Flaggen vor dem Europäischen Parlament in Brüssel

Charta der Grundrechte der EU

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (nachfolgend die Charta) und die UN-Behindertenrechtskonvention sind zwei bedeutende völkerrechtliche Instrumente, die das Fundament für den Schutz der Menschenrechte sowohl auf EU-Ebene als auch auf internationaler Ebene bilden.

1. Charta der Grundrechte der EU

Die Charta wurde im Jahr 2000 proklamiert und erlangte mit dem Vertrag von Lissabon im Jahr 2009 Rechtsverbindlichkeit. Sie umfasst eine Vielzahl von Rechten, die in sechs Hauptkategorien unterteilt sind: Menschenwürde, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und Justizielle Rechte. Zu den geschützten Rechten zählen unter anderem das Recht auf Leben, die Meinungsfreiheit, die Gleichbehandlung, der Schutz personenbezogener Daten, das Recht auf Bildung, das Recht auf Zugang zur Gesundheitsversorgung und das Recht auf ein faires Verfahren. Die Charta ist für die EU-Institutionen, die Mitgliedstaaten und ihre öffentlichen Organe bindend und legt klare Verpflichtungen fest, um sicherzustellen, dass diese Grundrechte respektiert und geschützt werden.

Den Text der Charta sowie das dazugehörige Merkblatt zur Erklärung der Wahrung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union können Sie unter weitere Information herunterladen.

Der EFRE unterstützt Vorhaben und Programme zur Förderung von wirtschaftlicher Entwicklung und sozialem Zusammenhalt in der EU. Die Einhaltung und der Schutz der in der Charta festgelegten Grundrechte sind für sämtliche Programmbestandteile und –beteiligte der EFRE-Förderung in Hessen verbindlich. Die Verfahren zur Wahrung der Grundrechte der Charta umfassen den gesamten Programmzyklus, wie etwa die Konzeption der Förderinstrumente, die Vorhabenauswahl und –genehmigung sowie die Umsetzung und Prüfung der ausgewählten Vorhaben. Darüber hinaus befasst sich auch der EFRE-Begleitausschuss HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster , dem auch Institutionen mit Expertise in zentralen Grundrechtsbereichen als ordentliche Mitglieder angehören, mit der Umsetzung der Charta.

Grundlage für die zur Umsetzung des Programms sind die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Sicherstellung der Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bei der Durchführung der Europäischen Struktur‐ und Investitionsfonds („ESI‐Fonds“) (2016/C 269/01), die Sie zum Download unter weitere Informationen finden.

2. UN-Behindertenrechtskonvention

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, kurz UN-BRK) ist ein internationales Menschenrechtsabkommen, das darauf abzielt, die Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen zu schützen und zu fördern. Das Übereinkommen wurde von den Vereinten Nationen verabschiedet und trat am 3. Mai 2008 in Kraft.

Die UN-BRK basiert auf dem Grundsatz der vollen Inklusion und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens. Sie stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen ihre grundlegenden Menschenrechte genießen können, ohne Diskriminierung und mit gleichem Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung, Justiz und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens. 

Das Übereinkommen beinhaltet eine Vielzahl von Bestimmungen, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen schützen. Dazu gehören unter anderem der Schutz vor Diskriminierung, das Recht auf angemessene Unterstützung, die Förderung von Barrierefreiheit, das Recht auf Selbstbestimmung, die Gewährleistung des Rechts auf inklusive Bildung und das Recht auf Gesundheit.

Bei der Erstellung des EFRE-Programms Hessen für den Förderzeitraum 2021 bis 2027 wurden die Grundsätze und Bestimmungen der UN-BRK berücksichtigt.

3. Beschwerden bei Nichteinhaltung der Charta und der UN-BRK

Die Achtung der Charta und der UN-BRK sind grundlegende Voraussetzungen für die Förderung und Gegenstand von Vor-Ort-Überprüfungen der Vorhaben gemäß Artikel 74 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/1060 durch die EFRE-Verwaltungsbehörde bzw. ihre zwischengeschaltete Stelle (WIBank). Relevante Grundrechte bei der Prüfung der Umsetzung sind insbesondere die Nichtdiskriminierung, die Gleichheit von Frauen und Männern, die Integration von Menschen mit Behinderung, der Umweltschutz und der Schutz personenbezogener Daten.

Beschwerden und/oder Verstöße im Zusammenhang mit der Einhaltung der Charta der Grundrechte sowie der UN-Behindertenrechtskonvention in Programm und Vorhaben des EFRE Hessen können über das folgende elektronische Postfach an die EFRE-Verwaltungsbehörde gemeldet werden:

grundrechte.efre@wirtschaft.hessen.de

Hier finden Sie zusätzliche Informationen und Ansprechpartner zu den Grundrechten der Charta und der UN-Behindertenrechtskonvention: