Verspätete
Rhein-Main
Fluglärmschutz
Nachtfluginfo
Mehr Nachtruhe - 7 Punkte
Der Frankfurter Flughafen liegt mitten in einem dicht besiedelten Ballungsraum. Die Region profitiert wirtschaftlich von dem internationalen Großflughafen, er führt aber auch zu teils erheblichen Belastungen für hunderttausende Anwohnerinnen und Anwohner. Die gesundheitlichen Belastungen, die von Fluglärm ausgehen können, sind wissenschaftlich belegt. Dabei kommt dem Schutz der Nachtruhe eine herausragende Rolle zu.
Daher gilt am Frankfurter Flughafen ein grundsätzliches Verbot geplanter Flugbewegungen zwischen 23 Uhr und 05 Uhr. Verspätete Starts zwischen 23 Uhr und 23:59 Uhr sind in Ausnahmefällen erlaubt, bedürfen aber einer Einzelfallgenehmigung durch die hessische Luftaufsicht. Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft die Verspätung nicht selbst verursacht hat.
Die weitestgehende Ausnahmeregelung besteht für verspätete Landungen mit planmäßiger Ankunftszeit vor 23 Uhr. Sie sind bis 23:59 Uhr durch den Planfeststellungsbeschluss erlaubt, sofern der Grund der Verspätung sich nicht aus der Flugplangestaltung ergibt.
Die Verspätungslandungen nach 23 Uhr haben in den letzten Monaten deutlich zugenommen. Die vom Planfeststellungsbeschluss beabsichtigte sechsstündige Nachtruhe wird – trotz Verbesserungen in den letzten Wochen - erheblich beeinträchtigt. Das Niveau ist noch immer deutlich zu hoch. Auch im August 2018 landeten noch 124 Flugzeuge nach 23 Uhr. Hinzu kamen 53 verspätete Starts.
Um das Ausmaß des nächtlichen Flugbetriebs im Sinne des Planfeststellungsbeschlusses und im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafens auf das unbedingt notwendige Maß zurückzuführen, sind die folgenden Maßnahmen erforderlich:
Zu Stoßzeiten kann das steigende Passagieraufkommen am Frankfurter Flughafen mit den bestehenden, nicht allein von Fraport zu verantwortenden Prozessen (Sicherheitskontrollen, Flugsicherung, Passagiertransport, Gepäckabfertigung, lange Rollzeiten zwischen Gate und Start- bzw. Landebahn etc.) derzeit kaum mehr planmäßig abgewickelt werden. Die begrenzten Kapazitäten im Luftraum verschärfen diese Engpässe. Gleichzeitig planen viele Airlines ihre Flugbewegungen immer enger und sehen kaum Puffer in ihrer Flugplangestaltung vor. Deshalb würden zusätzliche Slots für Starts und Landungen in den besonders hoch frequentierten Betriebsstunden die Verspätungssituation weiter verschärfen. Voraussetzung für eine Erhöhung des derzeit geltenden Koordinierungseckwerts ist aus unserer Sicht daher, dass sich die Verspätungen über den Tag auf ein Mindestmaß und solche nach 23:00 Uhr auf echte Ausnahmesituationen beschränken. Wir begrüßen daher die Ankündigung der Fraport, dass sie in den nächsten Flugplanperioden keinen Antrag auf Erhöhung der Eckwerte beabsichtigt.
Wenn einzelne Flugverbindungen regelmäßig verspätet sind und die 23-Uhr-Grenze reißen, leitet das Land Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Piloten ein. Für die langfristige Sommer- und Winterflugplanung verantwortlich ist jedoch in aller Regel nicht der Pilot, sondern die Fluggesellschaft. Um auch die Airlines selbst schneller zur Verantwortung ziehen zu können, muss das Luftverkehrsgesetz durch den Bundestag angepasst werden. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat Hessen jetzt gestartet.
