Behördengänge online erledigen

Zukünftig soll es bundesweit möglich sein, alle wesentlichen behördlichen Vorgänge digital zu erledigen. Das legt das Onlinezugangsgesetz (OZG) fest. In Hessen und weiteren Bundesländern sind die ersten Schritte getan.

Bund und Länder haben sich für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) auf eine Aufgabenaufteilung geeinigt. Dabei entwickeln federführende Bundesländer nach dem sogenannten EfA-Prinzip ("Einer für Alle") einen Online-Service, der anschließend von allen genutzt werden kann.

Hessen entwickelt für alle

Hessen hat gemeinsam mit Baden-Württemberg die Federführung für das Themenfeld Mobilität und Reisen übernommen. Zusammen mit dem fachlich zuständigen Bundesministerium für Digitales und Verkehr wurden die einzelnen Umsetzungsprojekte wie etwa der digitale Führerscheinantrag, die Personenbeförderungsgenehmigung und der Fahrtenschreiber bearbeitet. Die von Hessen entwickelten, länderübergreifend einsetzbaren Lösungen können jetzt von allen anderen Bundesländern genutzt werden.