Youtube Video: Nahmobilität in der Stadt

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Frau steht vor Mann auf Fahrrad

Fuß- und Radverkehr in Hessen

Nahmobilität bedeutet Mobilität über kurze Distanzen oder in kleinen Netzen wie zum Beispiel dem Arbeits- oder Einkaufsumfeld.

Lesedauer:8 Minuten

Wer nahmobil unterwegs ist, ist dies meistens zu Fuß oder mit dem Fahrrad, nutzt aber zwischendurch auch mal Bus oder Bahn. Auf kurzen Strecken ist man so häufig schneller als mit dem Pkw, da man nicht im Stau steht und keinen Parkplatz suchen muss. Zudem steigern gute Bedingungen für den Fuß-und Radverkehr die Lebensqualität und Verkehrssicherheit für alle.

Die Stärkung des Fuß- und Radverkehrs ist deshalb ein zentrales Handlungsfeld der Mobilitätspolitik in Hessen. Wir sehen, dass das Fahrrad als Verkehrsmittel im Alltag und in der Freizeit immer beliebter wird und wollen die Infrastruktur deutlich verbessern. 

Gute Bedingungen für den Fuß-und Radverkehr steigern Lebensqualität und Verkehrssicherheit.

Deutlich wird das Engagement der Landesregierung zur Stärkung der Nahmobilität auch bei der Finanzierung. In den Jahren 2023 und 2024 stehen für die Fuß- und Radwege in kommunaler Hand insgesamt 48 Mio. Euro an Fördermittel zur Verfügung. Für Radwege im Zuge von Landesstraßen stehen in diesen beiden Jahren weitere 30 Millionen Euro zur Verfügung.

Hinzu kommen für Radwege an Bundesstraßen weitere 15 Millionen an Bundesmitteln, die in den Jahren 2023 und 2024 vom Land Hessen verbaut werden wollen. Ziel ist es, unser 25.000 Kilometer langes Radverkehrsnetz in Hessen – bei hohen Ausbaustandards – noch attraktiver und sicherer zu gestalten und gleichermaßen die verbleibenden Netzlücken im Radverkehr zu schließen.

Seit Januar 2021 unterstützt der Bund mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“Öffnet sich in einem neuen Fenster. Kommunen bei der Weiterentwicklung der Radinfrastruktur. Dafür stehen in Hessen in den Jahren 2021 bis 2023 zusätzlich rund 70 Millionen Euro für Projekte zur Verfügung. Dadurch konnten bisher rund 100 Projekte gefördert werden. Bis 2028 sind weitere 55,5 Millionen Euro vom Bund in Aussicht gestellt worden.

Was wir tun

Radwege an Bundes- und Landesstraßen liegen in der Verantwortung des Landes und werden von Hessen Mobil geplant, gebaut und unterhalten. Seit Jahren wird in Hessen an vielen Stellen an guten Rad- und Fußwegen gearbeitet. 

Im Rahmen der Sanierungsoffensive 2016 – 2022, die zwischenzeitlich bis zum Jahr 2025 fortgeschrieben wurde, beabsichtigt die Landesregierung nicht nur den Sanierungsstau der Landesstraßen nachhaltig anzugehen, sondern entsprechend den Zielen der Nahmobilitätsstrategie des Landes Hessen auch den Radverkehr durch Verbesserung des Radwegenetzes zu stärken und auszubauen.

So wurden im Jahr 2016 die Planungen für ca. 60 neue Radwege an Landesstraßen zusätzlich in die Programmplanung bei Hessen Mobil aufgenommen. Zudem werden zahlreiche bestehende Radwege saniert. Zusätzlich zu dieser Programmplanung wurden in den Jahren 2020/2021 53 Radwegeprojekte an Landesstraßen identifiziert, die relativ zügig geplant und umgesetzt werden können. Diese zusätzlichen Radwegprojekte können durch die jeweiligen Kommunen im Rahmen einer Kooperation mit dem Land umgesetzt werden.

Von 2014 bis 2022 sind 49,6 Millionen Euro in den Neu- und Ausbau und in die Sanierung von Radwegen an Landesstraßen geflossen. Insgesamt konnten damit rund 97 Kilometer Radwege neu- und ausgebaut oder saniert werden. Im Jahr 2023 plant die Landesregierung an die Rekordinvestitionen des vergangenen Jahres anzuknüpfen und möchte weitere 13 Millionen Euro in Radwege an Landesstraßen investieren. Ab 2024 sind 17 Millionen Euro für neue Radwege an Landesstraßen geplant. Dies entspricht zehn Prozent des geplanten Etats für Landesstraßen. Zum Vergleich: im Jahr 2014 beliefen sich die Investitionen in Radwege mit 1,7 Millionen Euro nur auf knapp 2 % der sonstigen Investitionen im Landesstraßenbau.

Darüber hinaus sind zwischen 2014 und 2022 87,5 Millionen Euro in den Neu- und Ausbau und in die Sanierung von Radwegen an Bundesstraßen geflossen. In diesem Zeitraum konnten damit insgesamt 53 Kilometer Radwege neu- und ausgebaut oder saniert werden.

Jedoch erfordert der Bau eines neuen oder der Ausbau eines bestehenden Radweges eine Planung wie die eines sonstigen Straßenbauprojekts: Auch ein Radweg benötigt bestandskräftiges Baurecht. Daher hat die Landesregierung auch die Planungskapazitäten bei Hessen Mobil speziell für den Radwegebau deutlich erhöht.

Seit 2020 gibt es bei Hessen Mobil erstmal Gruppen von Planerinnen und Planern, die sich ausschließlich um den Radverkehr kümmert: Die Task Force Radwege wird die Planung von Radwegen deutlich voranbringen. Dazu wurden bei Hessen Mobil zahlreiche neue Stellen geschaffen.

2020 wurden drei Radverkehrs-Koordinatoren etabliert, die u. a. die Interessen von Hessen Mobil als zentrale Schnittstelle zu Kommunen, Radverkehrsinteressengruppen und Bürgern in der Fläche wahrnehmen. Es ist vorgesehen, in jeder der sechs Regionen von Hessen Mobil entsprechende Koordinatoren vorzusehen.

Bereits 2019 ist bei Hessen Mobil eine zentrale Steuerungsgruppe Radverkehr eingerichtet worden, um Hessen Mobil strategisch und organisatorisch im Radverkehr neu aufzustellen. Die Steuerungsgruppe hat die Aufgabe, die zahlreichen Aktivitäten von Hessen Mobil im Bereich Radverkehr zu bündeln. Seit Januar 2021 sind diese zwei Aufgabenbereiche in der neu aufgestellten Abteilung „Mobilität und Radverkehr“ aufgegangen.

Da nicht alle gewünschten Radwege zeitgleich geplant und zukünftig gebaut werden können, musste eine Priorisierung, an welchen Abschnitten von Bundes- und Landesstraßen zuerst mit der Planung begonnen wird, erfolgen, damit die personellen und finanziellen Ressourcen bestmöglich eingesetzt werden. Hessen Mobil hat daher im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen eine „hessenweite Dringlichkeitsbewertung für Radwege an Bundes- und Landesstraßen“ unter Berücksichtigung einer neuen Methodik durchgeführt.

Die Bewertung von Maßnahmen erfolgte anhand der Netzbedeutung der jeweiligen Verbindung für den Radverkehr, die sich üblicherweise aus einer systematischen netzkonzeptionellen Planung ergibt, und der Beurteilung der bestehenden Situation für die Radfahrenden. In diesem Rahmen wurden Kriterien wie die Netzfunktion im Alltags- und Freizeitverkehr, das abgeschätzte Radverkehrsaufkommen, Verknüpfungsmöglichkeiten mit anderen Verkehrsträgern und die Erschließung wichtiger Nahmobilitätsziele wie Grundschulen und Nahversorgungseinrichtungen ebenso betrachtet, wie Konflikte mit dem Kfz-Verkehr unter Berücksichtigung der Anforderungen der maßgeblichen Nutzergruppe.

Im Dezember 2021 wurden die Ergebnisse der Dringlichkeitsbewertung für Radwege an Bundes- und Landesstraßen veröffentlicht. In den Jahren 2022 und 2023 werden in Hessen weitere 100 Kilometer neue Radwege, die wichtige Lücken im Radnetz schließen werden, mit einem Investitionsvolumen von etwa 70 Millionen Euro in das Planungsprogramm aufgenommen. Hierfür wird Hessen Mobil mit der Planung von 28 besonders dringlichen Radwegeprojekten, davon 12 an Landesstraßen, beginnen.

In den Jahren 2024/2025 kommen 35 weitere Projekte mit einer Länge von 116 Kilometern im Planungsprogramm von Hessen Mobil hinzu. Hierbei wurden stärker als bisher regionale Radverkehrskonzepte als wesentlicher Input mitberücksichtigt und die Landkreise einbezogen.

Ein Großteil der Fuß- und Radverbindungen in Hessen liegt in der Verantwortung von Städten und Gemeinden. Das Land Hessen unterstützt sie Kommunen fachlich und finanziell bei dem Ausbau der Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur sowie mit zahlreichen Angeboten zur Stärkung der Nahmobilität.

