Blick in die Straße eines Neubauviertels

Soziale Wohnraumförderung

Fördermöglichkeiten

In Hessen werden derzeit und in den nächsten Jahren viele bedarfsgerechte neue Wohnstandorte entwickelt, vor allem in den Verdichtungsräumen. Mit dem Wohnungsbau werden gleichzeitig Impulse für die Stadtentwicklung gegeben. Dies eröffnet Chancen für die Weiterentwicklung bestehender Stadtteile, Quartiere und Kernstädte. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, dass alle Menschen in Hessen eine gute Wohnung mit einer bezahlbaren Miete finden können. Mit verschiedenen Förderungen und dem direkten Austausch mit unseren Bündnispartnern gehen wir diese Herausforderung an.

  • der Neubau von Mietwohnungen für geringe und für mittlere Einkommen, die Modernisierung von Mietwohnungen sowie der Bau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende in einer Richtlinie zur sozialen Mietwohnraumförderung
  • die Bildung von Wohneigentum und gemeinschaftliches Wohnen durch Neubau oder Erwerb von Gebrauchtimmobilien
  • der behindertengerechte Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
  • der Erwerb von Belegungsrechten zum Verbleib in oder Neuerwerb der Sozialbindung

Die Beantragung erfolgt über die Seite der WIBank. 

Zahlen und Entwicklungen

Die soziale Wohnraumförderung in Hessen hat im Jahr 2024 einen neuen Rekord verbucht: Mit 822 Mio. Euro wurden im Programmjahr 2024 so viele Fördermittel bereitgestellt wie noch nie. Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen:

  • 621,8 Mio. Euro Neubau Mietwohnungen
  • 87,1 Mio. Euro Neubau/Modernisierung Studierende/Azubis
  • 21,1 Mio. Euro Erwerb von Belegungsrechten
  • 88,3 Mio. Euro Hessen-Darlehen Neubau/Bestandserwerb (Wohneigentum)
  • 3,7 Mio. Euro behindertengerechter Umbau (Wohneigentum)

Der Schwerpunkt lag auch diesmal auf dem Neubau von Sozialwohnungen: So stellte das Land insgesamt 621,8 Mio. Euro für den Bau von 2.559 Sozialwohnungen bereit. Weitere 87,1 Mio. fließen in den Neubau und die Modernisierung von 1.081 Wohnplätzen für Studierende und Auszubildende. 

Bilanz-Pressemitteilung vom 13.02.2025

Ergänzende Pressemitteilung vom 28.03.2025

Hessen weist im sozialen Wohnungsbau eine absolute Erfolgsbilanz auf. Mit insgesamt 3.640 geförderten Wohnungen bzw. Wohnplätzen stützt das Land die hessische Baukonjunktur und leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.

Kaweh Mansoori Wohnungsbauminister

Bei den bereitgestellten Fördermitteln handelt es sich um einen Mix aus Darlehen, Zins- und Finanzierungszuschüssen, die aus Bundes- und Landesmitteln stammen. Sie lösen damit umfangreiche Investitionen privater und öffentlicher Wohnungsunternehmen, von Genossenschaften und Privateigentümern aus. Ein weiteres Instrument der hessischen Wohnungspolitik, das vor allem kurzfristig hilft, ist der Erwerb von Belegungsrechten. Auf diese Weise werden Sozialwohnungen erhalten, die sonst aus der Bindung fallen würden, und neue Sozialbindungen im Mietwohnungsbestand geschaffen. Im Programmjahr 2024 wurden Landeszuschüsse in Höhe von 21,1 Mio. Euro für den Erwerb von 1.152 Belegungsrechten bereitgestellt. Dies ist der höchste Stand seit Einführung des Förderprogramms im Jahr 2013.

Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes in Hessen

Bei der Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes, dessen neue Regelungen zur Aktivierung von Bauland und Sicherung bezahlbaren Wohnraums in Hessen in 53 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten, wurde zudem geregelt, dass die Umwandung einer Miet- in eine Eigentumswohnung in Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen genehmigt werden muss. Mieterinnen und Mieter werden so umfassender vor der Verdrängung geschützt.

Darüber hinaus sollen Städte und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten die Möglichkeit bekommen, auch dann von Festsetzungen in Bebauungsplänen abzuweichen, wenn die Grundzüge der Planung berührt werden. Gerade für die Aufstockung von bestehenden Gebäuden und die Nachverdichtung ist dies eine wirklich wichtige Erleichterung. Zusätzlich soll es zukünftig möglich sein, Flächen nicht nur für den Wohnungsbau festzusetzen, sondern zugleich Förderbedingungen des sozialen Wohnungsbaus verbindlich vorzusehen. Zudem wird das Vorkaufsrecht von Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten gestärkt. Dadurch können Flächen für den Wohnungsbau leichter mobilisiert werden: Das ist eine Chance für eine mittel- und langfristige Quartiersentwicklung.