Flugzeug am Himmel nach dem Start

Förderrichtlinien Regionalfondsgesetz

Die Hessische Landesregierung hat gemeinsam mit Akteuren der Luftverkehrswirtschaft zur Verbesserung des Fluglärmschutzes die Einrichtung eines Regionalfonds beschlossen.

Am 29. Februar 2012 hat die Hessische Landesregierung gemeinsam mit Akteuren der Luftverkehrswirtschaft zur Verbesserung des Fluglärmschutzes die Einrichtung eines Regionalfonds beschlossen.
Der Regionalfonds umfasst ein Volumen von mehr als 260 Mio. Euro für zusätzliche Maßnahmen des baulichen Schallschutzes. Neben zinsvergünstigten Darlehen in Höhe von 150 Mio. Euro wurden mehr als 110 Mio. Euro Barmittel zur Verfügung gestellt.

Die Förderung richtet sich nach dem Gesetz zur Einrichtung eines Regionalfonds im Rahmen der Allianz für Fluglärmschutz „Gemeinsam für die Region“ (Regionalfondsgesetz - RegFondsG) vom 27. Juni 2012 (GVBl. 2012, S. 224) i. V. m. den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes und der nachhaltigen Kommunalentwicklung (StAnz. vom 31. Dezember 2012, S. 67; StAnz. vom 25. Februar 2013, S. 371). Eine konsolidierte Fassung der Richtlinie vonDezember 2017finden Sie am Ende der Seite unter "Downloads".

Maßnahmen für baulichen Schallschutz

Ein Kernpunkt der Förderrichtlinien ist das vorzeitige Erfüllen der bundesgesetzlichen Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen für Maßnahmen des baulichen Schallschutzes, die nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm erst im Jahr 2016 zur Entstehung gelangen. Abweichend vom Bundesgesetz erfüllt die Fraport AG diese bundesgesetzlichen Ansprüche bereits ab dem 01.01.2013.

Zum anderen werden mit den Fondsmitteln Zuschüsse gewährt, damit die Bürgerinnen und Bürger im Umfeld der Verkehrsflughafens Frankfurt, über die gesetzlichen Ansprüchen hinaus, baulichen Schallschutz einbauen oder aufwerten können. Die Richtlinien sehen für die Verteilung der Mittel drei Säulen vor:

  1. Zuschüsse in Höhe von bis zu 4.350 Euro an Eigentümer von selbstgenutztem und zur Vermietung bestimmten Wohnraum für zusätzliche Maßnahmen des baulichen Schallschutzes und zur Verbesserung des Raumklimas. (AUSGELAUFEN)
  2. Zuschüsse an Schulen und Kindertageseinrichtungen in der Tag-Schutzzone 1 des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main für zusätzliche Maßnahmen des baulichen Schallschutzes und der Verbesserung des Raumklimas. (AUSGELAUFEN)
  3. Zuschüsse an Gemeinden zur nachhaltigen Kommunalentwicklung. Diese Fördermittel sollen insbesondere für eine Verbesserung der Sozial- und Bildungsinfrastruktur eingesetzt werden. (AUSGELAUFEN)

Das Fördergebiet für die Eigentümer von Wohnraum setzt sich zusammen aus der Umhüllenden der Tag-Schutzzone 1 des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Frankfurt und einem Nachtschutzgebiet, berechnet nach der 100:100 Regelung (Unterstellung einer hundertprozentigen Bahnnutzung für beide Betriebsrichtungen). Innerhalb des Fördergebietes liegen rund 17.300 Haushalte.

Als Ansprechpartner für Fragen zur Förderung nach dem Regionalfondsgesetz stehen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt zur Verfügung. Sie sind unter der Telefonnummer 06151/12 3100 zu erreichen.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie beim Regierungspräsidium Darmstadt.

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