Frau arbeitet an Computer

Förderung der Gründungsbereitschaft und des Unternehmertums

Keyfacts

  • Information und Vernetzung
  • Innovation

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschafts- und Branchenverbände, kommunale Gebietskörperschaften sowie kommunale Wirtschaftsförderungen und Regionalmanagements.

Wirtschaftsnahe Vereine und Einrichtungen können ebenfalls Begünstigte sein, sofern sie die Stärkung oder Analyse der Gründungsbereitschaft und/oder des Unternehmertums in Hessen verfolgen. Hochschulen und deren Institute können ausschließlich Begünstigte sein, wenn sie ein Verbundvorhaben mit den zuvor genannten Begünstigten durchführen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Veranstaltungen, Messen, Wettbewerbe, Anlaufstellen, Workshops und Schulungen, die allgemeine Existenzgründungsfragen, betriebswirtschaftliche Themen, Innovation, Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) oder Fragen der Unternehmensnachfolge zum Inhalt haben.

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie auf der Webseite der WIBank und im Förderaufruf, der im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht ist und hierÖffnet sich in einem neuen Fenster zum Download zur Verfügung steht.

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