Angestellte arbeiten in Büro an Computern

Tariftreue + Kontrollgruppe

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens kann sich der öffentliche Auftraggeber bei seinen Kontrollen nach § 18 Abs. 4 HVTG im Rahmen der Auftragsausführung von der Kontrollgruppe des HMWVW unterstützen lassen. Die Kontrollgruppe kann nur dann hinzugezogen werden, wenn ein Anlass besteht, aufgrund dessen der öffentliche Auftraggeber eine Kontrolle für erforderlich hält. Damit stellt die Kontrollgruppe keine unabhängige Kontrollinstanz dar, sondern wird für den öffentlichen Auftraggeber und im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse tätig.

Öffentliche Auftraggeber, die die Unterstützung der Kontrollgruppe in Anspruch nehmen möchten, richten ihre elektronische Anforderung an:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Kontrollgruppe HVTG

Kaiser- Friedrich-Ring 75

65185 Wiesbaden

E-Mail: KontrollgruppeHVTG@wirtschaft.hessen.de