In den vergangenen Jahren konnten mit fast 140 Millionen Euro knapp 600 Projekte für den Rad- und Fußverkehr in den hessischen Kommunen ermöglicht werden. So liegt das Fördervolumen des Landes Hessen seit 2020 bei über 23 Millionen Euro pro Jahr für die Förderung von Maßnahmen der Kommunen zur Verbesserung der Nahmobilität.

So stellt das Land Hessen seit 2020 23,5 Millionen Euro pro Jahr für die Förderung von Maßnahmen der Kommunen zur Verbesserung der Nahmobilität zur Verfügung. Die fachliche Unterstützung und Beratung reicht vom Erfahrungsaustausch bis zu Leitfäden für die Planung. 2019 wurden beispielsweise eigens landesweite Qualitätsstandards und Musterlösungen für die Radverkehrsinfrastruktur erarbeitet. Diese Planungsgrundlagen erleichtern die Arbeit der Städte und Gemeinden und dienen als Grundlage bei der Gestaltung und Planung einer sicheren und attraktiven Rad-und Fußverkehrsinfrastruktur.

Mit den Qualitätsstandards und Musterlösungen, die den Bau von Radverbindungen qualitativ unterstützen, ist die Basis für eine systematische Planung des Radverkehrs in Hessen geschaffen worden. Sie stehen für sichere und attraktive Radverbindungen und sollen die Arbeit für Städte und Gemeinden und die Planung von Radwegen an Bundes- und Landesstraßen beim Neu- und Ausbau neuer Radverbindungen erleichtern.

Zentraler Ansprechpartner für die Fördermittel des Landes ist Hessen MobilÖffnet sich in einem neuen Fenster. Landkreise, Städte und Gemeinden werden durch Hessen Mobil beraten und bei der Antragsstellung unterstützt.

Das Land Hessen unterstützt die Finanzierung von Maßnahmen und Projekten zur Stärkung der Nahmobilität. Die Förderrichtlinie Nahmobilität und das Mobilitätsfördergesetz sind die wesentlichen Instrumente.

Zentraler Ansprechpartner für die fachliche Unterstützung der Kommunen ist die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH). Die AGNH bringt Vertreter von Land, von Kommunen, Verkehrsverbünden, Wissenschaft und Verbänden zusammen und fördert den fachlichen Austausch. Ihre über 250 Mitglieder tauschen sich miteinander aus und setzen sich durch vielfältige Maßnahmen und Aktionen für bessere Bedingungen für die Nahmobilität in Hessen ein.

 

 

Weitere Aktivitäten

Hier finden Sie eine Auswahl weiterer Projekte, mit denen sich das Land Hessen und die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) für den Fuß- und Radverkehr einsetzen.

Mit dem Fachzentrum für schulisches Mobilitätsmanagement unterstützt das Land hessische Schulen, Schulträger und Kommunen dabei, Schülerinnen und Schülern eine sichere und eigenständige Mobilität auf dem Schulweg zu ermöglichen.

Neben dem Ausbau des Rad-Hauptnetzes Hessen unterstützt das Land Kommunen bei der Planung und dem Bau von Radschnellverbindungen. Sie ergänzen das flächendeckende Netz, ermöglichen höhere Reisegeschwindigkeiten und dehnen den Einsatzbereich des Fahrrades auf größere Entfernungen aus.

Mit dem Radroutenplaner Hessen unterstützt das Land Hessen Radfahrerinnen und Radfahrer bei der Routenfindung und Navigation sowie bei der Entdeckung touristischer Radrouten.

 

Die Radverkehrsförderung in Unternehmen und Betrieben wird mit dem Landesprogramm Bike+Business unterstützt.

Mehr dazu unter: https://bikeandbusiness.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster

Fragen und Antworten

Ganz grundsätzlich stellen Radwege eine sogenannte Führungsform von Radverbindungen dar. Eine weitere Form sind zum Beispiel Fahrradstraßen.

Radverbindungen selbst können unterschiedlich ausgebaut werden. Im hessischen Radnetz sind die drei Ausbaustufen von Radverbindungen definiert: Radschnellverbindungen, Raddirektverbindungen und Radverbindungen einschließlich der Hessischen Radfernwege. Diese legen für die jeweilige Verbindung die Ausgestaltung der jeweiligen Führungsformen (also z.B. Radweg) fest. Ausschlaggebendes Kriterium für die Einstufung ist die erwartete Nutzung, die z.B. bei Radschnellverbindungen bei mehr als 2.000 und bei Raddirektverbindungen bei 1.500 Fahrten pro Tag liegt.

Nun aber zum Radweg als solches: Radwege sind entweder Bestandteil einer Straße, entlang der sie verlaufen, (unselbstständige Führung im Sinne des Hessischen Straßengesetzes) oder werden selbstständig auf Wegen geführt, die nicht mit einer Straße im unmittelbaren Zusammenhang stehen, etwa auf landwirtschaftlichen Wegen.

Radwege sind baulich mindestens durch einen Bordstein und außerhalb von Ortschaften in der Regel durch einen Trennstreifen abgetrennte Fahrbahnen für den Radverkehr.

Davon zu unterscheiden sind baulich nicht abgetrennte Radverbindungen, die auf Straßen verlaufen. Diese sind lediglich durch Markierungen abgetrennt und werden erneut unterschieden:

  • Radfahrstreifen (mindestens 1,85 Meter breit)
  • Radschutzstreifen (in der Regel 1,5 Meter breit), nur bei Radverbindungen, wenn keine anderen Führungsformen möglich sind

Darüber hinaus können Radverbindungen über Straßen, die dem Radverkehr dienen, wie Fahrradstraßen bzw. Fahrradzonen verlaufen. Diese können für Kraftfahrzeuge freigegeben werden. Die Geschwindigkeit ist auf maximal 30 Stundenkilometer beschränkt. Außerdem dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer durch den Kraftfahrzeugverkehr weder gefährdet noch behindert werden. Radfahrer dürfen nebeneinander fahren.

Selbstverständlich findet auch Radverkehr gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr auf Fahrradstraßen im Mischverkehr statt.

Radschnellverbindungen sollen dort geschaffen werden, wo ein besonders hohes Potenzial für den Radverkehr im Alltagsverkehr besteht (mehr als 2.000 Fahrten am Tag). Radschnellverbindungen sind qualitativ hochwertige und leistungsstarke Radverbindungen, die dem Radverkehr neue Reichweiten schaffen. Durch eine direkte und steigungsarme Führung, eine hohe Qualität der Oberfläche und möglichst wenige Halte wird eine durchschnittliche Reisegeschwindigkeit (einschließlich aller Halte) von 20 Stundenkilometer erreicht. Breiten von vier Metern im Zweirichtungsverkehr und drei Metern im Einrichtungsverkehr ermöglichen das Nebeneinanderfahren und Überholen sowie das störungsfreie Begegnen.

Es wurden landesweit Korridore für Radschnellverbindungen identifiziert. Das Ergebnis ist eine Handreichung für Kommunen, Landkreise, Zweckverbände und andere Projektträger, um feststellen zu können, wo sich die Durchführung einer detaillierten Machbarkeitsuntersuchung empfiehlt.

2018 wurde mit dem Bau der Radschnellverbindung zwischen Frankfurt und Darmstadt begonnen.

2019 und 2020 wurden die ersten Teilstücke der Radschnellverbindung zwischen Frankfurt und Darmstadt in Betrieb genommen. Der erste Abschnitt (Egelsbach – Darmstadt-Wixhausen) hat eine Länge von 3,6 Kilometern und der zweite Abschnitt (bis zum Bahnhof Darmstadt-Wixhausen) eine Länge von ca. 700 Metern. Die nächsten Bauabschnitte werden 2021 in Langen, zwischen Langen und Egelsbach sowie in Darmstadt-Wixhausen umgesetzt.

2021 wurde mit der Durchführung der Machbarkeitsstudie für die Verbindung Frankfurt – Wiesbaden begonnen. Weitere Machbarkeitsstudien für die Verbindungen Mainz – Kelsterbach, Darmstadt – Rüsselsheim, Seligenstadt – Flughafen, Butzbach – Frankfurt, Bad-Soden – Eschborn, Groß-Gerau – Frankfurt, Wiesbaden – Mainz sind in Umsetzung.

Darüber hinaus sind Machbarkeitsstudien für die Verbindungen Vellmar – Kassel, Baunatal – Kassel, Kaufungen/Heisa – Kassel, Darmstadt – Heidelberg/Mannheim, Friedrichsdorf – Frankfurt, Hanau – Frankfurt fertiggestellt. Für die Verbindungen Hanau – Aschaffenburg und Wiesbaden – Rüdesheim sollen Machbarkeitsstudien beauftragt werden.

Das Land Hessen fördert Machbarkeitsstudien für Radschnellverbindungen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität. Für Planung und Bau stehen zusätzlich Fördermöglichkeiten im Rahmen des Mobilitätsfördergesetzes zur Verfügung. 2020 und im laufenden Jahr 2021 wurden Radschnellverbindungen bisher mit mehr als 7,6 Millionen Euro vom Land Hessen gefördert. Darüber hinaus hat der Bund Mittel in Höhe von rund 2,9 Mio. Euro für die Radschnellverbindung Frankfurt – Darmstadt zugesagt.