Fluggesellschaften, die das Nachtflugverbot in Frankfurt systematisch verletzen, müssen aus unserer Sicht mit deutlich schärferen Bußgeldern belegt werden können als bislang. Die Fluggesellschaft Ryanair hat beispielsweise für das Geschäftsjahr 2017/18 einen Gewinn von 1,45 Milliarden Euro ausgewiesen. Die bisherige Bußgeldobergrenze von 50.000 Euro ist aus unserer Sicht nicht ausreichend. Sollten wiederholte Verstöße gegen das Nachtflugverbot nachgewiesen werden, halten wir Bußgelder von 200.000 Euro oder mehr für angemessen.
Wir halten es für notwendig, dass die Fraport die Lärmentgelte für Landungen nach 22 Uhr, insbesondere aber für Verspätungslandungen ab 23 Uhr deutlich erhöht. Konkret heißt das: Die Lärmentgelte für Landungen nach 23 Uhr, die bislang schon um 200 % höher ist als am Tag, sollten noch einmal deutlich erhöht werden. Systematische Verspätungen dürfen sich für eine Fluggesellschaft nicht rechnen.
Am Frankfurter Flughafen kam es in den letzten Monaten verstärkt zu extrem langen Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen. Dies verstärkt zusätzliche die Problematik z.B. zu knapper Flugplangestaltungen. Derzeit zuständig für die Passagierkontrollen ist der Bund. Um die Abläufe besser zu koordinieren und die Beschaffungsmöglichkeiten von moderner Sicherheitstechnik zu beschleunigen, sollte die Organisation und Durchführung der Kontrollen möglichst kurzfristig vom Bund auf den Flughafenbetreiber Fraport übertragen werden. Die Fachaufsicht über die Kontrollen sollte durch das Land Hessen übernommen werden.
Das Ausmaß flugsicherungsbedingter Verspätungen ist europaweit stark gestiegen. Die Gründe reichen von einem deutlichen Anstieg des Flugverkehrs über fehlendes Personal bei den Flugsicherungen bis hin zu Lotsenstreiks. Auch der angestrebte „Single European Sky“ ist weit entfernt. Vor diesem Hintergrund muss die Deutsche Flugsicherung schnellstmöglich ihre eigenen Personalkapazitäten aufstocken und ihr vorhandenes Personal flexibler einsetzen. Die von der EU vorgeschriebenen Kostensenkungen bei den Flugsicherungen mit dem Ziel, die von Airlines zu entrichtenden Flugsicherungsgebühren zu senken, sind zu überprüfen.
Für alle geplanten Anflüge nach 21:30 Uhr sollen die Airlines verpflichtet werden, Unterlagen über diese Verbindungen auf unsere Anforderung hin zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören Umlaufpläne sowie Nachweise, dass die dort unterstellten Zeiten auch im Fall von regelmäßig auftretenden Verzögerungsgründen so gewählt sind, dass gehäufte Verspätungen nicht zu erwarten sind. Damit würden die Handlungsmöglichkeiten des Ministeriums auf die Vermeidung von Verspätungen hinzuwirken im Vorfeld und auch bei neu aufgetretenen Häufungen verbessert.
FAQ Nachtflüge
Informationen rund um das Thema Nachtflüge in Frankfurt
Für den Frankfurter Flughafen gelten Nachtflugbeschränkungen, darunter ein grundsätzliches sechsstündiges Verbot von Flügen zwischen 23.00 und 05.00 Uhr. Dieses Verbot bezieht sich aber nur auf planmäßige Flüge. Der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2007 enthält jedoch auch für die Zeit von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr Ausnahmeregelungen.
Nach 23.00 Uhr dürfen Flüge nur dann starten, wenn der Grund der Verspätung außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegt. Das können beispielsweise Gewitter oder starker Schneefall sein. In diesen Fällen können Fluggesellschaften eine kostenpflichtige Einzelerlaubnis beantragen, die dann im Einzelfall von der hessischen Luftaufsicht erteilt wird. Ab 0.00 Uhr sind aber auch solche Starts untersagt.
Nein. Verspätete Flugzeuge mit planmäßiger Ankunft vor 23.00 Uhr dürfen noch bis 0.00 Uhr landen, sofern der Grund der Verspätung sich nicht bereits aus der Flugplangestaltung ergibt. So legt es der Planfeststellungsbeschluss aus 2007 fest.
Ab 0.00 Uhr müssen verspätete Flüge an andere Flughäfen ohne Nachtflugverbot ausweichen.
Ja, in sehr begrenztem Umfang. Auch diese sind im Planfeststellungsbeschluss geregelt. Dazu zählen u.a. medizinische Hilfsflüge, sicherheitsrelevante Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung oder Flüge von „öffentlichem Interesse“, das können beispielsweise Regierungsflüge sein. Solche Flüge dürfen auch von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr durchgeführt werden. Sie kommen in der Praxis aber nur sehr vereinzelt vor.
Nein. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass im Jahresdurchschnitt bis zu 133 planmäßige Flugbewegungen in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr pro Nacht durchgeführt werden dürfen, wobei von 23.00 – 5.00 Uhr keine planmäßigen Bewegungen erlaubt sind. Damit wurde unter anderem der Teil des ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusses korrigiert, der ein Kontingent von 17 planmäßigen Flügen pro Nacht im Jahresdurchschnitt auch für den Zeitraum von 23.00 – 5.00 Uhr erlaubte.
Die derzeit geltenden Verspätungsregelungen für die Zeit von 23.00 Uhr bis 0.00 Uhr waren bereits im ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss in diesem Wortlaut enthalten. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Verspätungsregeln in seinem Urteil nicht beanstandet, so dass sie unvermindert fortgelten und bestandskräftig sind. Weitergehende Anträge von fluglärmbetroffenen Klägern wurden abgelehnt.
Die Kontrolle erfolgt durch die Luftaufsicht sowie durch die Fluglärmschutzbeauftragte im hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium. Beide Stellen werten Verspätungen und Verspätungsgründe regelmäßig systematisch aus. Sobald eine Häufung erkennbar wird, werden die Airlines bei besonders verspätungsanfälligen Verbindungen aufgefordert, die Ursachen für jeden verspäteten Flug darzulegen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Verspätungen abzustellen. Piloten werden bei besonders auffälligen Flügen zudem noch im Cockpit nach den Gründen befragt und zur Abgabe von schriftlichen Erklärungen aufgefordert.
Das HMWEVW wertet die Angaben der Airlines und die weitere Entwicklung der Ankunftszeiten aus. Falls sich die Verspätungsquote der jeweiligen Flugbewegung nicht erkennbar verringert, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren vom zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt eingeleitet.
Das HMWEVW kann selbst keine Strafen verhängen. Dafür ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Es folgt ein rechtsstaatliches Verfahren, in dem überprüft wird, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Die Beweislast liegt beim Land. Für das Verfahren gelten strenge bundesrechtliche Vorgaben. Ein wichtiger Bestandteil ist die vorgeschriebene Anhörung der Betroffenen. Teilweise müssen Piloten und Airlines im Ausland kontaktiert und ihnen Dokumente zugestellt werden. Zudem müssen regelmäßig weitergehende Daten bei nationalen und internationalen Stellen abgefragt werden. Deshalb dauern solche Verfahren mehrere Monate.
Falls sich die Verspätung nachweislich aus der Flugplangestaltung ergab, können vom Regierungspräsidium Darmstadt nach vorgegebenen Regeln Sanktionen verhängt werden. Dazu gehören Bußgelder und die Einziehung unerlaubter Taterträge. Das sind z.B. die Kosten, die eine Airline dadurch eingespart hat, dass sie rechtswidrigerweise nach 23.00 Uhr in Frankfurt gelandet ist, statt einen anderen Flughafen ohne Nachtflugverbot anzufliegen.
Das Land hat keinen Einfluss darauf, welche Airline in Frankfurt starten und landen darf. Grundsätzlich dürfen dies alle zugelassenen Airlines. Die dafür notwendigen Slots vergibt der Flughafenkoordinator, der dem Bundesverkehrsministerium untersteht. Dieser wiederum muss sich an die Vorgaben der EU halten.
