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Verspätete Starts und Landungen

Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main vom 18. Dezember 2007 lässt – unabhängig von der Zulassung planmäßiger An- und Abflüge in der sog. Mediationsnacht, die das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 4. April 2012 als rechtswidrig erachtet hat und die vom HMWVL mit Bescheid vom 29.05.2012 daraufhin zurückgenommen worden ist – verspätete Starts und Landungen unter bestimmten Voraussetzungen zu. Diese Verspätungsregelungen sind vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden.

Nach den Ziffern 4.1.3.1. und 4.1.3.2. des Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main vom 18. Dezember 2007 sind verspätete Landungen in der Zeit von 23:00 h bis 00:00 h zulässig, sofern sich die Verspätung nicht schon aus der Flugplangestaltung ergibt oder die Landung zwischen 22:00 h und 23:00 h geplant war und sich die Verspätung ebenfalls nicht schon aus der Flugplangestaltung ergibt. Die Planfeststellungsbehörde hat sich vorbehalten, diese Regelung zu ändern, wenn der Durchschnitt eines Kalenderjahres den Wert von 7,5 täglichen Verspätungslandungen übersteigt.

Gemäß Ziffer 5 des Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main vom 18. Dezember 2007 können verspätete Starts zwischen 23:00 h und 00:00 h im Einzelfall durch die örtliche Luftaufsichtsstelle genehmigt werden, wenn die Verspätung auf Gründen beruht, die außerhalb des Einflussbereichs des jeweiligen Luftverkehrsunternehmens liegen.

Ab 00:00 h werden keine verspäteten Landungen oder Starts zugelassen, verfrühte Landungen vor 05:00 h sind ebenfalls unzulässig.

Zwischen 23:00 h und 05:00 h finden entsprechend dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Oktober 2011 keine planmäßigen Flugbewegungen statt. In der Zeit von 00:00 h bis 05:00 h sind derzeit Flugbewegungen nur nach Ziffer 6 des Planfeststellungsbeschlusses in besonderen Ausnahmefällen möglich.

Ziffer 6 des PFB lässt Ausnahmen von den betrieblichen Einschränkungen ohne Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall für folgende Flüge zu:

  • Landungen von Luftfahrzeugen aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen,
  • Starts und Landungen von Luftfahrzeugen, die sich in medizinischen Hilfeleistungs- oder Katastropheneinsätzen befinden,
  • Evakuierungsflüge;
  • Flüge in besonderem öffentlichen Interesse.

Im Übrigen darf das HMWEVW Ausnahmen von den betrieblichen Einschränkungen nur in Fällen besonderer Härte zulassen.

In der Tabelle werden die Flüge immer dem Datum zugeschlagen, an dem die jeweilige Nacht beginnt, d. h. Flüge in der Zeit von 31.10.11 23:00 h bis 01.11.11 05:00 h werden in der Zeile des 31.10.11 gezählt.

Die häufigsten Fragen rund um das Nachtflugverbot beantworten wir in unseren Nachtflug FAQ.

     

    Datum

    Landung
    verspätet

    Ver-
    messungs-
    Flug

    Starts
    verspätet

    Sonstige Starts und Landungen

    Lärm-
    pausen
    morgens

    Lärm-
    pausen
    abends

    Sonstiges
     

    nach Ziffer 4.1.3 PFB
    (23:00h – 00:00h)

    nach Ziffer 4.3 PFB
    (23:00h – 05:00h)

    nach Ziffer 5 PFB (Einzel-genehmigung)
    (23:00h – 00:00h)

    nach Ziffer 6 PFB
    (23:00 h - 05:00 h)

         
    01.05.23 5 0 0 0 Ostbetrieb angewendet  
    02.05.23 0 0 0 0 angewendet Ostbetrieb  
    03.05.23 1 0 0 0 Ostbetrieb Ostbetrieb  
    04.05.23 0 0 0 0 Ostbetrieb Ostbetrieb  
    05.05.23 1 0 0 0 angewendet angewendet  
    06.05.23 2 0 0 2 (eine Landung und ein Start eines medizinischen Hilfsfluges) angewendet Am Abend des 06.05.2023 von 22:50 bis 23:00 LT: BR 07, daher Lärmpausenkonzept nicht angewendet, von 22:00 bis 22:49 LT: BR 25, Lärmpausenkonzept wurde angewendet.   
    07.05.23 2 0 0 0 Ostbetrieb angewendet  
    08.05.23 1 0 0 1 (Sicherheitslandung wegen Technik) Ostbetrieb Ostbetrieb  
    09.05.23 1 0 0 0 Ostbetrieb angewendet  
    10.05.23 2 0 0 0 angewendet angewendet  
    11.05.23 2 0 0 0 angewendet angewendet  
    12.05.23 1 0 0 1 (Landung eines med. Hilfsfluges) 05:00 bis 05:24 LT: angewendet, ab 05:24 LT: Ostbetrieb Ostbetrieb  
    13.05.23 1 0 0 0 Ostbetrieb Ostbetrieb  
    14.05.23 1 0 0 1 (Start eines med. Hilfsfluges) Ostbetrieb Ostbetrieb  
    15.05.23 2 0 0 0 angewendet Ostbetrieb  
    16.05.23 8 0 2 (Nichtnutzung der Startbahn 18 wegen zu starkem Rückenwind) 0 aufgrund von infrastrukturellen oder betrieblichen Gründen des Flughafenbetreibers nicht angewendet Ostbetrieb  
    17.05.23 0 0 0 0 Ostbetrieb Ostbetrieb 0
    18.05.23 0 0 0 0 Ostbetrieb Ostbetrieb  
    19.05.23 0 0 0 0 Ostbetrieb Ostbetrieb  
    20.05.23 2 0 0 0 Ostbetrieb Ostbetrieb  
    21.05.23 3 0 0 0 Ostbetrieb Ostbetrieb  
    22.05.23 2 0 1 (Kapazitätsengpass wegen wetterbedingter ATC Steuerungsmaßnahmen) 0 Ostbetrieb aufgrund von infrastrukturellen oder betrieblichen Gründen des Flughafenbetreibers nicht angewendet  
    23.05.23 2 0 1 (Security-Gründe (behördlich angeordnete Sicherheitsmaßnahmen)) 0 aufgrund von infrastrukturellen oder betrieblichen Gründen des Flughafenbetreibers nicht angewendet Ostbetrieb  
    24.05.23 3 0 0 2 (2 Starts in besonderem öffentlichen Interesse) Ostbetrieb Ostbetrieb  
    25.05.23 1 0 2 (Kapazitätsengpass wegen ATC-Steuerungsmaßnahmen) 0 Ostbetrieb Ostbetrieb  

    Maßnahme der Flugsicherungsorganisation (ATC = Air Traffic Control), die die geordnete Verkehrsabwicklung im Falle von außerplanmäßigen Einwirkungen oder Wettereinflüssen sicherstellt. Meist hat diese negative Auswirkungen auf die An- und/oder Abflugkapazität, was zu Verspätungen bei An- und Abflügen führen kann.

    Erläuterung:

    • Verspätete Landungen: nach Ziffer 4.1.3 PFB (23:00 h – 00:00 h)
    • Vermessungsflüge der DFS: nach Ziffer 4.3 PFB (23:00 h – 05:00 h)
    • Verspätete Starts: nach Ziffer 5 PFB (Einzelgenehmigung) (23:00 h – 00:00 h)
    • Verspätete Starts und Landungen: nach Ziffer 6 PFB
    • Ein aktuelles Monitoring der Flugbewegungen finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster...

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