Verbotschild auf dem Rollfeld des Frankfurter Flughafens

Lärmobergrenze für den Flughafen Frankfurt

Die Fluglärmbelastung in der Region wird nicht immer weiter steigen und deutlich hinter dem im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Wert zurückbleiben.

Seit November 2017 gilt am Frankfurter Flughafen eine Lärmobergrenze. Für hunderttausende Bewohner des Rhein-Main-Gebiets heißt das: Die Fluglärmbelastung in der Region wird nicht immer weiter steigen und deutlich hinter dem im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Wert zurückbleiben. Das letzte offene Versprechen aus dem Mediationsverfahren zum Flughafenausbau ist damit erfüllt.

Die Lärmobergrenze begrenzt die Fläche besonders hoher Belastung, nicht aber die Zahl der Flugbewegungen. Wenn es also mehr Flüge geben soll, muss die Lärmbelastung pro Flugbewegung geringer werden. Dies setzt einen wirkungsvollen Anreiz, möglichst lärmarme Maschinen einzusetzen. Gleichzeitig kann sich der Frankfurter Flughafen als größte Arbeitsstätte der Region weiter entwickeln.

Jährlicher Monitoringbericht

Das Modell wurde von Vertretern des Hessischen Wirtschaftsministeriums, der Fluggesellschaften, der Frankfurter Fluglärmkommission, des Forums Flughafen und Region, der Flugsicherung und des Flughafenbetreibers Fraport ausgearbeitet. Es kann sich damit auf einen breiten Konsens stützen. Über die Einhaltung wird jährlich berichtet.

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