Die EU hat für die Vergabe von Slots, also dem Recht, zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Flughafen zu starten oder zu landen, strikte Regeln vorgegeben. Sie orientieren sich nicht an Lärmschutzaspekten. Die Regeln dienen vielmehr vor allem dazu, die wertvollen „slots“ nach objektiven Regeln zuzuteilen, in denen in- und ausländische Fluggesellschaften die gleichen Rechte genießen und niemand bevorzugt werden darf.
In der Stunde von 22.00 Uhr bis 23.00 Uhr und 5.00 bis 6.00 Uhr darf der Flughafenkoordinator laut Planfeststellungsbeschluss insgesamt 48.545 Slots pro Jahr vergeben (133 pro Nacht im Jahresdurchschnitt). Diese Zahl ist trotz des derzeit ansteigenden Luftverkehrs noch weit unterschritten. In der Stunde zwischen von 22.00 Uhr und 23.00 Uhr sind noch so viele Anflugslots verfügbar, dass der Flughafenkoordinator aufgrund der verbindlichen EU Regeln beantragte Slots auch erteilen muss, selbst wenn diese kurz vor der 23.00 Uhr Grenze liegen.
Im Luftverkehr werden verschiedene Zeitpunkte unterschieden. Slots und auch angegebene Flugzeiten, wenn man ein Ticket bucht, werden als sogenannte on-block bzw. off-block Zeiten angegeben. Das ist der Zeitpunkt, zu dem das Flugzeug am vorgesehenen Gate oder Vorfeldparkplatz ankommt (on-block) bzw. von dort zur Startbahn losrollt (off-block). Für die Nachtflugbeschränkungen maßgeblich ist jedoch der Zeitpunkt des Aufsetzens auf der Landebahn bzw. des Abhebens von der Startbahn. Zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr gelten die strengen Beschränkungen. Deshalb kann eine Airline theoretisch auch einen Anflugslot um 23.05 Uhr beantragen, weil mit der Slotzeit die Ankunftszeit am Gate, aber nicht das Aufsetzen auf der Landeschwelle gemeint ist.
Nach den geltenden Regelungen hat das Land keine rechtliche Handhabe, die Airlines zu Änderungen zu zwingen. Deshalb sucht das HMWEVW bei Auffälligkeiten das Gespräch mit den betroffenen Airlines, um möglichst schnell zu Lösungen zu gelangen, wie die Verspätungen vermieden werden können. Nur die Airline kann in eigener Verantwortung entscheiden, wie sie Planzeiten, interne betriebliche Abläufe am Boden usw. verbessern kann. Das Land geht, um Verspätungen zu vermeiden, also beide Wege gleichzeitig: Kommunikation und Beratung mit den Airlines und rechtlicher Druck.
Nach der Einleitung der Ordnungswidrigkeitsverfahren haben die ersten Fluggesellschaften reagiert. Für eine Reihe von häufig verspäteten Flügen wurden die Flugzeiten und/oder der gesamte Tagesumlauf geändert, also der Einsatzplan eines Flugzeugs, das jeden Tag mehrfach von und nach Frankfurt fliegt. Damit soll z.B. erreicht werden, dass die Ankunftszeit nach vorne verlegt wird, um zusätzlichen zeitlichen Puffer zur 23.00 Uhr Grenze zu gewinnen.
Die Vorverlegung von Tagesumläufen wird dadurch erschwert, dass hierfür sowohl in Frankfurt, als auch an den Zielflughäfen entsprechende Slots verfügbar sein müssen. Zu bestimmten Tageszeiten sind aber bereits alle Slots vergeben, so dass die entsprechenden Anträge vom deutschen Flughafenkoordinator oder den verantwortlichen Stellen z.B. in Spanien abgelehnt werden mussten. Manchmal waren Vorverlegungen nur um 10 min, nicht aber um 30 min möglich. Außerdem brauchen die Airlines einigen Vorlauf, bevor eine Änderung umgesetzt wird, weil die Passagiere rechtzeitig informiert und die vorausgeplanten Einsatzzeiten der Crews angepasst werden müssen.
