Die Landeskartellbehörde ist für den Schutz des freien Wettbewerbs in Hessen zuständig und vollzieht dort das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Sie setzt das Kartellverbot durch und übt die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende bzw. marktstarke Unternehmen aus.
Die Landeskartellbehörde Hessen ist Teil des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Sie ist wie folgt zu erreichen