Mit der Änderung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 17. Juni 2026 (GVBl. 2026 Nr. 40) hat der Landesgesetzgeber sein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode von 2024 umgesetzt, das öffentliche Auftragswesen zu erleichtern und zu modernisieren und damit faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen in der Wirtschaft zu fördern.
Beschaffung
Öffentliches Auftragswesen
HVTG & Vergabeerlass
Das nationale Vergaberecht wird in Hessen durch das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) sowie den Gemeinsamen Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) geregelt.
Das novellierte HVTG enthält insbesondere folgende inhaltliche Schwerpunkte:
- Die Vergabefreigrenzen wurden für Liefer- und Dienstleistungen auf 100.000 Euro und für Bauleistungen auf 750.000 Euro angehoben.
- Bei Aufträgen von mehr als 20.000 Euro gilt die Verpflichtung zur Tariftreue, die auch auf juristische Personen des privaten Rechts ausgedehnt wird.
- Tariftreue beinhaltet nunmehr neben der bereits bestehenden Einhaltung von Mindestlohn und allgemeinverbindlichen Tarifverträgen, dass den Beschäftigten bei der Auftragsausführung mindestens die Entlohnung nach den Regelungen eines einschlägigen Branchentarifvertrag gewährt wird, sofern ein solcher durch eine Rechtsverordnung des Landes bestimmt worden ist.
- Für Bauleistungen wird die Präqualifikation Tarif mit einer dreijährigen Gültigkeit eingeführt. Die Überprüfung der Tariftreue erfolgt durch die zuständigen Prüfstellen nach dem HVTG.
- Bei der Wahl der Vergabeverfahren gilt: Die Öffentliche Ausschreibung und die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb bleiben die Regelverfahren. Die differenzierte Zuordnung unterschiedlicher Auftragswerte zu den übrigen Verfahrensarten entfällt, so dass diese Verfahren bis zum Erreichen des EU-Schwellenwertes unabhängig vom geschätzten Auftragswert ausgewählt werden können.
- Das Bestbieterprinzip wird eingeführt, damit erforderliche Erklärungen und Nachweise nur noch vom Bestbieter eingereicht werden müssen.
- Das hessische Informationsverzeichnis wird wegen Überschneidungen zum zwingend abzufragenden Wettbewerbsregister des Bundes gestrichen.
- Nachunternehmerketten werden auf insgesamt drei Glieder beschränkt (Hauptunternehmer – Nachunternehmer 1 – Nachunternehmer 2).
- Für Verstöße gegen die Verpflichtungen des HVTG wurden finanzielle Sanktionen im Gesetz eingeführt.
- Eine die öffentlichen Auftraggeber bei ihren Kontrollen unterstützende Kontrollgruppe wird eingeführt.
Anwendungsbereich
HAD & Formulare
Kontrolle & Beanstandung
Register & Statistik
Sowohl bei nationalen Vergabeverfahren nach § 12 HVTG als auch bei EU-Vergabeverfahren besteht die Pflicht zur Abfrage im Wettbewerbsregister als auch die Meldung an die Vergabestatistik.
Seit dem 1. Juni 2022 sind öffentliche Auftraggeber nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags für einen öffentlichen Auftrag beim Wettbewerbsregister elektronisch abzufragen, ob das Unternehmen, das den Auftrag erhalten soll, eingetragen ist. Diese Abfragepflicht ist nur dann einschlägig, wenn der Beauftragung ein Vergabeverfahren vorangegangen ist. Damit gilt die Pflicht in Hessen bei Aufträgen für Liefer- und Dienstleistungen deren geschätzter Auftragswert 100.000 Euro überschreitet sowie bei Aufträgen für Bauleistungen, deren geschätzter Auftragswert 750.000 Euro überschreitet. Auch unterhalb dieser Wertgrenzen können Auftraggeber das Register abfragen (§ 6 Abs. 2 WRegG). Voraussetzung für die Eintragung ist, dass rechtskräftige Verurteilungen oder bestandskräftige Bußgeldentscheidungen wegen Wirtschaftsdelikten beim Unternehmen vorliegen.