Einzelne Radverbindungen ergeben ein Radnetz, das für verschiedene Nutzungen geeignet ist. So gibt es ein Netz für den Alltag, bei dem die direkte und zügige Verbindung zwischen Ortschaften und Zielen (Schulstandorte, Gewerbestandorte, wichtige Einkaufsgelegenheiten, Arbeitsplatz etc.) im Vordergrund steht. Außerdem gibt es ein auf den Freizeitverkehr ausgerichtetes Netz, das eher auf den Erlebniswert setzt.

Zu den Netzen für den Alltagsradverkehr zählt z.B. das Rad-Hauptnetz Hessen und die regionalen und lokalen Radverkehrsnetze in den Kreisen und Kommunen.

Zu den Freizeitnetzen zählen insbesondere die europäischen Radfernwege (in Hessen EuroVelo 15 – „Rheinradweg“ und 13 – „Iron Curtain Trail“), die nationalen Radfernwege (in Hessen D-Routen und Radweg Deutsche Einheit) die Hessischen Radfernwege (R1 bis R9) und Bahnradwege sowie die zahlreichen regionalen und lokalen Freizeitrouten (Diemelradweg, Weiltalradweg, 3-Länder-Radweg, u.v.m.).

Wichtig für Radverbindungen bzw. das Radnetz ist: Ein und derselbe Weg kann sehr unterschiedliche Funktionen erfüllen. So ist zum Beispiel der erste Bauabschnitt der Radschnellverbindung zwischen Darmstadt und Egelsbach sowohl Teil der Radschnellverbindung zwischen Darmstadt und Frankfurt, gleichzeitig die nahräumliche Verbindung zwischen den Orten Egelsbach und Erzhausen und ergänzend werden auch noch Freizeitrouten über den Weg geführt.

Im Radroutenplaner Hessen ist ein rund 25.000 Kilometer langes Radnetz dargestellt, das mit Kreisen, Städten und Gemeinden abgestimmt ist. Es wurde ursprünglich für den Freizeitverkehr entwickelt. Die Routen verlaufen deshalb auf unterschiedlichen Führungsformen (Wirtschaftswege, Radwege, Fahrradstraßen, Straßen usw.).

Darin enthalten sind ca. 8.000 Kilometer Thementouren, also mit Logo beschilderte, qualitativ höherwertige touristische Routen sowie die Hessischen Radfernwege einschließlich des Radweges Deutsche Einheit mit ca. 3.300 Kilometern.

Unmittelbar an den Landesstraßen befinden sich ca. 817 km Radverkehrsanlagen, an den Bundesstraßen in Hessen ca. 552 km. Hinzu kommen Radwege bzw. Wege, die für den Radverkehr durch das Land bzw. den Bund ausgebaut wurden, jedoch nicht unmittelbar an der Landes- bzw. Bundesstraße verlaufen und sonstige Wege, die vom Radverkehr der Landesstraße genutzt werden können.

Im Zuge der Zustandserfassung und -bewertung wurden insgesamt ca. 2.500 km Radverkehrsanlagen (inkl. Mehrzweckstreifen) an Bundes- und Landesstraßen erfasst.

Während es für den Autoverkehr seit Jahrzehnten selbstverständlich ist, das Straßennetz auf Basis einer klaren Hierarchie von klassifizierten Straßen (A für Autobahn, B für Bundesstraße, L für Landesstraße und K für Kreisstraße) weiter zu entwickeln, wurde im April 2019 für den Radverkehr mit dem Rad-Hauptnetz Hessen erstmals eine systematische Netzplanung initiiert.

Dieser Ansatz stellt einen Paradigmenwechsel für den Radverkehr in Hessen dar. Das Ziel: Lücken im Netz schließen und die Qualität der Infrastruktur erhöhen – gemeinsam mit den relevanten Akteuren.

Der Grundsatz bei der Planung von Radverbindungen in Hessen lautet jetzt: Die Radverkehrsinfrastruktur soll aus einem Netz heraus entwickelt werden. Das Rad-Hauptnetz Hessen bildet somit die hessenweite Planungsgrundlage für das Radverkehrsnetz, das durch die regionalen und lokalen Radnetze für den Alltagsverkehr vervollständigt wird. Die Hessischen Radfernwege ergänzen das Netz für den touristischen Bereich.

Das Rad-Hauptnetz Hessen ist demnach ein Zielnetz, das das hessische Verkehrsministerium gemeinsam mit Kommunen und regionalen Institutionen entwickelt hat und dazu dient, die Planung der Radnetze in Hessen zu systematisieren und auf eine landesweit einheitliche Grundlage zu stellen.

Auf Landesebene stellt das Rad-Hauptnetz die Verbindungen für den Alltagsradverkehr zwischen den Oberzentren und den zugehörigen Mittelzentren dar. Es wird durch regionale und lokale Netze vervollständigt. Hierbei unterstützt das Land Hessen sowohl Planung als auch Bau der Radinfrastruktur durch Städte, Gemeinden und Landkreise finanziell und fachlich und setzt als Baulastträger für Landesstraßen und im Auftrag des Bundes Radwegeprojekte um.

Das Rad-Hauptnetz Hessen verbindet alle Oberzentren untereinander sowie die Mittelzentren mit ihrem nächsten Oberzentrum bis zu einer Entfernung von rund 30 Kilometer. Es zeichnet sich – so ist das Ziel formuliert – durch direkte, sichere, komfortabel zu befahrende und durchgehend einheitlich beschilderte Radverkehrsverbindungen aus. Es wird durch regionale und lokale Netze für den Alltagsverkehr vervollständigt.

Das Netz der Radfernwege hingegen bündelt die längeren touristischen überregionalen Radrouten. Das Netz orientiert sich an touristischen Zielen und landschaftlich schönen Wegeführungen.

In Hessen existieren die touristisch ausgerichteten Radfernwege, die Hessischen Radfernwege R1 bis R9, der BahnRadweg Hessen, der Lahntalradweg, der EderRadweg und der MainRadweg.

Die drei Deutschland-Routen D4, D5, D9 und der Radweg-Deutsche-Einheit kreuzen Hessen ebenso wie weitere überregionale Themenrouten wie z. B. der Neckarradweg, die Eiserner-Vorhang-Route (EuroVelo-Route 13), der Rheinradweg (EuroVelo-Route 15), der Drei-Länder-Radweg, der Diemelradweg und der Limesradweg.

Obwohl das Netz der Radfernwege von ihrer ursprünglichen Intention hauptsächlich für touristische Wegzwecke realisiert wurde, sind sie in vielen Abschnitten auch für den Alltagsradverkehr interessant.

Die für den Radverkehr genutzten Wege können in der Baulast von Bund, Land, Kreisen, Gemeinden oder sogar Dritten wie zum Beispiel Waldbesitzern liegen. Von den insgesamt durch den Radroutenplaner errechneten 25.000 Kilometer Radverbindungen liegt der größte Teil in der Verantwortung der Kreise, Städte und Gemeinden sowie Dritter (88 Prozent). Unmittelbar an Landesstraßen verlaufen rund 817 Kilometer Radverkehrsanlagen, an Bundesstraßen rund 552 Kilometer.

Sofern es sich um straßenbegleitende (unselbstständige) Radwege handelt, ist grundsätzlich der Baulastträger der Straße auch Baulastträger des Radweges. Der Baulastträger ist für die Planung, den Bau und den Unterhalt des Radweges zuständig.

Für den Bund und das Land Hessen nimmt Hessen Mobil diese Aufgabe wahr.

Radwege abseits von klassifizierten Straßen – also abseits von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen – liegen in der Regel im Zuständigkeitsbereich von Kommunen. Das Land Hessen fördert Planung und Bau von Radwegen im Zuständigkeitsbereich von Kommunen in der Regel mit 70 Prozent der Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen finanziert der Bund oder das Land den Ausbau eines abseits der Straße verlaufenden Weges für den Radverkehr als Ersatz für einen straßenbegleitenden Radweg. Der zum Ausbau vorgesehene Weg muss u. a. in einem angemessenen räumlichen Zusammenhang mit der Straße verlaufen und muss geeignet sein, eine mindestens gleichwertige Entflechtungswirkung im Vergleich zu einem straßenbegleitenden Radweg zu erfüllen.

Das Land Hessen unterstützt die Kommunen im Rahmen der Nahmobilitätstrategie für Hessen, die gemeinsam mit Verbänden und Kommunen erarbeitet und im Jahr 2017 durch Verkehrsminister Tarek Al-Wazir vorgestellt wurde.

