Ein dreidimensionaler Paragraph steht vor einem Bauplan

Hinweise auf Kartellrechtsverstöße

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Die Landeskartellbehörde Hessen nimmt Hinweise auf Kartellrechtsverstöße entgegen. Bei der Kontaktaufnahme kann der Hinweisgeber das ihm verdächtig erscheinende Verhalten grob schildern.

Entsprechende Hinweise können der Landeskartellbehörde unter folgenden Kontaktdaten übermittelt werden.

Anonymes Hinweisgebersystem

Kartellrechtsverstöße können auch anonym angezeigt werden. Das Bundeskartellamt hat ein elektronisches System zur Entgegennahme von anonymen Hinweisen auf Kartellverstöße installiert. Es garantiert die Anonymität von Informanten und ermöglicht dennoch eine fortlaufende wechselseitige Kommunikation über einen geschützten elektronischen Briefkasten. Auf diesem Weg können auch Hinweise auf regionale Kartelle bzw. entsprechende Verstöße in Hessen gegeben werden, für die die Landeskartellbehörde Hessen zuständig ist:

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Kronzeugenbehandlung

Das GWB versetzt die Kartellbehörde in die Lage, solchen Kartellbeteiligten die Geldbuße zu erlassen oder zu ermäßigen, die durch ihre Kooperation zur Aufdeckung eines Kartells beitragen (Kronzeugenbehandlung). Das Gesetz normiert im Rahmen des Kronzeugenprogramms die näheren Voraussetzungen für die Kronzeugenbehandlung.

Eine Kronzeugenbehandlung ist nur auf Antrag möglich. Dieser ist bei der zuständigen Kartellbehörde zu stellen. Um einen Rang in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge auf Kronzeugenbehandlung zu erhalten, kann sich ein Kartellbeteiligter an die Kartellbehörde wenden, um zunächst die Bereitschaft zur Zusammenarbeit zu erklären (Marker) und anschließend innerhalb einer von der Kartellbehörde gesetzten Frist den Antrag auf Kronzeugenbehandlung zu stellen. Ein Marker kann mündlich oder in Textform erklärt werden.

Die Landeskartellbehörde übernimmt die Leitlinien des Bundeskartellamts zum Kronzeugenprogramm für solche Kartellverfahren, die gemäß den §§ 48 und 49 GWB in seine Zuständigkeit fallen. Weitere Infos dazu beim Bundeskartellamt.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Die erste Kontaktaufnahme mit der Landeskartellbehörde kann vertraulich – ggf. anonym über eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erfolgen.