Information und Kommunikation im Förderzeitraum 2021 bis 2027

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Damit die konkrete Verwendung der EU-Fördermittel für Bürgerinnen und Bürger sichtbar wird und transparent nachvollzogen werden kann, verpflichtet die Europäische Union (EU) Begünstigte dazu, mit verschiedenen Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen auf die EU-Förderung aufmerksam zu machen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Artikeln 47 und 50 sowie Anhang IX der Verordnung (EU) 2021/1060.

Alle Begünstigten einer EFRE-Förderung sind unter anderem dazu verpflichtet, sämtliche Kommunikationsmaterialien im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vorhabens deutlich sichtbar mit dem EU-Emblem und dem Finanzierungshinweis "Kofinanziert von der Europäischen Union" zu versehen.

Weitergehende Informationen finden Sie hierzu im „Leitfaden Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen für den EFRE in Hessen im Förderzeitraum 2021 bis 2027“, den Sie im Downloadbereich herunterladen können. Dort sind auch Hinweise zur Umsetzung der Kommunikationspflichten sowie Tipps und Support-Materialien der Europäischen Kommission zu finden.

Das EU Logo mit Finanzierungshinweis können Sie nachfolgend zur weiteren Verwendung herunterladen:

Vorlagen für Plakate, Tafeln und Schilder können mit spezifischen Informationen zu Ihrem Vorhaben automatisch und kostenfrei über den Online-GeneratorÖffnet sich in einem neuen Fenster der Generaldirektion für Regionalpolitik und Stadtentwicklung der Europäischen Kommission erstellt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Auswahl des EU-Emblems bei Schritt 3 des Online-Generators die Variante "Kofinanziert" und "Deutsch" auswählen.