Durch die landesweiten Qualitätsstandards und Musterlösungen, die den Bau von Radverbindungen qualitativ unterstützen, und die Definition des Rad-Hauptnetzes ist die Basis für eine systematische Planung des Radverkehrs in Hessen geschaffen worden. Die Musterlösungen und Qualitätsstandards stehen für sichere und attraktive Radverbindungen und sollen die Arbeit für die Städte und Gemeinden erleichtern. Durch das Rad-Hauptnetz als Planungsgrundlage und die darauf zukünftig aufbauenden Planungen der Kommunen soll ein flächendeckendes Netz geschaffen werden. (Siehe Frage „Was macht Hessen dafür, dass Radwege eine bestimmte Qualität haben?“)

Darüber hinaus werden die Kommunen durch die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität (AGNH), der sie kostenfrei beitreten können, fachlich u.a. durch praxisgerechte Leitfäden, Erfahrungsaustausch und Fortbildungsangebote unterstützt.

Neben der Strategie und der fachlichen Unterstützung fördert das Land die Maßnahmen der Kommunen finanziell über die Förderrichtlinie Nahmobilität im Umfang von inzwischen 15,5 Millionen Euro pro Jahr sowie mit jährlich etwa acht Millionen Euro über das Mobilitätsfördergesetz.

Die Mittel für die Förderrichtlinie Nahmobilität wurden 2020 um zehn Millionen Euro aufgestockt, so dass seit dem insgesamt 23,5 Millionen Euro pro Jahr für die Förderung von Maßnahmen der Kommunen zur Verbesserung der Nahmobilität zur Verfügung stehen.

Zusätzlich stehen in den Jahren 2021 bis 2023 bis zu 6 Millionen Euro aus dem Neuen Hessenplan des Landes für die Beleuchtung von Schulrouten außerorts zur Verfügung. Diese werden über die Nahmobilitätsrichtlinie abgewickelt.

Darüber hinaus stellt der Bund bis Ende 2023 rund 43 Millionen Euro aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ für Hessen zur Verfügung, die ebenfalls über die Nahmobilitätsrichtlinie abgewickelt werden. Zusätzlich unterstützt der Bund (mit rund 45 Millionen Euro bundesweit), den Ausbau des deutschlandweiten Radnetzes (D-Routen, Iron-Curtain-Trail und Radweg Deutsche Einheit).

Im Jahr 2018 wurden im Rahmen eines Pilotprojektes die straßenbegleitenden Radwege an Bundes- und Landesstraßen in den Kreisen Main-Kinzig, Vogelsberg, Wetterau und Fulda erfasst und bewertet (insgesamt 490 Kilometer).

2019 wurden die straßenbegleitenden Radwege an Bundes- und Landesstraßen der restlichen Kreise in Hessen erfasst (inklusive 2018 insgesamt ca. 2.500 Kilometer). Die Auswertung und Bewertung läuft aktuell noch.

Im Frühjahr 2020 wurde mit der Erfassung und Bewertung des Rad-Hauptnetzes Hessen sowie der Hessischen Radfernwege begonnen. Insgesamt werden bei diesem Auftrag 4.800 Kilometer Radwege erfasst und bewertet.

Die Zustandserhebung ist in zwei Arbeitspakete eingeteilt, in die Zustandserfassung und in die Zustandsbewertung.

Bei der Erfassung werden Bilder der Radwege vor Ort mit einem kleinen Fahrzeug aufgenommen. Im Raster von fünf Metern werden zeitgleich Bilder per Front- und Heckkamera ausgelöst. Die Beschaffenheit der Bilder (Aufnahmehöhe, Belichtung, Auflösung, etc.) erlauben eine teilautomatisierte Auswertung.

Bei der anschließenden Bewertung werden die Bilder visuell bewertet und codiert. Schadensmerkmale wie zum Beispiel Hebung, Senkung, Ablösung / Substanzverlust, Risse oder Flickstellen werden anhand von definierten Wertungskriterien in Zustandswerte überführt.

Die Ergebnisse werden anschaulich für die einzelnen Schadensmerkmale und als Gesamtbetrachtung in Karten visualisiert und dargestellt. Die Farbgebung vermittelt den Zustand der bewerteten Oberfläche (blau = sehr gut, grün = gut, gelb = schlecht, rot = sehr schlecht).

Hierüber gibt es bisher keine verlässlichen landesweiten Informationen; vereinzelt liegen Stichprobenzählungen vor. Die alle fünf Jahre durchgeführte Straßenverkehrszählung berücksichtigt den Radverkehr nur unzureichend. An wenigen Stellen sind Dauerzählstellen vorhanden.

Aus diesem Grund sollen ab Ende 2021 landesweit Dauerzählstellen für den Radverkehr aufgebaut werden, mit denen dann verlässliche und vergleichbare Daten ermittelt werden können. Dabei stellt das Land den Kommunen und Landkreisen Zählstellen für den Radverkehr zur Verfügung. Ziel ist es, mit Hilfe der Zählstellen landesweit über mindestens fünf Jahre den Radverkehr zu zählen, auszuwerten und zu evaluieren.

Ein Radweg muss die Bedürfnisse der Nutzenden erfüllen. Daraus ergeben sich unterschiedliche Anforderungen.

Im Freizeitverkehr soll sich die Routenführung an touristischen Zielen und am landschaftlichen Erlebniswert orientieren.

Für Pendler im Alltagsverkehr soll der Weg möglichst direkt, auch bei Regen und Schnee, gut befahrbar, steigungsfrei und bevorrechtigt sein. Die Verlustzeiten durch Abbremsen und Wartezeiten sollte so gering wie möglich sein. Insbesondere Radfahrende mit weniger Erfahrung wünschen eine Trennung vom Kfz-Verkehr.

Das Land Hessen hat Qualitätsstandards und Musterlösungen vorgelegt, die auf die unterschiedlichen Anforderungen der Nutzenden eingehen. Als erstes Bundesland hat Hessen damit umfassende Standards zur Schaffung einer hochwertigen und attraktiven Rad-Infrastruktur erarbeitet, die sich an den Bedürfnissen der unterschiedlichen Nutzenden orientieren. Im April 2021 wurde das Land Hessen dafür mit dem Deutschen Fahrradpreis 2021 ausgezeichnet. Das Land Hessen erhielt in der Kategorie Infrastruktur den dritten Platz.

Für qualitativ hochwertige und attraktive Radwege hat das Land Hessen Qualitätsstandards festgelegt und Musterlösungen bereitgestellt, die nach den drei Ausbaustufen Radschnellverbindungen, Raddirektverbindungen und Radverbindungen differenziert wurden. Diese Planungshilfen definieren die Anforderungen, vereinfachen die Planungen und helfen, eine sichere und hochwertige Radwege-Infrastruktur zu schaffen.

Mit der Herausgabe der zweiten Auflage Anfang des Jahres 2021 wurde die Definition von Einsatzbereichen für die unterschiedlichen Führungsformen zentral ergänzt. Bei den Radfahrenden handelt es sich um eine heterogene Gruppe. Ziel ist es, die unterschiedlichen Kompetenzen und Anforderungen besser als bisher zu berücksichtigten und attraktive Angebote für die relevante Nutzergruppe auf einem Netzabschnitt zu schaffen.

Das Land Hessen nutzt die Qualitätsstandards für Projekte in der Zuständigkeit des Landes und unterstützt auf dieser Basis die Finanzierung von Maßnahmen der Kommunen.

Die Kosten eines Radweges sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Projektmerkmale differenziert zu ermitteln. Als Orientierungswert können für einen außerhalb von Ortschaften verlaufenden, 2,50 Meter breiten Radweg Kosten von rund 500.000 Euro pro Kilometer (ohne größere Brücken o. ä.) angesetzt werden.

Der Bau eines neuen oder der Ausbau eines bestehenden Weges für den Radverkehr erfordert einen Planungsablauf, der dem eines sonstigen Straßenbauprojekts gleicht. Auch ein Radweg benötigt bestandskräftiges Baurecht. In der Regel sind Verhandlungen mit verschiedenen Grundstückseigentümern notwendig, über deren Flächen der neue oder der ausgebaute Radweg verlaufen soll.

Nach einer Bedarfsermittlung und Voruntersuchung, in der zum Beispiel auch naturschutzfachliche Kartierungen erforderlich sein können, wird zunächst der Verlauf des Weges festgelegt. Auf diesem basiert der technische Entwurf. Begleitend werden die erforderlichen – zum Beispiel naturschutz- oder wasserfachlichen Fachbeiträge – erstellt und Kompensationsmaßnahmen erarbeitet. Allein beim Erfordernis von Kartierungen wird eine Vegetationsperiode benötigt, also ca. 1 Jahr. Wird eine wasserrechtlicher Fachbeitrag notwendig, werden fast 2 Jahre für die Bestandserfassung benötigt. Hinzu kommt die Planung der notwendigen Entwässerungsanlagen. Das Baurecht kann je nach Projekt über unterschiedliche Instrumentarien (zum Beispiel Planfeststellungsverfahren) erlangt werden. Bei bestandskräftigem Baurecht schließt sich vor Umsetzung des Projektes der sogenannte Bauentwurf beziehungsweise die Ausführungsplanung an.

Der genaue Zeitraum zur Bearbeitung eines Radwegeprojektes ist vom Einzelfall abhängig. Selbst bei günstigen Voraussetzungen und einem vereinfachten Baurechtsverfahren ist für den Planungs- und Genehmigungsprozess erfahrungsgemäß mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren zu rechnen.

Sofern ein Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechtes erforderlich wird, muss mit einem Zeitraum von mindestens fünf Jahren gerechnet werden.

Mit dem „FahrradMonitor Hessen 2019“ liegt eine im Auftrag des Hessischen Verkehrsministeriums erstellte aktuelle regionale Umfrage zum Thema Fahrradfahren in Hessen vor. Die Untersuchung nimmt neben den drei Regierungsbezirken Kassel, Gießen und Darmstadt auch die fünf kreisfreien Städte Darmstadt, Frankfurt, Kassel, Offenbach und Wiesbaden genauer unter die Lupe und ist das Ergebnis einer repräsentativen Online-Befragung.

Drei Viertel der Hessinnen und Hessen leben in einem Haushalt mit einem Fahrrad (77 Prozent), im Schnitt sind es sogar etwas mehr als zwei Fahrräder. 80 Prozent der Befragten aus Hessen fahren mindestens selten mit dem Fahrrad oder Pedelec, 39 Prozent nutzen das Fahrrad regelmäßig. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen Stadt und Land: In den Städten radeln 42 Prozent und in ländlichen Regionen 30 Prozent regelmäßig. Bei der Frage, welches Verkehrsmittel am liebsten genutzt wird, liegen Pedelec (75 Prozent) und Auto (76 Prozent) nahezu gleichauf. Das Fahrrad wird zwar auch sehr gerne als Verkehrsmittel genutzt (64 Prozent), noch etwas lieber aber als Freizeitbeschäftigung (75 Prozent). Jede und jeder Fünfte in Hessen nutzt das Fahrrad für den Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte, wobei davon ein knappes Drittel dies in Kombination mit dem ÖPNV erledigt.

Die hessische Auswertung der bundesweiten Studie „Mobilität in Deutschland“, die im April 2020 veröffentlicht wurde, bestätigt: Hessinnen und Hessen sind sehr mobil. Das Fahrrad ist vor allem bei den Jüngeren beliebt. Allerdings bleibt der Anteil derjenigen, die das Rad täglich oder bis zu drei Mal in der Woche nutzen zwischen 30 und 74 Jahren mit rund 30 Prozent je Altersklasse überraschend stabil. Das bedeutet, dass diejenigen, die das Fahrrad sehr regelmäßig nutzen, dies häufig bis ins hohe Alter tun. Und im Umkehrschluss: Je früher das Fahrrad als alltagstaugliches und sicheres Verkehrsmittel kennengelernt und genutzt wird, desto akzeptierter ist es.

Die vielfältige Landschaft und eine Fülle von Radverbindungen ermöglichen abwechslungsreiche Fahrradtouren in der Freizeit. Das mit Unterstützung des ADFC Hessen vor mehr als 25 Jahren gestartete und inzwischen mehr als 3.300 Kilometer umfassende Netz der Hessischen Radfernwege hat dabei eine besondere Qualität. Darüber hinaus laufen die europäischen Verbindungen EuroVelo 15 und zukünftig der EuroVelo 13 sowie die nationalen D-Routen durch Hessen. Viele regionale Radrouten ergänzen das Angebot für den Freizeitverkehr. Sie zeichnen sich durch eine einheitliche wegweisende Beschilderung aus und sind deshalb bei hessischen Radlerinnen und Radlern sowie Urlaubern sehr beliebt.

Mit der Definition des Rad-Hauptnetzes Hessen und der Einführung von Qualitätsstandards und Musterlösungen arbeitet das Land Hessen gemeinsam mit den Kommunen intensiv daran, auch die Qualität der Radnetze für den Alltagsverkehr weiter zu verbessern.

Die seit rund 25 Jahren kostenfreie Mitnahmemöglichkeit von Fahrrädern in den Zügen und Regionalbussen im Rhein-Main-Verkehrsverbund und im Nordhessischen Verkehrsverbund tragen darüber hinaus zu einem attraktiven Radverkehr bei. (Siehe auch Frage „Wie viele Menschen in Hessen nutzen das Fahrrad?“)

In den Jahren 2016 bis 2020 wurde der Neu- bzw. Ausbau von insgesamt 20,5 Kilometern Radwege im Zuge von Landesstraßen fertiggestellt. Darüber hinaus wurden insgesamt 48,2 Kilometer Radwege an Landesstraßen saniert. Neun Radwegeprojekte waren Teil der Sanierungsoffensive und sind fertig, 44 weitere Projekte der Sanierungsoffensive befinden sich in Bearbeitung und sechs Projekte sind entfallen. Die Gründe sind unterschiedlich: So wurden zum Beispiel Landesstraßen, an denen die Radwege gebaut wurden, zu Kreis- oder Gemeindestraßen herabgestuft. Damit ist es Aufgabe der jeweiligen Kommunen, den Radweg zu bauen.

Hinzu kommen neu oder ausgebaute Radwege an Bundesstraßen: Zwischen 2016 und 2020 wurden 18,7 Kilometer fertiggestellt. Weitere 9,5 Kilometer Radwege an Bundesstraßen wurden saniert.

Eine genaue Auflistung der Radwege finden Sie hier:

Aktuell befinden sich 117 Radwegemaßnahmen im Zuge von Landesstraßen mit einer Gesamtlänge von 223 Kilometern sowie 42 Radwegemaßnahmen im Zuge von Bundesstraßen mit einer Länge von 106 Kilometern im Planungsprogramm.

In den vergangenen sieben Jahren, also zwischen 2014 und 2020, sind insgesamt 53,5 Millionen Euro für Radwege im Zuge von Bundesstraßen (Straßenbaumittel des Bundes) und 28,2 Millionen Euro im Zuge von Landesstraßen (Straßenbaumittel des Landes) investiert worden.

Das Land Hessen plant für das Jahr 2021 wieder insgesamt 8 Millionen Euro für den Radwegebau im Zuge von Landesstraßen ein. Hinzu kommen die Fördermittel für Projekte der Landkreise, der Städte und Gemeinden: Für 2021 sind wieder 23,5 Millionen Euro für die Förderung von Maßnahmen gemäß Förderrichtlinie Nahmobilität und Mobilitätsfördergesetz vorgesehen. Zusätzlich stehen in den Jahren 2021 bis 2023 bis zu 6 Millionen Euro aus dem Neuen Hessenplan des Landes für die Beleuchtung von Schulrouten außerorts zur Verfügung. Diese werden über die Nahmobilitätsrichtlinie abgewickelt. Darüber hinaus stellt der Bund bis Ende 2023 rund 43 Millionen Euro aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ zur Verfügung, die ebenfalls über die Nahmobilitätsrichtlinie abgewickelt werden.

Zusätzlich unterstützt der Bund (mit rund 45 Millionen Euro bundesweit), den Ausbau des deutschlandweiten Radnetzes (D-Routen, Iron-Curtain-Trail und Radweg Deutsche Einheit).

Im Jahr 2021 ist zudem vorgesehen, 13 Millionen Euro Bundesmittel für Radwege im Zuge von Bundesstraßen zu investieren.

Unter Nahmobilität wird der Fuß- und Radverkehr und dessen Verknüpfung mit dem öffentlichen Nahverkehr verstanden. Das Land Hessen sieht in der nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs eine herausragende politische Aufgabe. Die Stärkung des Rad- und Fußverkehrs stellt ein zentrales Element der Mobilitätspolitik dar. Nahmobilität ist sozial, klima- und umweltfreundlich und ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürger, mobil zu sein und zu bleiben.

Die AGNH fördert und stärkt den Fuß- und Radverkehr in Hessen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Landkreise, Städte und Gemeinden, die umfassend unterstützt werden. Denn eine Verbesserung der Bedingungen für die Nahmobilität gelingt nur vor Ort. Daher hilft die AGNH Landkreisen, Städten und Gemeinden mit einem Dreiklang aus Strategie, Erfahrungsaustausch und Handlungshilfen bzw. Leitfäden sowie finanzieller Förderung. Dabei wird ergebnisorientiert und entsprechend dem Motto „einfach machen“ vorgegangen.

Neben dem Ausbau von Fuß- und Radwegen stehen aber auch Angebote wie zur Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im Fokus der AGNH – etwa mit Aktionen wie „Stadtradeln“ oder „Radfahren neu entdecken“. Zudem wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmenpakete, Kampagnen, Kommunikationsmaterialien, Service-Angebote für Kommunen und vieles mehr erarbeitet und umgesetzt.

Um über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben, treffen sich die Mitglieder der AGNH regelmäßig in verschiedenen Foren zu thematischen Schwerpunkten. Fachwissen und Erfahrungsaustausch liefert die Hessische Akademie für Nahmobilität. Hier erhalten Verwaltungsmitarbeitende, Führungskräfte und Planende fundierte Kenntnisse in verschiedenen Themenfeldern rund um den Fuß- und Radverkehr.

