Bücher mit dem Titel Baurecht liegen auf einem Architekturplan

Verstoß gegen Vergabevorschriften

Beanstandungen

Für die Beanstandung von Verstößen gegen Vergabevorschriften können sich Bewerber und Bieter an die hier angegebenen zuständigen Stellen wenden

Nationale Verfahren

Für Verstöße gegen die Vergabevorschriften des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes sind die Vergabekompetenzstellen des Landes zuständig. Bewerber oder Bieter können vor Erteilung des Zuschlags einen behaupteten Verstoß gegen die Vergabevorschriften beanstanden.

Vergabekompetenzstellen

Als Vergabekompetenzstellen (VKS) nach § 21 HVTG für Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen und als Nachprüfungsstellen nach § 21 VOB/A (VOB-Stellen) für Bauleistungen sind zuständig:

Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

- Referat Vergabe- und Vertragsangelegenheiten – VKS/VOB-Stelle
Zum Gottschalkhof 3, 60594 Frankfurt am Main

Telefon: 069 58303-2542

Telefax: 069 58303-1090

E-Mail: poststelle@ofd.hessen.de;

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Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement - VKS/VOB-Stelle
Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden,
Postfach 32 27, 65022 Wiesbaden
Telefon:0611 366-3413

Telefax: 0611 366-3435
E-Mail: post@mobil.hessen.de

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Für alle anderen öffentliche Auftraggeber nach § 1 Abs. 5 HVTG, Zuwendungsempfänger und Teilnehmergemeinschaften in Flurbereinigungsverfahren das für den jeweiligen Regierungsbezirk zuständige Regierungspräsidium: 

EU-Verfahren

Die Vergabekammern des Landes Hessen sind für die Nachprüfung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen auf Landes- und Kommunalebene in Hessen zuständig.

Vergabekammern

Für Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB bestehen für das Land Hessen zwei Vergabekammern beim Regierungspräsidium Darmstadt.

Vergabekammer | rp-darmstadt.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster