Das Land Hessen hat auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 (insbesondere Art. 38 - 40) für die Förderperiode 2021 bis 2027 einen Begleitausschuss (BGA) eingerichtet, welcher die effektive und ordnungsgemäße Umsetzung des Programms untersucht.
Der BGA setzt sich aus Behörden, Wirtschafts- und Sozialpartnern, Organisationen mit zivilgesellschaftlicher Relevanz sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen zusammen und tagt in der Regel mindestens einmal jährlich. Den Vorsitz des BGA hat die EFRE-Verwaltungsbehörde Hessen inne.
Die Aufgaben des BGA sind in Art. 40 der Verordnung (EU) 2021/1060 festgelegt. Er untersucht u.a. die Fortschritte bei der Programmdurchführung und beim Erreichen der Etappenziele sowie bei der Durchführung von Evaluierungen. Dem BGA obliegt zudem die Genehmigung der Methodik und der Kriterien für die Auswahl der Vorhaben, des abschließenden Leistungsberichts, des Evaluierungsplans und jedweder Vorschläge der Verwaltungsbehörde für eine Programmänderung.
Ende 2022 wurden die Aufgaben des BGA der Förderperiode 2014 bis 2020 auf den neuen BGA übertragen (siehe Art. 2 der Geschäftsordnung des EFRE-Begleitausschusses Hessen 2021-2027).
Weitere Informationen über die Aufgaben und Zusammensetzung des BGA können Sie der Geschäftsordnung sowie der Liste der BGA-Mitglieder entnehmen, die Sie im Downloadbereich finden können.