Beschaffungen nach GWB, VgV, etc.

Ab Erreichen der EU-Schwellenwerte ist das EU-Vergaberecht anzuwenden. Dies wird in Deutschland durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie der zugehörigen Rechtsverordnungen, wie insbesondere die Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO) und Konzessionsverordnung (KonzVgV), geregelt.

Vergabebeschleunigungsgesetz

Am 1. Juli 2026 ist das Vergabebeschleunigungsgesetz auf Bundesebene in Kraft getreten. Dies führt zu Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und den zugehörigen Rechtsverordnungen. Die Neuerungen gelten für Verfahren, die zum 1. Juli 2026 eingeleitet werden.