Nein. Weitere Maßnahmen sind bspw. Sonderregeln für die Piloten, die für verspätungsanfällige Flüge nicht mehr an Geschwindigkeitsbegrenzungen gebunden werden. Außerdem haben Airlines teilweise Sondermaßnahmen und zusätzliches Personal bei der Abfertigung am Boden eingeführt. Einige häufig verspätete Flugbewegungen konnten so erheblich verbessert werden.
Keine der Maßnahmen allein kann die komplexen Verspätungsgründe kompensieren. Das geht nur durch ein Bündel von Maßnahmen. Neben den Veränderungen bei den Fluggesellschaften müssen auch die übergreifenden Verspätungsursachen (siehe unten) angegangen werden. Und natürlich müssen die Airlines ihre Flugpläne so gestalten, dass nicht bereits alltägliche Unwägbarkeiten zu solchen Verschiebungen gegenüber den geplanten Flugzeiten führen, dass die 23.00Uhr Grenze häufig nicht eingehalten werden kann.
Die Entgelte, die der Flughafenbetreiber Fraport von den Fluggesellschaften erhebt, werden nicht vom hessischen Verkehrsministerium, sondern vom Flughafenbetreiber Fraport festgelegt. Das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium muss die Entgeltordnung genehmigen, sofern sie den rechtlichen Mindestvorgaben entspricht. Bspw. darf die Gesamthöhe aller von Fraport erhobenen Entgelte nicht höher sein, als die durch den Betrieb entstehenden Kosten. Die aktuelle Entgeltordnung enthält bereits Aufschläge für nächtliche Flugbewegungen (+50% für Flüge von 22.00 – 23.00 Uhr und 5.00 – 6.00 Uhr, +200% für Flüge von 23.00 – 5.00 Uhr).
Das HMWEVW hält eine deutliche Erhöhung für sinnvoll, um neben den drohenden Sanktionen im Fall von Ordnungswidrigkeiten einen regelmäßigen, zusätzlichen Anreiz zu schaffen, dass keine Anflüge nach 23.00 Uhr erfolgen.
Das Land hat sich im Planfeststellungsbeschluss vorbehalten, die Nachtflugregelungen anzupassen, wenn im Jahresdurchschnitt die Zahl von 7,5 Verspätungslandungen pro Nacht überschritten wird. Auch wenn die durchschnittlichen Landungen in einzelnen Monaten diesen Wert bereits nahezu erreichen, liegt die Zahl im Jahresdurchschnitt bisher deutlich darunter, da in den Wintermonaten viel weniger Flugbewegungen stattfinden als im Sommerhalbjahr. Im Jahr 2017 lag der Wert bei ca. 2 Landungen pro Nacht. Der Wert dürfte in diesem Jahr voraussichtlich steigen, aber weiterhin unterhalb von 7,5 liegen.
Wir veröffentlichen verspätete Starts und Landungen jeden Tag aktuell auf dieser Seite: https://wirtschaft.hessen.de/Verkehr/Luftverkehr/Verspaetete-Starts-und-LandungenÖffnet sich in einem neuen Fenster
Dort sind auch die jeweiligen Bilanzen der Vormonate abrufbar.
Wir haben es derzeit in Frankfurt – wie an allen anderen deutschen Flughäfen – mit einem außerordentlich vielschichtigen Problem zu tun: Die immer enger gestalteten Flugpläne bei gleichzeitig zunehmenden Luftverkehr bedeuten, dass sich Verspätungsursachen gegenseitig verstärken.
Die Airlines stehen unter großem Konkurrenz- und Preisdruck und versuchen durch starkes Wachstum zukünftige Marktanteile zu sichern. Teilweise fehlen dazu aber Personal und Flugzeuge, bzw. Puffer durch Ersatzmaschinen und Crews für Ausfälle wurden reduziert. Die Integration früherer Bestandteile der insolventen AirBerlin und Niki verläuft holprig.
