Anträge konnten bis Oktober 2023 gestellt werden

Hessische Privathaushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, konnten bis Oktober 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Die Härtefallhilfe soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten.

Das Geld dafür wird von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Es ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. 

Für die Beantragung der Härtefallhilfe wurde ein Online-Portal eingerichtet. Hessen nutzt dabei das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal wird das Regierungspräsidium Darmstadt als Bewilligungsstelle für Hessen die Anträge bearbeiten.

Bitte beachten Sie: Das Online-Formular wird Ihnen erst angezeigt, wenn mit Hilfe des Online-Rechners ermittelt wurde, ob und in welcher Höhe eine Härtefallhilfe gewährt werden kann. Falls die Antragsstellenden keine Möglichkeit haben, den Antrag online zu stellen, gibt es im Notfall auch die Möglichkeit, den Antrag schriftlich einzureichen. Hierfür muss das Antragsformular beim Regierungspräsidium postalisch angefordert werden. Bitte wenden Sie sich an:

Regierungspräsidium Darmstadt,
Projektgruppe Heizkostenhilfe,
64278 Darmstadt

Telefon: 06151 /12 60 00
E-Mail: heizkostenhilfe@rpda.hessen.de

Hinweis für Unternehmen (z.B. Wohnungsbaugesellschaften): Diese können als Zentralantragsstellende bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse.Hamburg beantragen. Diese ist notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.

Angebote der LEA Hessen

Auf der Homepage der LEA Hessen www.lea-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster sind Youtube-Videos abrufbar mit praktischen Anleitungen, wie man Rohre dämmt, Heizungen optimiert oder mit einem Spar-Duschkopf den Warmwasserverbrauch senkt. Für umfangreiche Modernisierungsvorhaben gibt es Tipps rund um Energieeffizienz, Förderung und Planung. 

Die LEA Hessen informiert über staatliche Fördermittel – auf ihrer Homepage, am Telefon, per Mail, auf Veranstaltungen und in Seminaren. Zudem bietet die LEA-Hessen eine Online-Fördermitteldatenbank für die Recherche zu Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten an.

Über ein landesweites Energieberatenden-Netzwerk bietet die LEA-Hessen energetische Erstberatungen an. Mieterinnen und Mieter und Immobilienbesitzende können sich online oder per Telefon bei Fragen rund ums Energiesparen und die energetische Modernisierung informieren. Das Angebot ist für Bürgerinnen und Bürger kostenlos.

Energieberaterinnen und Energieberater besuchen Immobilienbesitzende zuhause und beantworten ihre individuellen Fragen. Diesen für die Bürger kostenlosen Service bietet die LEA Hessen zusammen mit Kommunen an.

Das Energieeinsparpaket richtet sich an sozial benachteiligte Haushalte. Das handliche Paket wird über Wohnbaugesellschaften in ganz Hessen verteilt und enthält ein LED-Leuchtmittel, Energiespartipps und ein Hygro-Thermometer, das neben der Temperatur auch Luftfeuchtigkeit anzeigt, um Schimmelbildung zu vermeiden. 

Auf der Seite der LEA Hessen gibt es zahlreiche Checks für Immobilienbesitzende und Mieterinnen und Mieter zu Energiesparthemen. Am häufigsten wird der ModernisierungsCheck aufgerufen, der prüft, welche Energiesparmaßnahmen an der Immobilie Sinn machen und wie viel Geld und Energie diese sparen.