Mehrere Hände greifen in der Mitte zusammen

Lottomittel für gemeinnützige Vereine und Organisationen

+++Die Haushaltsmittel für 2025 sind bereits erschöpft. Daher ist eine Antragstellung erst wieder Anfang 2026 möglich.+++

Zentrale Zielsetzung

Das HMWVW möchte bürgerschaftliches und dem Gemeinwohl dienendes Engagement unterstützen. In diesem Sinne fördert das Ministerium mit „Zuwendungen aus Lottomitteln“ Vereine oder Organisationen, die unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen und somit nicht auf die Erzielung eines Gewinns ausgerichtet sind und sich vorwiegend aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und ähnlichen freiwilligen Zahlungen von privaten Haushalten sowie eigenen Vermögenserträgen finanzieren.

Zielgruppe

  • Vereine
  • Stiftungen des privaten Rechtes
  • Personenkörperschaften
  • Kirchen
  • Kirchliche Einrichtungen

Kerninhalte

  • Nachrangige Förderung zur Unterstützung der allgemeinen Vereinsarbeit oder (kleinerer) Projekte

Fördersatz

500 Euro für allgemeine Vereinsförderung, bei Projekten i.d.R. max. 5.000 Euro.

Antragsfrist

bis zum 30. November des laufenden Kalenderjahres.

Maßnahmenlaufzeit:

Umsetzung der Maßnahme im laufenden Kalenderjahr.

Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum 

Ab 2026 ist die Antragstellung nur noch online möglich. Den entsprechenden Link, werden wir in Kürze hier bereit stellen. 

Kontakt bei Fragen 

Lottomittel@wirtschaft.hessen.de