Mehrere Hände greifen in der Mitte zusammen

Lottomittel für gemeinnützige Vereine und Organisationen

+++Die Haushaltsmittel für 2026 sind aktuell noch nicht beschlossen. Förderungen aus Lottomitteln erfolgen erst nach Beschluss des Haushalts. Den Link zum Onlineantrag finden Sie hier. +++

Zentrale Zielsetzung

Das HMWVW möchte bürgerschaftliches und dem Gemeinwohl dienendes Engagement unterstützen. In diesem Sinne fördert das Ministerium mit „Zuwendungen aus Lottomitteln“ Vereine oder Organisationen, die unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen und somit nicht auf die Erzielung eines Gewinns ausgerichtet sind und sich vorwiegend aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und ähnlichen freiwilligen Zahlungen von privaten Haushalten sowie eigenen Vermögenserträgen finanzieren.

Zielgruppe

  • Vereine
  • Stiftungen des privaten Rechtes
  • Personenkörperschaften
  • Kirchen
  • Kirchliche Einrichtungen

Kerninhalte

  • Nachrangige Förderung zur Unterstützung der allgemeinen Vereinsarbeit oder (kleinerer) Projekte

Fördersatz

500 Euro für allgemeine Vereinsförderung, bei Projekten i.d.R. max. 5.000 Euro.

Antragsfrist

bis zum 30. November des laufenden Kalenderjahres.

Maßnahmenlaufzeit:

Umsetzung der Maßnahme im laufenden Kalenderjahr.

Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ab 2026 ist die Antragstellung nur noch online möglich.

Kontakt bei Fragen

Lottomittel@wirtschaft.hessen.de