Flaggen aus den Ländern der Europäischen Union

Förderperiode 2021 - 2027

Das Programm des Landes Hessen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Förderzeitraum 2021 bis 2027 wurde mit Beschluss vom 1. Juni 2022 von der Europäischen Kommission offiziell genehmigt – als eines der ersten Programme europaweit.

Der EFRE ist ein Förderinstrument der Europäischen Union (EU), dessen Ziel es ist, die wirtschaftlichen und sozialen Differenzen in der EU zu verringern und die Ungleichheiten zwischen den einzelnen Regionen abzubauen. Die rechtliche Grundlage bilden zwei EU-Verordnungen, die Dachverordnung 2021/1060 und die EFRE-Verordnung 2021/1058, die auf Basis eines mehrjährigen Verhandlungsprozesses im Juli 2021 in Kraft getreten sind.

Das EFRE-Programm für die Förderperiode 2021 bis 2027 wurde vor diesem Hintergrund unter Einbindung zahlreicher Wirtschafts-, Sozial- und Regionalpartner erstellt und legt unter anderem die Prioritäten der zukünftigen Förderung in Hessen fest. Die neue Förderperiode ist auf zwei politische Ziele der Europäischen Union ausgerichtet: Ein „wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa“ und ein „grüneres Europa“. Im Rahmen dessen werden beispielsweise Projekte zur nachhaltigen Steigerung der Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen, zur Förderung von Energieeffizienz oder zur Entwicklung von Forschungs- und Innovationskapazitäten unterstützt.

Für die Förderperiode 2021 bis 2027 stehen dem Land Hessen Mittel in Höhe von rund 249 Millionen Euro aus dem EFRE zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Mittel aus dem langfristige Haushaltsplan der Europäischen Union, auch Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) genannt, der sich in der Regel auf sieben Jahre erstreckt.

1. Förderaufruf

Förderung von

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Unternehmen
  • Pilot-, Demonstrations- und Entwicklungsvorhaben
  • Investitionen in den produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUSInvest)

Gefördert werden Vorhaben, die zum Erreichen der folgenden politischen und spezifischen Ziele beitragen:

  • ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels und regionaler IKT Konnektivität durch Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien
     
  • ein grünerer, CO2-armer Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und einem widerstandsfähigen Europa, durch die Förderung einer sauberen und fairen Energiewende, von grünen und blauen Investitionen, der Kreislaufwirtschaft, des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und des Risikomanagements sowie der nachhaltigen städtischen Mobilität durch Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen

I. Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Unternehmen:

Begünstigte können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung sein, die ihren Betriebssitz oder eine Betriebsstätte in Hessen haben.

II. Förderung von Pilot-, Demonstrations- und Entwicklungsvorhaben:

Unternehmen, Universitäten, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften

III. Förderung von Investitionen in den produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS-Invest):

Begünstigte können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sein, die ihren Betriebssitz oder eine Betriebsstätte in Hessen haben.

  • Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Unternehmen: 21.249.783,32 Euro 
     
  • Förderung von Pilot-, Demonstrations und Entwicklungsvorhaben: 23.799.758,17 Euro 
     
  • Förderung von Investitionen in den produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS-Invest): 16.999.826,66 Euro 

Es handelt sich jeweils um EU-Mittel ohne Flexibilitätsbeitrag.

Die Antragstellung ist seit dem 16.08.2022 möglich.

Laufend

2. Förderaufruf

Förderung von: 

  • Wissens- und Technologietransfer
  • Forschungsinfrastruktur und Forschungsgroßgeräten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen

  • Investitionen und technologischer Modernisierung in KMU

Gefördert werden Vorhaben, die zum Erreichen der folgenden politischen und spezifischen Ziele beitragen: 

  • ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels und regionaler IKT Konnektivität durch Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien; Steigerung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, unter anderem durch produktive Investitionen.

I. Förderung von Wissens- und Technologietransfer:

Dieses Förderprogramm richtet sich an Einrichtungen, die sich mit Forschung und Wissensverbreitung befassen. Dazu zählen unter anderem Hochschulen, Forschungsinstitute, Technologietransfer- Einrichtungen, Innovationsmittler sowie kooperierende physische oder virtuelle Institutionen mit Fokus auf Forschung.