Bundeskartellamt - AbfrageÖffnet sich in einem neuen Fenster
Die eingerichteten Berichtsstellen melden die Daten nach § 3 der Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Vergabestatistikverordnung – VergStatVO) innerhalb von 60 Tagen nach Zuschlagserteilung fortlaufend an das Statistische Bundesamt (Destatis). Auch hier ist Voraussetzung für die Statistikpflicht, dass ein Vergabeverfahren vorangegangen ist. Demzufolge sind Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen, deren geschätzter Auftragswert 100.000 Euro überschreitet, sowie Aufträge für Bauleistungen, deren geschätzter Auftragswert 750.000 Euro überschreitet, bis unterhalb der EU-Schwellenwerte von der Pflicht zur Datenmeldung nach Anlage 8 zu § 3 Abs. 2 der VergStatVO erfasst. Oberhalb der EU-Schwellenwerte sind die Anlagen 1 bis 7 zu § 3 Abs. 1 VergStatVO maßgeblich.
Nachhaltig & innovativ
Beschaffungen des Landes sind grundsätzlich nachhaltig auszurichten. Das Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers gilt nicht uneingeschränkt.
Die „Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“ beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (KNB) kann von allen öffentlichen Auftraggebern bei der Berücksichtigung von Kriterien der Nachhaltigkeit bei Beschaffungsvorhaben kontaktiert werden. Sie unterstützt Vergabestellen bei Bund, Ländern und Kommunen beim Informationsaustausch und stellt Informationen und konkrete Handlungshilfen in Form von Checklisten, Formulierungsvorschlägen und Leitfäden etc. zur Verfügung
Die Nachhaltigkeitsallianz Hessen bietet Leitfäden für eine nachhaltige Beschaffung.
Informationen und Hilfestellungen zur Beschaffung sauberer Fahrzeuge nach dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz finden Sie untenstehend.
Das „Kompetenzzentrum innovative Beschaffung“ wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durch den Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) geführt. Es dient allen öffentlichen Auftraggebern als Informationsstelle und Ansprechpartner. Ziel des Kompetenzzentrums ist es, die Innovationsorientierung der öffentlichen Beschaffung in Deutschland zu stärken, um wichtige Impulse für Innovationen in die Wirtschaft zu geben. Darüber hinaus besteht eine Projektdatenbank für innovative Produkte, Dienstleistungen und Verfahren sowie Bedarfe an innovativen Lösungen.
Soweit – insbesondere bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten – von der Möglichkeit der Nachweisführung durch Gütezeichen Gebrauch gemacht wird, geben folgende Internetseiten Hilfestellungen:
Zentrale Beschaffung
Hier finden Sie Informationen zu den Zentralen Beschaffungsstellen des Landes Hessen.
Die Zentralen Beschaffungsstellen in Hessen für Lieferungen und Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) sind das Hessische Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung – Zentrale Beschaffung (HCC-ZB), die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) und das Hessische Polizeipräsidium für Technik (HPT).
Die Zentralen Beschaffungsstellen für Bauleistungen, die der VOB unterliegen, sowie für Architekten- und Ingenieursleistungen sind der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) und Hessen Mobil.
Beschaffungsmanagement des Landes Hessen für Lieferungen und Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) - Beschaffungsmanagementerlass – link oder pdf
Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung (HCC) Zentrale Beschaffung | HCC hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) Zentraler Einkauf zu günstigen Bedingungen | HZDÖffnet sich in einem neuen Fenster
Hessisches Polizeipräsidium für Technik (HPT) Ausstattung/Sonderzuständigkeiten | Polizei.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) Zentrale Vergabe | LBIH.Hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Hessen Mobil Startseite mobil.hessen.de | mobil.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Laufende Ausschreibungen der Zentralen Vergabestellen des Landes Hessen Vergabeplattform Land Hessen | StartseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster
Rechtsgrundlagen
Die nachfolgend aufgeführten Rechtsgrundlagen dienen der Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall können weitere gesetzliche/untergesetzliche Regelungen gelten.
Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe Richtlinie - 2014/24 - EN - EUR-LexÖffnet sich in einem neuen Fenster
Richtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG Richtlinie - 2009/81 - EN - EUR-LexÖffnet sich in einem neuen Fenster
Richtlinie über die Konzessionsvergabe Richtlinie - 2014/23 - EN - EUR-LexÖffnet sich in einem neuen Fenster
Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Sektorenrichtlinie) Richtlinie - 2014/25 - EN - EUR-LexÖffnet sich in einem neuen Fenster
Richtlinie im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge Richtlinie - 2007/66 - EN - EUR-LexÖffnet sich in einem neuen Fenster
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, Vierter Teil) GWB - nichtamtliches InhaltsverzeichnisÖffnet sich in einem neuen Fenster[RS(1]
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) VgV - nichtamtliches InhaltsverzeichnisÖffnet sich in einem neuen Fenster
Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (KonzVgV) KonzVgV - Verordnung über die Vergabe von KonzessionenÖffnet sich in einem neuen Fenster
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO) SektVO 2016 - nichtamtliches InhaltsverzeichnisÖffnet sich in einem neuen Fenster
Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit VSVgV - nichtamtliches InhaltsverzeichnisÖffnet sich in einem neuen Fenster
Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (VergStatV) VergStatVO - nichtamtliches InhaltsverzeichnisÖffnet sich in einem neuen Fenster
Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz - WRegG) WRegG - Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und KonzessionenÖffnet sich in einem neuen Fenster
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (HGrG) HGrG - nichtamtliches InhaltsverzeichnisÖffnet sich in einem neuen Fenster
Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen PreisV 30/53 - nichtamtliches InhaltsverzeichnisÖffnet sich in einem neuen Fenster
Gesetz zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns (MiLog) MiLoG - nichtamtliches InhaltsverzeichnisÖffnet sich in einem neuen Fenster
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung SchwarzArbG - nichtamtliches InhaltsverzeichnisÖffnet sich in einem neuen Fenster
Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen AEntG - nichtamtliches InhaltsverzeichnisÖffnet sich in einem neuen Fenster
Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) SaubFahrzeugBeschG - nichtamtliches InhaltsverzeichnisÖffnet sich in einem neuen Fenster
Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 17. Juni 2026 (GVBl. 2026 Nr. 40) Bürgerservice Hessenrecht - HVTG | Landesnorm Hessen | Gesamtausgabe | Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021 | gültig ab: 01.09.2021Öffnet sich in einem neuen Fenster
Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen Vergabeerlass vom 12.06.2026Öffnet sich in einem neuen Fenster
Beschaffungsmanagement des Landes Hessen für Liefer- und Dienstleistungen (ausgenommen Bauleistungen, Beschaffungsmanagementerlass) vom 12. Juni 2026 (StAnz. 2026 S. 595)“ Beschaffungsmanagementerlass vom 12.06.2026Öffnet sich in einem neuen Fenster
Verordnung über eine Kontrollgruppe nach § 19 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (Kontrollgruppe-Verordnung) Bürgerservice Hessenrecht - KontrGrV HE | Landesnorm Hessen | Gesamtausgabe | Verordnung über eine Kontrollgruppe nach § 19 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes ... | gültig ab: 26.06.2026 | gültig bis: 31.12.2033Öffnet sich in einem neuen Fenster
Verordnung über das Präqualifikationsverfahren Tarif nach § 10 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (Präqualifikationsverordnung Tarif – PQTarifV) Bürgerservice Hessenrecht - PQTarifV | Landesnorm Hessen | Gesamtausgabe | Verordnung über das Präqualifikationsverfahren Tarif nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Hessischen ... | gültig ab: 26.06.2026 | gültig bis: 31.12.2033Öffnet sich in einem neuen Fenster
Landeshaushaltsordnung (LHO) Bürgerservice Hessenrecht - LHO | Landesnorm Hessen | Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 1. April 2022 | gültig ab: 15.04.2022Öffnet sich in einem neuen Fenster
Verwaltungsvorschriften zu §§ 44 LHO (ANBest-I, ANBest-P, ANBest-GK) Bürgerservice Hessenrecht - VV-LHO Zu § 44 | Verwaltungsvorschrift (Hessen) | Zu § 44 | i. d. F. v. 09.10.2025 | gültig ab 27.10.2025Öffnet sich in einem neuen Fenster
Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (GemHVO) Bürgerservice Hessenrecht - Inhaltsverzeichnis GemHVO | Landesnorm Hessen | Inhaltsverzeichnis | gültig ab: 25.05.2006 | gültig bis: 31.12.2027Öffnet sich in einem neuen Fenster
Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung in Hessen[RS(1] Bürgerservice Hessenrecht - Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz | Verwaltungsvorschrift (Hessen) | Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des ... | i. d. F. v. 18.11.2019 | gültig ab 24.12.2019Öffnet sich in einem neuen Fenster
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) - dejure.orgÖffnet sich in einem neuen Fenster
Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen – Teil B (VOB/B) Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B) - dejure.orgÖffnet sich in einem neuen Fenster
Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeverordnung - UVgO) Bekanntmachung der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) – Ausgabe 2017 –Öffnet sich in einem neuen Fenster
Kontakte
Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. - ABSt He
Die Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. ist die Informations- und Beratungsstelle rund um öffentliche Aufträge in Hessen. Sie ist eine Gemeinschaftseinrichtung der hessischen IHKs, HWKs, der AKH, IngKH und des Landes Hessen und berät hessische Unternehmen und öffentliche Auftraggeber rund um das deutsche und europäische öffentlichen Auftragswesen.
Zudem führt die ABSt He das Hessische Präqualifikationsregister (HPQR)
Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. – ABSt He
Karl-Glässing-Str. 8, 65183 Wiesbaden
Telefon: 0611 974588-0
Telefax: 0611 974588-20
E-Mail:
info@absthessen.de;
Zur Unterstützung bei Fragen zum Entgelt, insbesondere bei Fragen bezüglich des von Unternehmen zu gewährenden Entgelts bei öffentlichen Aufträgen, können sich öffentliche Auftraggeber, Unternehmen sowie deren Beschäftigte an das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales wenden:
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Kontaktstelle HVTG
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden
Telefon: 0611 3219 – 3297
E-Mail:
KontaktstelleHVTG@hsm.hessen.de
Tarifregister - Arbeitswelt HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster
DQB Deutsche Gesellschaft für Qualifizierung und Bewertung GmbH
Abraham-Lincoln-Str. 30
65189 Wiesbaden
Frau Birgit Sommer
Telefon: +49 (0)611-794990-0
Telefax: +49 (0)611-794990-29
E-Mail:
info@pq-tariftreue.de
Internet:
www.pq-tariftreue.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
DVGW CERT GmbH
Josef Wirmer Straße 1-3
53123 Bonn
Herr Jan Feldhaus
Telefon: +49 (0)228-9188-849
Telefax: +49 (0)228-9188-92781
E-Mail:
Info@DVGW-Cert.com
Internet:
www.dvgw-cert.comÖffnet sich in einem neuen Fenster
VMC Präqualifikation GmbH
Hebbelplatz 5
A-1100 Wien
Herr Dipl. Ing. Walter Hennemann
Telefon: 0800 5800 300 Deutschlandweit gebührenfrei
+43 (0)1 9560384 Wien
Telefax: 0800 5800 300 9 Deutschlandweit gebührenfrei
E-Mail:
office@praequalifikationbau.at
Internet:
www.praequalifikationbau.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Zuständige Stelle für das Beschwerderecht gemäß § 11 der Verordnung über das Präqualifikationsverfahren Tarif nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (PQTarifV) zu
Beschwerdestelle im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Kaiser- Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
E-Mail: PQTarif@wirtschaft.hessen.de
Öffentliche Auftraggeber können die Kontrollgruppe gemäß § 19 HVTG zum Zwecke der Durchführung der Kontrollen über folgende Kontaktdaten elektronisch anfordern.