Dazu kam in den vergangenen Jahren eine Häufung von Gewittern und Starkregen in Frankfurt, aber auch anderen europäischen Ländern. Das ist eine der häufigsten Ursachen für Verspätungen und Ausfälle. Im Frühjahr und Sommer 2018 gab es wegen besonders heißen Temperaturen auch besonders viele Gewitter.
Schließlich kommen Probleme bei den Flugsicherungen hinzu, weil der europäische Luftraum voll ist, die Zusammenlegung der Lufträume auf europäischer Ebene nicht vorankommt und neben Streiks auch zu wenig Nachwuchspersonal ausgebildet wurde, um das Wachstum des Luftverkehrs bei den Flugsicherungen zu stemmen.
Dies hängt zumindest in Teilen mit Vorgaben der EU zusammen, die auf Druck der Airlines den Flugsicherungen Vorgaben zur Kosteneinsparung erzeugt hat und dabei von geringeren Wachstumszahlen ausging. Die Ausbildungskapazitäten wurden zwar inzwischen wieder angehoben, aber Lotsen müssen sorgfältig über mehrere Jahre ausgebildet werden, so dass nicht sofort Abhilfe möglich ist.
Deshalb führt das HMWEVW Gespräche zum Beispiel mit Fraport, der Flugsicherung, dem Bund und den Airlines.
Wie gesagt: Eine rechtliche Handhabe haben wir erst bei Verspätungen ab 0.00 Uhr, die nicht mehr in Frankfurt landen dürfen. Und die setzen wir mit Null Toleranz durch. Alleine im Juni 2018 mussten 21 Flugzeuge statt in Frankfurt in Hahn landen, weil sie keine Landeerlaubnis erhalten haben.
Das Land Hessen hält 31,94 Prozent der Anteile und ist damit größter Einzelaktionär. Dies gibt der Landesregierung jedoch keinen unmittelbaren Einfluss auf die Geschäftspolitik des Unternehmens. Das Land stellt zwar den Vorsitzenden sowie zwei weitere Mitglieder des 20-köpfigen Aufsichtsrats, der als voll mitbestimmtes Unternehmen zu 50 % aus Vertretern der Arbeitnehmer besteht. Ein Weisungsrecht besteht nicht. Der Aufsichtsrat hat die Interessen des Unternehmens wahrzunehmen.
Das HMWEVW ist – unabhängig von der Frage welche Anteilseigner der Flughafen hat – oberste Luftfahrtbehörde des Landes Hessen und ist für die Aufsicht über den Flughafen Frankfurt nach Maßgabe der geltenden Rechtsvorschriften zuständig. Diese beiden Rollen (Anteilseigner einerseits und Aufsichts- und Genehmigungsbehörde andererseits) sind strikt getrennt und werden innerhalb der Landesregierung auch von verschiedenen Ministerien (Finanzen und Wirtschaft und Verkehr) wahrgenommen.
Wir sind derzeit in einer außergewöhnlichen Situation, was die Verspätungen betrifft. Noch nie wurde das Nachtflugverbot in Frankfurt derart auf die Probe gestellt. Die Luftverkehrsseite sollte mit höchster Priorität an der Pünktlichkeit arbeiten, weil wir sonst nicht nur über andere Entgelte, sondern eben auch über Änderungen am rechtlichen Rahmen sprechen müssten.
Die Liste unserer bisherigen Maßnahmen zum Fluglärmschutz
Service
Am Frankfurter Flughafen besteht ein grundsätzliches Verbot geplanter Flugbewegungen zwischen 23 und 5 Uhr, für Verspätungen gelten Ausnahmeregeln. Um den nächtlichen Flugbetrieb auf ein unbedingt notwendiges Maß zurückzuführen, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
Warum darf überhaupt nachts geflogen werden? Wie wird die Einhaltung der Nachtflugbeschränkungen kontrolliert? Und welchen Einfluss hat das Land Hessen auf Fraport? Lesen Sie alle Antworten in unserem PDF nach.