Die Förderung der photovoltaischen Nutzung der Solarenergie ist grundsätzlich im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geregelt, das den Einspeisevorrang und die Höhe der Vergütung genau festgelegt.
Die Strahlungsenergie der Sonne kann auch zur Wärmegewinnung genutzt werden. So können Gebäude sowohl durch die passive Nutzung der Solarenergie als auch die aktive Nutzung beheizt werden. Das Land Hessen hat für beide Nutzungsformen bereits mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht, die kontinuierlich fortgeschrieben und weiterentwickelt werden:
Solar-Kataster Hessen
Das Solar Kataster Hessen ermöglicht mit wenigen Klicks die Berechnung der Solarenergiepotentiale bspw. auf dem eigenen Dach. Als erfolgreichstes kostenfreies Informations- und Planungsangebot dieser Art mit über 330.000 Nutzern seit Ende 2016 wurde es überarbeitet und u.a. an das Thema Freiflächensolaranlagen angepasst.
Freiflächensolaranlagenverordnung
Hessen schafft mehr Platz für Freiflächen-Solaranlagen. Die Freiflächensolaranlagenverordnung ermöglicht seit dem 30.11.2018 in Hessen den Bau von PV-Anlagen in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten. Bislang waren diese nur auf Konversionsflächen sowie entlang von Autobahnen und Schienenstrecken zulässig (Anspruch auf Vergütung nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz EEG).
Förderangebote für innovative Solarenergiesysteme
Es handelt sich hierbei um ein unbefristetes Förderangebot. Bereits in der Förderung sind unter anderem so genannte PVT-Module zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme. Planungen zu Floating PV, Fassaden-PV und Agro-PV liegen ebenfalls vor.