Solarpark in Wolfshagen mit vielen Solarmodulen im grünen Umfeld unter blauem Himmel

Förderung von Pilot-, Demonstrations- und Entwicklungsvorhaben im Energiebereich

Förderung innovativer Energievorhaben

Keyfacts

  • Erneuerbare Energien
  • Energieeffizienz und Energieeinsparung

Wer wird gefördert?

Unternehmen, Universitäten, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörper­schaften, Zweckverbände, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die wissenschaftliche Erarbeitung von Strategien und Lösungen zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Grundlagenkenntnissen. Ziel ist die Anwendung neuer Technologien und Verfahren. Die Förderung ist auf die Steigerung der Energieeffizienz, die Nutzung erneuerbarer Energien, die rationelle Energieerzeugung und -verwendung, die Speicherung von Energie sowie die Netzintegration ausgerichtet.

Förderfähig sind Sachkosten (z.B. Kosten für Auftragsforschung), Personal- und Gemeinkosten.

Keyfacts

  • Bewertung und Analyse von Potentialen eines Vorhabens

Wer wird gefördert?

Unternehmen, Universitäten, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörper­schaften, Zweckverbände, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Durchführbarkeitsstudien, die eine Bewertung und eine Analyse des Potentials eines Vorhabens enthalten. Ziel der Durchführbarkeitsstudien ist die Entscheidungsfindung durch objektive und rationale Darlegung der Stärken und Schwächen, die Feststellung und Erleichterung der Möglichkeiten und Gefahren sowie die Feststellung der Ressourcen und der Erfolgsaussichten für die Durchführung des Vorhabens. Die Förderung ist auf die Steigerung der Energieeffizienz, die Nutzung erneuerbarer Energien, die rationelle Energieerzeugung und -verwendung, die Speicherung von Energie sowie die Netzintegration ausgerichtet.

Förderfähig sind die Kosten der Durchführbarkeitsstudien nach Art. 25 Ziff. 4 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014.

Keyfacts

  • Erneuerbare Energien
  • Energieeffizienz und Energieeinsparung

Wer wird gefördert?

Unternehmen, Universitäten, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörper­schaften, Zweckverbände, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Pilot- und Demonstrationsvorhaben, die der erstmaligen Erprobung neuer Technologien oder Verfahren dienen bzw. die Möglichkeiten des kommerziellen Einsatzes neuer Techniken und Verfahren in beispielhaften und mustergültigen Anlagen unter Beweis stellen und Mängel beseitigen. Die Förderung ist auf die Steigerung der Energieeffizienz, die Nutzung erneuerbarer Energien, die rationelle Energieerzeugung und -verwendung, die Speicherung von Energie sowie die Netzintegration ausgerichtet.

Förderfähig sind Sachausgaben, Personalkosten (in Abhängigkeit beihilferechtlicher Bestimmungen) und Gemeinkosten.