Nahaufnahme eines Beratungsgesprächs mit Formular

Förderung von Forschungsinfrastruktur und Forschungsgroßgeräten

Keyfacts

  • Stärkung der Forschungs- und Innovationsaktivitäten
  • Anschaffung, Erweiterung und Modernisierung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen, die als Forschungs- und Wissensverbreitungseinrichtungen fungieren.

Was wird gefördert?

Die Förderung erstreckt sich auf Ausgaben zur Anschaffung, Erweiterung und Modernisierung von Forschungsinfrastruktur sowie auf damit verbundene Aufbau- und Installationsmaßnahmen.

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie auf der Webseite der WIBank und im Förderaufruf, der im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht ist und hierÖffnet sich in einem neuen Fenster zum Download zur Verfügung steht.

Keyfacts

  • Stärkung der Forschungs- und Innovationsaktivitäten
  • Anteilige Finanzierung von Forschungsgroßgeräten

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen als Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung mit Sitz in Hessen.

Was wird gefördert?

Die Förderung deckt investive Ausgaben für die Beschaffung von Forschungsgroßgeräten ab, um die Forschungskapazitäten zu stärken und innovative wissenschaftliche Vorhaben zu ermöglichen.  

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie auf der Webseite der WIBank und im Förderaufruf, der im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht ist und hierÖffnet sich in einem neuen Fenster zum Download zur Verfügung steht.