Bei allen Projekten ist eins wichtig: Die Mitglieder sollen im Austausch bleiben und in Hessen Nahmobilität als Basismobilität in den Städten und Gemeinden weiterentwickeln und ausbauen. Darum unterstützt die AGNH auch Forschungsprojekte hessischer Hochschulen zum Thema Nahmobilität.

Hessen Mobil ist zentraler Ansprechpartner für die Fördermittel des Landes. Landkreise, Städte und Gemeinden werden durch Hessen Mobil beraten und bei der Antragstellung unterstützt. Darüber hinaus ist Hessen Mobil für die Radwege an Bundes- und Landesstraßen zuständig.

Mit der Umstrukturierung von Hessen Mobil zum 1. Januar 2021 wurde die neue Abteilung Mobilität und Radverkehr eingerichtet. Damit wurde ein weiterer Fokus auf die Nahmobilität – die Mobilität mit dem Rad und zu Fuß – gesetzt.

Im Dezernat Mobilitätsstrategien ist das 2019 als Steuerungsgruppe Radverkehr etablierte Fachdezernat verankert, das alle strategischen und konzeptionellen Aktivitäten von Hessen Mobil im Bereich Radverkehr bündelt. Dazu gehört auch, die Aktivitäten aller Baulastträger zu koordinieren und alle Vorschläge bzw. Notwendigkeiten in einem Gesamtradwegenetz zu verzahnen.

Eine zentrale Schnittstelle zu Kommunen, Radverkehrsinteressengruppen sowie Bürgerinnen und Bürgern übernehmen die Radverkehrskoordinatoren und -koordinatorinnen als Ansprechpartner für Konzepte und Grundsatzfragen zum Thema Radverkehr. Künftig sollen diese in allen Regionen von Hessen Mobil vertreten sein.

Zur Verstärkung der Personalressourcen bei der Planung von Radwegeprojekten wurde in der Abteilung Planung und Bau eine „Task-Force Radwege“ an den Standorten Marburg und Darmstadt bei Hessen Mobil eingerichtet.

Aktuell wird die bisherige Priorisierungsmethodik für „Radverkehrsanlagen an Landes- und Bundesstraßen“ grundlegend überarbeitet und weiterentwickelt. Ziel ist es, anhand fachlicher Kriterien zu einer transparenten Bewertung von Maßnahmen zu gelangen. Stärker als bisher soll bei der Priorisierung die Netzbedeutung und die Lückenschlussfunktion einer Radwegeverbindung beachtet werden. Zudem ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Entflechtung der Verkehrsarten ein zentrales Element. Auf Grundlage dieser Kriterien wird die Dringlichkeitsbewertung für zukünftige Radwege an Landes- und Bundesstraßen erstellt, die voraussichtlich 2021 veröffentlicht wird.

Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität (AGNH) ist das Land Hessen vielfältig für den Radverkehr aktiv:

  • Das Handbuch zur Radwegweisung in Hessen (2017) dient der einheitlichen Radwegweisung; veröffentlicht 2017; entwickelt unter Beteiligung aller relevanter Akteure
  • Der Nahmobilitäts-Check Hessen (2018), ist ein durch das Land Hessen entwickeltes Planungsinstrument für Kommunen, um einen einfachen Einstieg in die Stärkung des Fuß- und Radverkehrs zu erreichen.
  • Mit dem Fachzentrum Schulisches Mobilitätsmanagement (seit 2018 fortlaufend) werden Schulen, Schulträger und Kommunen dabei unterstützt, die Mobilität von Schülerinnen und Schülern an den Schulstandorten zu Fuß und mit dem Rad zu verbessern. Damit wird das Schülerticket Hessen als attraktives Tarifmodell für Busse und Bahnen ergänzt.
  • Videoclips zur Nahmobilität für Kommunen (2019) mit dem Angebot an Kommunen, einen im Abbinder individualisierten Videoclip zum Thema Nahmobilität kostenfrei zu erhalten.
  • Broschüre Nahmobilität kommunizieren (2019): Darstellung von Aktionen zur Öffentlichkeitsarbeit auf kommunaler Ebene sowie Darstellung des Fotopools der AGNH, der Kommunen kostenfrei Bilder für Präsentationen, Webseiten oder Broschüren/ Flyer zur Verfügung stellt. Dies dient auch dazu, Nahmobilität in Hessen einheitlicher zu gestalten und damit insgesamt mehr Wirkung zu erzielen.
  • Werbemittel Nahmobilität (laufend): Angebot an Kommunen über die AGNH individualisierte „Give-Aways“ zu erhalten. Eine finanzielle Förderung der Werbemittel ist im Rahmen der Förderrichtlinie Nahmobilität möglich.
  • Broschüre Flyer, Poster, Postkarten (laufend): Darstellung des Angebotes der AGNH, durch die Kommunen einfach individualisierbare Vorlagen für Veranstaltungen, Informationen der Öffentlichkeit usw. zu nutzen.
  • Drei Rad-Professuren für Hessen (2020): Bessere Planung von Radwegen, mehr Sicherheit, die Rolle des Fahrrads im ländlichen Raum, der Einfluss von Pedelecs und E–Rollern auf das Verkehrssystem – das sind einige der Themen, mit denen sich drei vom Bund finanzierte neue Stiftungsprofessuren an hessischen Hochschulen befassen werden. Die AGNH hat von Beginn an die Bewerbung der hessischen Hochschulen unterstützt und damit zum Erfolg beim Bund beigetragen. Von sieben Professuren bundesweit gingen drei nach Hessen: -Prof. Dr. Martina Lohmeier, Hochschule RheinMain Frankfurt, - Prof. Dr.-Ing. Dennis Knese, University of Applied Sciences, - noch nicht besetzt, Universität Kassel
  • Stadtradeln 2020: Kostenübernahme der Anmeldegebühren für alle Kommunen durch das Land.
  • Planungs-Check Nahmobilität (2020): Unterstützung der Kommunen bei Planungen für den Fuß- und Radverkehr, indem bestehende Planungen durch die Hochschule Darmstadt geprüft und einem Sicherheitsaudit unterzogen wird. 
  • Leitfaden Fahrradabstellanlagen 2020: Privaten Bauherrschaften soll die Umsetzung der Fahrradabstellverordnung erleichtert werden. Darüber hinaus sollen Verantwortliche in Landesimmobilien sowie bei Kommunen bei der Einrichtung von Fahrradabstellanlagen unterstützt werden.
  • Qualitätsstandards und Musterlösungen (2021, 2. Auflage): Baulastträger werden durch praxisgerechte Vorgaben und Musterlösungen dabei unterstützt, eine attraktive Infrastruktur für den Radverkehr zu planen. Dadurch soll ein zusammenhängendes, wiedererkennbares und sicheres Radnetz in Hessen geschaffen werden.
  • In Bearbeitung: Leitfaden Radnetzplanung für Landkreise, Städte und Gemeinden. Aufbauend auf dem Rad-Hauptnetz Hessen sollen den Landkreisen, Städten und Gemeinden Hilfestellung für eine eigene Planung des regionalen/lokalen Radnetzes geben. 

Ziel ist eine systematische und qualitativ hochwertige Netzplanung in Hessen (geplant: 2021)

Fragen und Antworten rund ums Radfahren und den Radwegebau in Hessen

Nahmobilität

Zuwendungen des Landes Hessen für die Nahmobilität

Landkreis Darmstadt-Dieburg 

  • Darmstadt: Öffentlichkeitsarbeit Bürgerfest DA - rund 16.000 Euro 
  • Eppertshausen: Ausbau Geh-/ Radweg "Eppertshausen-Münster" - rund 143.000 Euro 
  • Groß-Umstadt: Planung und Ausbau Groß-Umstadt/ Richen - rund 490.000 Euro 
  • Weiterstadt: Radwegenetzanalyse - rund 12.000 Euro 

Landkreis Groß-Gerau

  • Rüsselsheim: Planung und Bau Querungshilfe für Radverkehr "Im Reis" - rund 64.000 Euro
  • Bischofsheim: Fahrradverleihsystem Bischofsheim (Mainspitze) - rund 91.000 Euro 
  • Regionalpark RheinMain Südwest: Öffentlichkeitsarbeit - rund 15.000 Euro, Planung Überquerung Paul-Ehrlich-Str. Langen Roadmap - rund 413.000 Euro 

Werra-Meißner-Kreis 

  • Give Aways Nahmobilität 2023 für Werra-Meißner-Kreis - rund 3000 Euro 

Main-Kinzig-Kreis 

  • Planung Radwegweisung Main-Kinzig-Kreis - rund 86.000 Euro
  • Sinntal: Planung und Bau Verlegung Sinntal Radweg - rund 2,3 Millionen Euro 
  • Schöneck: Planung und Bau Geh-/ Radweg Schöneck - rund 235.000 Euro 
  • Steinau: Planung Abriss und Neubau R3-Brücke über den Ahlersbach, Steinau a.d.Str. - rund 36.000 Euro 