Kontrollgruppe im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Kaiser- Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
Als Vergabekompetenzstellen (VKS) nach § 21 HVTG für Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen und als Nachprüfungsstellen nach § 21 VOB/A (VOB-Stellen) für Bauleistungen sind zuständig:
- für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH)
und für die Technische Universität (TU) Darmstadt
Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
- Referat Vergabe- und Vertragsangelegenheiten – VKS/VOB-Stelle
Zum Gottschalkhof 3, 60594 Frankfurt am Main
Telefon: 069 58303-2542
Telefax: 069 58303-1090
E-Mail:
poststelle@ofd.hessen.de;
Startseite | Oberfinanzdirektion Frankfurt am MainÖffnet sich in einem neuen Fenster
- für den Landesstraßenbau
Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement - VKS/VOB-Stelle
Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden,
Postfach 32 27, 65022 Wiesbaden
Telefon:0611 366-3413
Telefax: 0611 366-3435
E-Mail:
post@mobil.hessen.de
Startseite mobil.hessen.de | mobil.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
- für öffentliche Auftraggeber nach § 1 Abs. 4 HVTG, mit Ausnahme der von a und b erfassten, Zuwendungsempfänger und Teilnehmergemeinschaften in Flurbereinigungsverfahren das für den jeweiligen Regierungsbezirk zuständige Regierungspräsidium: (+)
Regierungspräsidium Darmstadt – VKS/VOB-Stelle
Wilhelminenstraße 1- 3, 64283 Darmstadt,
Postfach, 64278 Darmstadt
Telefon: 06151 12-6348
Telefax: 06151 12-5816
E-Mail:
vergabekompetenzstelle@rpda.hessen.de
Regierungspräsidium Gießen – VKS/VOB-Stelle
Landgraf-Philipp-Platz 3 – 7, 35390 Gießen,
Postfach 10 08 51, 35338 Gießen
Telefon: 0641 303-2331- oder 2337
Telefax: 0641 303-2197
E-Mail:
vergabekompetenzstelle@rpgi.hessen.de
Vergabe- und Vertragsordnung | rp-gießen.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Regierungspräsidium Kassel – VKS/VOB-Stelle
Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel,
Postfach, 34112 Kassel
Telefon: 0561 106-3222
Telefax: 0611 32764-1495
E-Mail:
fuRPKSvobstelle@rpks.hessen.de
Bauen und Wohnen | rp-kassel.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Für Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB bestehen für das Land Hessen zwei Vergabekammern beim Regierungspräsidium Darmstadt.
Erste und zweite Vergabekammer
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Tel.: 06151 12 6603
E-Mail:
vergabekammer@rpda.hessen.de
Vergabekammer | rp-darmstadt.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Bei Anhaltspunkten für wettbewerbsbeschränkende Absprachen oder andere wettbewerbsbehindernde Handlungen sind – auch bei Angebotsaufklärungen und Freihändigen Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben und Verhandlungsverfahren – eigene Ermittlungen zur Sicherung von behördlichen Ermittlungsverfahren zu unterlassen und Erkenntnisse unverzüglich mitzuteilen an die
Landeskartellbehörde im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
Kaiser-Friedrich-Ring 75, 65185 Wiesbaden
Postfach 31 29
65021 Wiesbaden
Telefon: 0611 815-0
Telefax: 0611 815-2225
E-Mail:
landeskartellbehoerde@wirtschaft.hessen.de
Nachrichtlich ist auch die
Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
Referat Korruptionsschutz
Postfach 11 14 31, 60049 Frankfurt am Main
Telefon: 069 58303-0
Telefax: 069 58303-1090
E-Mail: informationsstelle@ofd.hessen.de
zu informieren.