Nach der Nebenbestimmung Teil A XI 5.1.7 des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main vom 18.12.2007 ist die Fraport AG verpflichtet, die Entwicklung des Fluglärms regelmäßig durch entsprechende Fluglärmberechnungen zu untersuchen und die Untersuchungsergebnisse dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu übermitteln. Untenstehend sind die Ergebnisse ab dem Jahr 2012 abrufbar.
Lärmschutz