Rheingau-Taunus-Kreis

  • Rüdesheim: Nahmobiliäts-Check Rüdesheim am Rhein - rund 21.000 Euro 

Wetteraukreis

  • Bau Teilstrecke RW "Kurze Wetterau" - rund 423.000 Euro 

Main-Taunus-Kreis

  • Planung und Bau Fahrradabstellanlage MTK Schule Heinrich-Böll-Schule in Hatersheim - rund 130.000 Euro 
  • Kriftel: Planung und Bau Geh- und Radweg - rund 446.000 Euro 

Kreis Offenbach

  • Planung Radwegweisungskataster - rund 211.000 Euro 
  • Rodgau: Planung und Bau kombinierter Geh- und Radweg - rund 336.000 Euro

Vogelsbergkreis 

  • Alsfeld: L3145, Gehwege - rund 350.000 Euro 

Stadt Kassel

  • Brücke Fuß-/ Radweg, Planung und Bau - rund 377.000 Euro 

Kreis Fulda

  • Wegweisung Bau Radverkehrsnetz Landkreis Fulda - rund 744.000 Euro 
    ​​​​​​
  • Petersberg:

    Planung und Bau eines Rad-/ Gehweg an K 165 OT, Marbach außerorts - rund 308.000 Euro 

    Planung und Bau eines Rad-/ Gehweg an K4, Stöckels - Almendorf und  Almendorf - Melzdorf - rund 237.00 Euro 
     
  • Flieden: 

    K 88, Umbau der Gehwege bei der Ortsdurchfahrt Magdlos und Federwisch - rund 43.000 Euro 

    Planung und Bau Radweg Schweben-Flieden, Lückenschluss an R 3 - rund 193.000 Euro 
     
  • Künzell: K56, Planung und Bau Gehweg und Querung, Bonifatiusstr Pilgerzell - rund 207.000 Euro  
     
  • Fulda: 

    Beleuchtung des Schulweges zwischen Galerie und Neuenberg - 54.000 Euro 

    Ausbau Geh-/ Radweg zwischen Trätzhof und Maberzell - rund 209.000 Euro

    Fußgängerüberwege, Leipziger Straße und Mackenrodstraße - rund 673.000 Euro 
     
  • Eichenzell: 

    K103, Querungshilfe im Ortsteil Kerzell, Anbindung des Wohngebiets "Am Steinberg" an Radweg - rund 116.000 Euro

    Schulwegbeleuchtung bei Radweg in Eichenzell, Rönshausen-Lütter, Kerzell-Löschenrod, Döllbach-Rothemann - rund 517.000 Euro 
     
  • Hofbieber: K 11 Ortdurchfahrt, Gehwege in Niederbieber - 43.000 Euro 
     
  • Großenlüder: 

    Ausbau Radverbindung, Ortsteil Eichenau-Bad Salzschlirf, Verlegung des Hessischen Fernradweges R2 - 780.000 Euro 

    Ausbau Radwegeverbindung Ortsteil Uffhausen-Kleinlüder - rund 943.000 Euro 

    Ausbau Radwegeverbindung Ortsteil Bimbach bis Fulda-West - rund 212.000 Euro 
     
  • Rasdorf: Planung und Bau einer Radhauptverbindung bei Rasdorf/Geisa - rund 553.000 Euro

Wetteraukreis: 

  • Planung Teilstrecke Radweg "Kurzen Wetterau" entlang B3, zwischen Gemarkungen Nieder-Mörlen und Ober-Mörlen - rund 36.000 Euro 
     

  • Öffentlichkeitsarbeit 2022 und 2023 - 2.600 Euro 
     

  • Bau einer Neubeschilderung für Radwegweisung - rund 644.000 Euro
      

  • Karben: K9, Ausbau der Gehwege in der Ortsdruchfahrt Karben, Stadtteil Petterweil - rund 377.000 Euro 
     

  • Florstadt: Planung und Bau einer Radwegbrücke Florstadt im Ortsteil Leidhecken - rund 500.000 Euro
     

  • Bad Vilbel: Planung und Bau eines Geh-/Radwegs bei Gronau, südlich der Nidder - rund 188.000 Euro
     

  • Altenstadt: Planung und Bau der Schulwegbeleuchtung, L3189 zwischen den Ortsteilen Altenstadt und Oberau - rund 163.000 Euro 

Schwalm-Eder-Kreis: 

  • Radverkehrskonzept Schwalm-Eder-Kreis - 80.000 Euro 
     
  • Öffentlichkeitsarbeit 2022 im Schwalm-Eder-Kreis - 7.000 Euro 
     
  • Fritzlar: Planung und Bau von Gehwege in Fritzlar - rund 126.000 Euro 
     
  • Neuental: L 3149, Planung und Bau der Gehwege, Ortsdurchfahrt Gilsa - rund 102.000 Euro 
     
  • Guxhagen: Nahmobilitätskonzept Guxhagen - 18.000 Euro
     
  • Nahmobilitäts-Check Gemeinde Jesberg - rund 19.000 Euro 
     

  • Gudensberg: Planung und Bau, Beleuchtung in Gudensberg am Schloßberg entlang des Rundweges - rund 41.000 Euro
     

  • Schrecksbach: R 4, Planung Lückenschluss Schrecksbach - Heidelbach - rund 14.000 Euro
     

  • Felsberg: R 12, Planung Ausbau der Fahrradstraße zum Haintor und Saarlandstraße - 34.000 Euro
     

  • Morschen: R1, Planung und Bau einer Brücke bei Fuß-/Radweg Morschen, parallel zur Seilbahn zwischen Morschen und Malsfeld - rund 1,1 Mio. Euro

Kreis Groß-Gerau

  • Planung und Bau Umsetzung Radverkehrskonzept 7. Radwegebau entlang Bahntrasse Bischofsheim und Fahrradabstellanlage an Bischofsheim Bf. - 333.000 Euro
     

  • Regionalpark RheinMain Südwest:

    Radschnellverbindung FFM-DA, Wettbewerb zur Planung Bhf. Langen Gesamtbereich inkl. Fahrradparkhaus - innovatives Modellprojekt - rund 150.000 Euro 

    Radschnellverbindung FFM-DA, Bau Teilabschnitt Egelsbach KVP Ergänzungsarbeiten am Kreisverkehrsplatz - 70.000 Euro 
     

  • Rüsselsheim: Planung Rüsselsheim Radwegweisungskataster städtRadnetz - 98.000 Euro
     

  • Biebesheim am Main: Machbarkeitsuntersuchung Fuß-/Radwegebrücke/ Unterführung in der Nähe der Brücke Nord - 7.200 Euro 

Main-Kinzig-Kreis 

  • Birstein: Planung und Bau eines Radwegelückenschlusses, Birstein-Obersotzbach und weiterführende Anbindung an Südbahnradweg - 64.000 Euro 
     
  • Hanau: Planung und Bau einer Fahrradabstellanlage, Lindenau-Bad - rund 70.000 Euro 
     
  • Niederdorfelden: Planung und Ausbau Radweg "Im Weinberge" - rund 273.000 Euro 
     
  • Schöneck: 

    Planung und Bau Radwegweisung Schöneck - rund 16.000 Euro 

    Planung und Bau einer Fahrradabstellanlage - rund 19.000 Euro 
     
  • Bad Soden-Salmünster: 

    Radverkehrskonzept - rund 11.000 Euro 

    L 3178, Ausbau Gehweganlage Ortsdurchfahrt Romsthal - rund 260.000 Euro

    K 114, Gehwegausbau Ortsdurchfahrt Hering - rund 544.000 Euro 
     
  • Linsengericht: Nahmobilitäts-Check - 18.000 Euro 
     
  • Rodenbach: Fuß- und Radverkehrskonzept - rund 16.000 Euro

Rheingau-Taunus-Kreis 

  • Machbarkeitsstudie Radschnellverbindung Wiesbaden Taunusstein - 49.000 Euro 
     
  • Eltville am Rhein: 

    Bau von Fahrradabstellanlagen in und rund um Eltville - rund 36.000 Euro 

    Schulwegbeleuchtung kombinierter Geh-/ Radweg, außerörtlich zwischen Eltville-Hattenheim und -Erbach - 91.000 Euro 
     

  • Oestrich-Winkel: Nahmobilitäts-Check - 21.000 Euro
     

  • Idstein: Radverkehrskonzept - rund 48.000 Euro 
     

  • Taunusstein: L 3470, Ausbau der Gehwege Ortsdurchfahrt Orlen - rund 410.000 Euro 
     

  • Fremd.v.g. Rüdesheim mbH: Planung Rüdesheim Lückenschluss Radweg Leinpfad - rund 324.000 Euro 
     

  • Heidenrod: Radverkehrskonzept - rund 33.000 Euro
     

  • Hünstetten: Radverkehrskonzept - rund 45.000 Euro 

Hochtaunuskreis

  • Oberursel: Planung und Ausbau Fahrradstraße Mainstraße inklusive Fahrradabstellanlage - 148.000 Euro 
     
  • Friedrichsdorf: Planung und Bau Bau eines Radwegs zwischen Friedrichsdorf und Burgholzh. - rund 209.000 Euro 

Kreis Marburg-Biedenkopf

  • Öffentlichkeitsarbeit  "Lahntal Total 2022" - 10.000 Euro
     
  • Fahrradabstellanlage, Gesamtschule Ebsdorfergrund und dem angrenzenden Heskem - rund 168.000 Euro 
     
