Beanstandungen
Für die Beanstandung von Verstößen gegen Vergabevorschriften können sich Bewerber und Bieter an die hier angegebenen zuständigen Stellen wenden
Nationale Verfahren
Für Verstöße gegen die Vergabevorschriften des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes sind die Vergabekompetenzstellen des Landes zuständig. Bewerber oder Bieter können vor Erteilung des Zuschlags einen behaupteten Verstoß gegen die Vergabevorschriften beanstanden.
Vergabekompetenzstellen
Als Vergabekompetenzstellen (VKS) nach § 21 HVTG für Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen und als Nachprüfungsstellen nach § 21 VOB/A (VOB-Stellen) für Bauleistungen sind zuständig: