1 Milliarde für den Ausbau der Energienetze in den Kommunen

Mit einem neuen Nachrangdarlehensprogramm in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro stärkt Hessen gemeinsam mit der WIBank die kommunalen Energieversorger bei den größten Infrastrukturinvestitionen seit Jahrzehnten. Die landesverbürgten Kredite erleichtern Stadtwerken und anderen überwiegend kommunalen Versorgern den Zugang zu günstigem Kapital für Wärmenetze, Speicher sowie Wasserstoff- und Strominfrastruktur – damit die Energiewende vor Ort gelingt und die Energieversorgung für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sicher und bezahlbar bleibt.

Mit dem Nachrangkapitalprogramm stellt das Land ein effizientes Instrument bereit, das die Eigenkapitalbasis kommunaler Energieversorger stärkt, zusätzliche Investitionen zu besseren Konditionen ermöglicht und so die Energieversorgung in Hessen wirtschaftlich tragfähig, sozial verantwortlich und klimafreundlich absichert. Die neuen Darlehen können bei der WIBank beantragt werden.

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Kaweh Mansoori

Mit dem neuen Programm stärken wir nicht nur die Energieversorger, sondern auch Kommunen und die regionale Wirtschaft. Die Hessinnen und Hessen und unsere Unternehmen werden so schneller an die neusten Energietechnologien angeschlossen.

Kaweh Mansoori Energieminister

FAQ Nachrangkapital

Nachrangkapital ist formal Fremdkapital, wird aber wirtschaftlich wie Eigenkapital behandelt, weil es im Rang hinter anderen Kreditverbindlichkeiten steht. Dadurch verbessert es die Bilanzstruktur und schafft Zugang zu günstigen Krediten.

Antragsberechtigt sind kommunale Energieversorger und Stadtwerke mit Sitz oder überwiegender Tätigkeit in Hessen.

Die WIBank stellt das Nachrangkapital bereit und refinanziert sich am Kapitalmarkt. Das Land Hessen sichert die Darlehen über eine 100-prozentige Bürgschaft ab.

Das Land stellt einen Bürgschaftsrahmen von 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Pro Unternehmen liegt die Obergrenze bei 100 Millionen Euro, um eine breite Streuung zu gewährleisten.

Gefördert werden Investitionen in:

  • Wärmenetze und Wärmeversorgungsinfrastruktur
  • Energiespeicher
  • Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
  • Wasserstoff- und Stromnetzinfrastruktur
  • Projekte zur Energieversorgungssicherheit

Anträge können ab 2025 bis Ende 2028 gestellt werden. Eine Verlängerung bis 2030 ist möglich. Die Laufzeit einzelner Darlehen beträgt bis zu 30 Jahre.

Das Ausfallrisiko ist nach aktuellen Berechnungen sehr gering. Ein Risikovorsorgetopf, gespeist aus Avalprovisionen der Darlehensnehmer, deckt potenzielle Ausfälle ab. Nur im Ausnahmefall müsste das Land einspringen.

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