, ist eine Bescheinigung der Hoch-schule über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium erforderlich
- Schulabschlusszeugnis
- Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist die Vorlage im Original und Übersetzung auf Deutsch für die Prüfung der Äquivalenz zu deutschen Bildungsabschlüssen erforderlich. Sollte eine Prüfung durch das HMWVW mithilfe der durch die Kultusministerkonferenz zur Verfügung gestellten Datenbank „anabin“ nicht möglich sein, können Sie im konkreten Einzelfall gebeten werden, eine kostenpflichtige Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen nachzureichen
- Arbeitszeugnisse