Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes in Hessen
Bei der Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes, dessen neue Regelungen zur Aktivierung von Bauland und Sicherung bezahlbaren Wohnraums in Hessen in 53 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten, wurde zudem geregelt, dass die Umwandung einer Miet- in eine Eigentumswohnung in Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen genehmigt werden muss. Mieterinnen und Mieter werden so umfassender vor der Verdrängung geschützt.
Darüber hinaus sollen Städte und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten die Möglichkeit bekommen, auch dann von Festsetzungen in Bebauungsplänen abzuweichen, wenn die Grundzüge der Planung berührt werden. Gerade für die Aufstockung von bestehenden Gebäuden und die Nachverdichtung ist dies eine wirklich wichtige Erleichterung. Zusätzlich soll es zukünftig möglich sein, Flächen nicht nur für den Wohnungsbau festzusetzen, sondern zugleich Förderbedingungen des sozialen Wohnungsbaus verbindlich vorzusehen. Zudem wird das Vorkaufsrecht von Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten gestärkt. Dadurch können Flächen für den Wohnungsbau leichter mobilisiert werden: Das ist eine Chance für eine mittel- und langfristige Quartiersentwicklung.