  • Lahntal: Öffentlichkeitsarbeit "Lahntal Total 2022"  - 2.100 Euro 
     
  • Marburg: Öffentlichkeitsarbeit "Tischlein-deck-dich" - 10.000 Euro 
     
  • Cölbe: 

    Öffentlichkeitsarbeit "Lahntal Total 2022" - 1.600 Euro 

    Nahmobilitäts-Check - rund 22.000 Euro 
     
  • Lohra: L 3048, Nebenanlagen Ortsdurchfahrt Lohra/Damm Gemeinschaftsmaßnahme mit Hessen Mobil - 152.000 Euro
     

  • Amöneburg: Radverkehrskonzept - rund 18.000 Euro 
     

  • Kirchhain: Planung und Ausbau des Radweges zwischen Schönbach und Stadt Kirchhain - rund 530.000 Euro

Main-Taunus-Kreis

  • Eschborn:

    Planung und Bau einer Abstellanlagen in der Heinrich-v.-Kleist-Schule 

    Give-Aways Stadt Eschborn 2022 - 3.200 Euro 
  • Flörsheim am Main: Planung Radwegweisungskataster städtisches Radnetz - rund 16.000 Euro
     

  • Kelkheim: L 3016, Ausbau der Gehwege in der Ortsdurchfahrt Kelkheim-Ruppertshain - rund 523.000 Euro 
     

  • Kriftel: 

    Planung und Bau für einen barrierefreien Ausbau Hattersheimer Weg (Gehweg) - rund 130.000 Euro 

    Planung und Bau eines Geh-/ Radwegs entlang Schwarzbach Abschnitt zwischen "In den Gartenwiesen" und "Am alten Wasserwerk" - 300.000 Euro

Kreis Offenbach 

  • K 168, Planung einer  Querungsstelle zwischen Egelsbach und Langen - 45.000 Euro 
     

  • Offenbach am Main: Herstellung und Bau von Radwegen durch Öffnung von Einbahnstraßen - rund 150.000 Euro 
     

  • Langen: Bau von Fahrradabstellanlagen am Rathaus Langen - rund 19.000 Euro 
     

  • Neu-Isenburg:  Fahrradstraßen Luisen- und Ludwigstraße - rund 77.000 Euro
     

  • Dreieich: Planung und Bau einer Querungshilfe, Hauptstraße / Auestraße Dreiech-Sprendlingen - rund 16.000 Euro 

Kreis Bergstraße

  • Lorsch: Ausbau Geh- und Radweg zwischen Lorsch und Hüttenfeld - rund 144.000 Euro 
     
  • Einhausen: 

    Planung und Bau Radwegweisung im Gemeindegebiet Einhausen - rund 37.000 Euro 

    Planung und Bau/ Ersatzneubau Schulsteg über die Weschnitz - rund 380.000 Euro 

Vogelsbergkreis

  • Radverkehrskonzept Vogelsbergkreis - rund 80.000 Euro 
     

  • Lauterbach: Markierung und Beschilderung für Fahrradstraße, Umsetzung Fuß- und Radverkehrskonzept Lauterbach - rund 380.000 Euro
     

  • Grebenau: L 3161 Um-/Ausbau GehwegeOrtsdurchfahrt Grebenau - rund 296.000 Euro 

  • Homberg (Ohm): K50, Gehwegausbau Ortsdurchfahrt Homberg (Ohm) / Ortsteil Büßfeld - rund 137.000 Euro

Kreis Darmstadt-Dieburg

  • Darmstadt-Dieburg Fahrradabstellanlage Kreishaus - rund 88.000 Euro 

  • Weiterstadt: Weiterstadt Give-Aways 2022 - 1.100 Euro 
     

  • Ober-Ramstadt: L 3099, Ober-Ramstadt Ortdurchfahrt Nieder Modau, Gehwegerneuerung im Zuge der Asphaltdeckensanierung Hessen Mobil - rund 983.000 Euro 
     

  • Roßdorf: Give Aways 2022 - 1.300 Euro 
     

  • Erzhausen: Bau einer Fahrradabstellanlage am Bahnhof - rund 35.000 Euro 
     

  • Darmstadt: 

    Herstellung Radweg Zeughausstraße/Bleichstraße zwischen Alexanderstraße und Grafenstraße - rund 145.000 Euro 
     

    Bau Radverbindung Neckar-, Heidelberger-, Kasinostr. zwischen Hermannstraße und Bleichstraße, Abstellanlagen und Öffentlichkeitsarbeit - 469.000 Euro 
     

  • Rosdorf: Ausbau und Planung,Geh- und Raddirektverbindung nach Darmstadt - rund 2,2 Mio. Euro 
     

  • Pfungstadt: Bau einer Fahrradabstellanlage am Bahnhof für Hessentag 2023 - rund 154.000 Euro 

Kreis Kassel 

  • Europäische Mobilitätswoche LK Kassel - 3.700 Euro  
  • Immenhausen: Planung und Bau Radweg, Stadtteil Holzhausen - Gemeindegrenze Fuldatal, Ortsteil Knickhagen - rund 241.000 Euro 
     

  • Kassel:  

    Öffentlichkeitsarbeit 2022 - 10.000 Euro 

    Radwege und Umbau Knotenpunkt Friedrich-Ebert-Str. zwischen Annastraße und Karl-Marx-Platz (L 3420) - rund 691.000 Euro

  • Fuldabrück: Nahmobilitätskonzept in Fuldabrück und Ortsteil - rund 22.000 Euro 
     

  • Fuldatal: Planung/Ausbau des Radwegs zwischen Rothwesten/Holzhausen - 324.000 Euro 
     

  • Habichtswald: Planung Radweg Habichtswald/Schauenburg - rund 55.000 Euro 
     

  • Bad Emstal: Nahmobilitäts-Check - rund 18.000 Euro 
     

  • Liebenau: Planung und Bau eines Radwegs in Liebenau zwischen Stadtteil Zwergen und Liebenau sowie Ortsteil Obermeiser (Gemeinde Calden) und Stadtteil Niedermeiser - rund 912.000 Euro 

  • Ahnatal: Planung und Bau Lückenschluss Ortsteil Weimar - Vellmar sowie Radabstellanlagen an zwei Bahnhöfen - rund 753.000 Euro 

Kreis Gießen:

  • Beschilderungskonzept - Radverkehrsnetz - rund 85.000 Euro
     

  • Staufenberg: 

    Autofreier Sonntag - 3000 Euro 

    Ausbau Radweg zwischen L3356 und Kirchberg in Staufenberg - rund 173.000 Euro 
     

  • Grünberg: K 41, Gehwege Ortsdurchfahrt Grünberg-Lumda - rund 380.000 Euro
     

  • Lollar: Ausbau Geh- und Radwegebrücke zwischen Lollar - Wißmar - rund 993.000 Euro 

Lahn-Dill-Kreis 

  • Radabstellanlagen an drei Schulen Lahn-Dill-Kreis - rund 95.000 Euro 
     

  • Leun: Planung und Bau Radweg Ulmtalbahn - Lahntalradweg, interkommunal Stadt Leun und Gemeinde Greifenstein - rund 1,4 Mio. Euro 
     
  • Ehringshausen: Bau Schulwegbeleuchtung Ehringshausen-Dillheim außerorts - rund 34.000 Euro 
     

  • Wetzlar: 

    Wegweisung Planung Radverkehrsnetz - rund 24.000 Euro 

    Ersatzneubau Naunheim, Verlegung R7 und barrierefreie Gestaltung der gesamten Verkehrsanlage - rund 2,1 Mio. Euro 

Landkreis Waldeck-Frankenberg

  • Radweg-Planung an K 91 im Zusammenhang mit Diemelradweges - 150.000 Euro 

  • Bad Wildungen:

    Bau Gehwege und Querungen im Stadtteil Armsfeld, Umsetzung Nahmobilitätskonzept - rund 356.000 Euro 

    Beleuchtung Rad-/Gehweg und Querungshilfe Ense-Schule außerorts zwischen Stadtteil Odershausen und Bad Wildungen - 366.000 Euro 
     

  • Battenberg: R 8, Planung und Bau in Battenberg zwischen "Im Birkenried" und "Auhammer" - rund 377.000 Euro 
     

  • Vöhl: Radwegenetzkonzept - 28.000 Euro 
     

  • Frankenberg:

    Planung und Bau Radweg zwischen Frankenberg und Stadtteil Rodenbach - rund 319.000 Euro 

    Planung und Bau Geh-/Radweg in Frankenberg (Eder) einschließlich Brücke "Ederdorf" und Querungshilfen - rund 2,9 Mio. Euro 
     

  • Waldeck: 

    Rad- u. Fußverkehrskonzept - rund 56.000 Euro 

    L 3256, Gehwege Ortsdurchfahrt Waldeck Bahnhof-/Schlossstraße - rund 220.000 Euro
     

  • Volkmarsen: Bau Rad-/Gehweg zwischen Volkmarsen und Breuna - rund 176.000 Euro