Sie haben eine Heizung, die mit Heizöl, Pellets und Flüssiggas betrieben wird und wollen wegen der gestiegenen Preise einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen?
Grundsätzlich können all diejenigen Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland diese finanzielle Unterstützung beantragen, die zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 sogenannte nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas gekauft und deren Kosten sich mindestens verdoppelt haben. Hierfür sind vom Bund max. 1,8 Milliarden Euro vorgesehen.