Der Anti-Lärm-Pakt ist neben nächtlichen Betriebsbeschränkungen die zweite Säule des Konzeptes zur Lärmminderung. Der ALP wurde in der letzten Phase des Regionalen Dialogforums (RDF) ausgearbeitet und konkretisiert. Er zeigt auf, wie der Lärmschutz beim Ausbau des Flughafens Frankfurt verbessert werden könnte.
Gut zu wissen
Glossar
„Fraport Casa“ war ein freiwilliges europaweit einzigartiges Immobilien-Ankauf- und Ausgleichsprogramm für Wohnimmobilien, die im Umfeld des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main besonders niedrig überflogen werden. CASA richtete sich an Eigentümer von Wohnimmobilien, die innerhalb eines definierten Fördergebiets liegen.
Nach dem § 32b des Luftverkehrsgesetzes ist für Verkehrsflughäfen, für die nach dem Fluglärmgesetz Lärmschutzbereiche festzulegen sind, eine Kommission zu bilden. Die Fluglärmkommission Frankfurt dient der Beratung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) sowie der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH bei allen Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und Luftverunreinigungen.
Unter dem Dach des Forums soll der Dialog zwischen der Region und der Luftverkehrswirtschaft geführt werden. Es besteht aus den Organisationseinheiten Koordinierungsrat, Konvent Flughafen und Region, Expertengremium Aktiver Schallschutz, Umwelt- und Nachbarschaftshaus.
Ein an den Flughafenbetreiber für jede Flugbewegung zu entrichtendes Entgelt, das sich nach dem Lärmverhalten des jeweiligen Luftfahrzeugs bemisst. Für laute Flugzeuge sind überproportional höhere Entgelte zu entrichten als für leise Flugzeuge.
Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO verlangt bei der Zulassung von Flugzeugtypen die Einhaltung von Lärmgrenzwerten ( Anhangs 16 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt ). Die Maschinen werden je nach ihrem Lärmverhalten drei Stufen (Kapitel 2 bis 4) zugeordnet, deren Anforderungen sich schrittweise verschärfen. Stufe 14 bezeichnet die derzeit lärmgünstigsten Flugzeugtypen, wobei das Lärmverhalten in Abhängigkeit von der Flugzeuggröße und der Antriebsart ermittelt und bewertet wird. In der EU dürfen seit 2002 nur noch zivile Strahlflugzeugtypen mit einer Lärmzulassung nach Kapitel 3 starten und landen. Seit 2021 müssen neu zugelassene zivile Flugzeugmuster die Grenzwerte des Kapitels 14 erfüllen.
Mit dem im Juni 2010 vorgelegten Bericht zum 1. Maßnahmenpaket aktiver Schallschutz am Frankfurter Flughafen wurde der Grundstein für einen weiter als bisher reichenden Ausgleich zwischen dem Interesse der Anwohner nach aktivem Schallschutz und Bedürfnissen des Flugbetriebs gelegt. Das Expertengremium Aktiver Schallschutz beschreibt in dem Bericht ein erstes Paket von Maßnahmen. Details über die Maßnahmen finden Sie auf den Seiten UmwelthausesÖffnet sich in einem neuen Fenster. Diese sind:
- Optimierung kontinuierlicher Sinkflug (Continous Descent Approach – CDA)
- Dedicated Runways Operations (bevorzugte Bahnnutzung, DROps)
- Segmented RNAV (GPS) Approach
- Umrüstung der Boeing-737-Flotte der Lufthansa
- Optimierung beim Betriebsrichtungswechsel je nach Rückenwind
- Vertikale Optimierung von Abflugverfahren
- Anhebung des Anfluggleitwinkels der Landebahn Nordwest von 3,0 auf 3,2 Grad (wird vsl. im Okt. 2012 realisiert)
(Lat.: Vermittlung). Die Mediation hat zum Ziel, einen Streitfall außerhalb formaler Verfahren (Gerichts- oder Verwaltungsverfahren) zu lösen bzw. Empfehlungen für Entscheidungsmaßstäbe in späteren formalen Verfahren zu geben. Von 1998 bis zum Jahr 2000 – also vor Einleitung des formellen Planfeststellungsverfahrens - wurde die Frage der künftigen Entwicklung des Frankfurter Flughafens einem solchen freiwilligen, unabhängigen und ergebnisoffenen Vermittlungsprozess unterzogen. Er sollte klären, „unter welchen Voraussetzungen der Flughafen Frankfurt dazu beitragen kann, die Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsregion Rhein-Main im Hinblick auf Arbeitsplätze und Strukturelemente dauerhaft zu sichern und zu verbessern, ohne die ökologischen Belastungen für die Siedlungsregion außer Acht zu lassen“ ( Endbericht der Mediation herunterladenÖffnet sich in einem neuen Fenster). Die Mediation einigte sich auf fünf Empfehlungen:
- Optimierung des vorhandenen Systems
- Kapazitätserweiterung durch Ausbau
- Nachtflugverbot
- Anti-Lärm-Pakt
- Regionales Dialogforum
Derzeit gilt aufgrund der Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10.10.2011 am Frankfurter Flughafen ein vorläufiges Nachtflugverbot von 23.00 bis 05.00 Uhr. In dieser Zeit dürfen am Frankfurter Flughafen keine planmäßigen Flugbewegungen stattfinden (weder Starts noch Landungen). Verspätete Starts und Landungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Darüber hinaus enthält der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main vom 18.12.2007 weitergehende strenge Nachtflugbeschränkungen, um die Fluglärmbelastungen in der Gesamtnacht (22.00 bis 06.00 Uhr) im Umfeld des Frankfurter Flughafens so gering wie möglich zu halten. Hier sind beispielsweise zu nennen:
- Bewegungshöchstgrenze von (jahres-)durchschnittlich 150 planmäßigen Flugbewegungen (nachträglich auf 133 reduziert) in der Gesamtnacht (Deckelung der Flugbewegungen auf den Stand der vergangenen Jahre),
- Verbot verspäteter/verfrühter oder ungeplanter Landungen in der Zeit von 00.00 bis 05.00 Uhr,
- Ausschluss sehr lauter Flugzeuge (ohne Lärmzulassung bzw. ICAO Kapitel 2) rund um die Uhr,
- erhebliche Einschränkungen für laute Flugzeuge (knapp Kapitel 3) zwischen 20.00 und 08.00 Uhr sowie am Wochenende,
- Zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses lärmärmste Flugzeuge (Kapitel 4) in der Gesamtnacht.
Das behördliche Genehmigungsverfahren für große Infrastrukturvorhaben, insbesondere bei Verkehrswegen. Es dient dazu, die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange im Rahmen einer Abwägung zu berücksichtigen. Dabei könnendie von dem Projektin ihren Rechten betroffenen Bürger Einwendungen vorbringen und die in ihren Aufgaben berührten BehördenStellungnahmen abgeben. Kann das Vorhaben zugelassen werden, ergeht ein Planfeststellungsbeschluss, der sämtliche Genehmigungen beinhaltet. Das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens dauerte mehrere Jahre und endete im Dezember 2007 mit einem mehr als 2500seitigen Beschluss