Das Geld dafür wird von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Es ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
Für die Beantragung der Härtefallhilfe wurde ein Online-Portal eingerichtet. Hessen nutzt dabei das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal wird das Regierungspräsidium Darmstadt als Bewilligungsstelle für Hessen die Anträge bearbeiten.
Bitte beachten Sie: Das Online-Formular wird Ihnen erst angezeigt, wenn mit Hilfe des Online-Rechners ermittelt wurde, ob und in welcher Höhe eine Härtefallhilfe gewährt werden kann. Falls die Antragsstellenden keine Möglichkeit haben, den Antrag online zu stellen, gibt es im Notfall auch die Möglichkeit, den Antrag schriftlich einzureichen. Hierfür muss das Antragsformular beim Regierungspräsidium postalisch angefordert werden. Bitte wenden Sie sich an:
Regierungspräsidium Darmstadt,
Projektgruppe Heizkostenhilfe,
64278 Darmstadt
Telefon: 06151 /12 60 00
E-Mail:
heizkostenhilfe@rpda.hessen.de
Hinweis für Unternehmen (z.B. Wohnungsbaugesellschaften): Diese können als Zentralantragsstellende bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse.Hamburg beantragen. Diese ist notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.