II. Förderung von Forschungsinfrastruktur und Forschungsgroßgeräten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen:

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen, die als Forschungs- und Wissensverbreitungseinrichtungen fungieren.

III. Förderung von Investitionen und technologischer Modernisierung in KMU:

Begünstigte des Förderprogramms sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in einem strukturschwachen Gebiet in Hessen.

  • Förderung von Wissens- und Technologietransfer: 33.999.653,32 Euro 

  • Förderung von Forschungsinfrastruktur und Forschungsgroßgeräten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen: 12.749.870,00 Euro 

  • Förderung von Investitionen und technologischer Modernisierung in KMU: 21.249.783,32 Euro 

Es handelt sich jeweils um EU-Mittel ohne Flexibilitätsbeitrag.

Die Antragstellung ist seit dem 05.12.2022 möglich.

Laufend

3. Förderaufruf

Förderung von: 

  • Gründungsbereitschaft und des Unternehmertums
  • überbetrieblichen Berufsbildungsstätten

Gefördert werden Vorhaben, die zum Erreichen des folgenden politischen und spezifischen Ziels beitragen:

  • ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels und Konnektivität regionaler Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) durch: Steigerung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, unter anderem durch produktive Investitionen.

I. Förderung der Gründungsbereitschaft und des Unternehmertums:

Antragsberechtigt sind unter anderem Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschafts- und Branchenverbände, kommunale Gebietskörperschaften sowie kommunale Wirtschaftsförderungen und Regionalmanagements. Wirtschaftsnahe Vereine und Einrichtungen können ebenfalls Begünstigte sein, sofern sie die Stärkung oder Analyse der Gründungsbereitschaft und/oder des Unternehmertums in Hessen verfolgen. Hochschulen und deren Institute können ausschließlich Begünstigte sein, wenn sie ein Verbundvorhaben mit den zuvor genannten Begünstigten durchführen.

II. Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten:

Begünstigte können Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen des Privatrechts sein, die Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sind.

  • Förderung der Gründungsbereitschaft und des Unternehmertums: 9.600.108,96 €
     
  • Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten: 13.599.861,33 €

Es handelt sich jeweils um EU-Mittel ohne Flexibilitätsbeitrag.

Die Antragstellung ist seit dem 24.04.2023 möglich.

Laufend 

4. Förderaufruf

Förderung von: 

  • Förderung von effizienten Wärmenetzen
  • Förderung einer effizienten und CO2-armen Abwärmenutzung
  • Förderung von umwelt- und klimafreundlicher urbaner Mobilität

Gefördert werden Vorhaben, die zum Erreichen des folgenden politischen Ziels mit den zugeordneten spezifischen Zielen beiträgt: 

  • ein grünerer, CO2-armer Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und einem widerstandsfähigen Europa durch die Förderung einer sauberen und fairen Energiewende, von grünen und blauen Investitionen, der Kreislaufwirtschaft, des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und des Risikomanagements sowie der nachhaltigen städtischen Mobilität durch: 
    • Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen;
    • Förderung einer nachhaltigen, multimodalen städtischen Mobilität im Rahmen des Übergangs zu einer CO2- neutralen Wirtschaft. 

 

I. Förderung von effizienten Wärmenetzen:

Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften

II. Förderung einer effizienten und CO2-armen Abwärmenutzung:

Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften

III. Förderung von umwelt- und klimafreundlicher urbaner Mobilität:

Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Verkehrsunternehmen und -verbünde, die in Hessen ansässig sind

 

  • Förderung von effizienten Wärmenetzen: 16.999.826,66 €
  • Förderung einer effizienten und CO2-armen Abwärmenutzung: 8.499.913,33 €
  • Förderung von umwelt- und klimafreundlicher urbaner Mobilität: 25.499.740,84 €

Hinweis: Es handelt sich jeweils um EU-Mittel ohne Flexibilitätsbeitrag.

Die Antragstellung ist ab dem 29.11.2023 möglich.

Laufend

Weitere Informationen zur Einreichung der Förderanträge finden Sie in den Förderaufrufen, die im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht sind und im Downloadbereich zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen zum EFRE-Programm Hessen 2021-2027 finden Sie auf der Webseite der WIBankÖffnet sich in einem neuen Fenster.