Damit die konkrete Verwendung der EU-Fördermittel für Bürgerinnen und Bürger sichtbar wird und transparent nachvollzogen werden kann, verpflichtet die Europäische Union (EU) Begünstigte dazu, mit verschiedenen Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen auf die EU-Förderung aufmerksam zu machen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Artikeln 47 und 50 sowie Anhang IX der Verordnung (EU) 2021/1060.
Alle Begünstigten einer EFRE-Förderung sind unter anderem dazu verpflichtet, sämtliche Kommunikationsmaterialien im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vorhabens deutlich sichtbar mit dem EU-Emblem und dem Finanzierungshinweis "Kofinanziert von der Europäischen Union" zu versehen.
Weitergehende Informationen finden Sie hierzu im „Leitfaden Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen für den EFRE in Hessen im Förderzeitraum 2021 bis 2027“, den Sie im Downloadbereich herunterladen können. Dort sind auch Hinweise zur Umsetzung der Kommunikationspflichten sowie Tipps und Support-Materialien der Europäischen Kommission zu finden.
Das EU Logo mit Finanzierungshinweis können Sie nachfolgend zur weiteren Verwendung herunterladen: