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Digitaler Führerscheinantrag

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) führt zu mehr digitalen Anträgen in Deutschland: Schnell, einfach und digital.

Veranstaltungsreihe - Durchstarten statt Behördengang

Das Onlinezugangsgesetz hat einen großen Schritt in Richtung einer digitalen und benutzerfreundlichen Verwaltung gemacht. Insbesondere im Bereich der Führerscheinanträge hat das Hessische Verkehrsministerium einen Meilenstein erreicht. Durch die Umsetzung des OZG werden alle relevanten Antragsarten rund um das Thema "Führerschein" auf eine medienbruchfreie und nutzerfreundliche Art digitalisiert. 

Im Rahmen der Bewerbung der EfA-Fokus-Leistung organisiert das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) eine Roadshow Führerschein, die insbesondere die Mitarbeitenden in den Fahrerlaubnisbehörden ansprechen soll. Damit soll die Anbindung der Online-Dienste „Führerschein“ in den Fahrerlaubnisbehörden gefördert werden.  Geplant sind spannende Einblicke in die von Hessen entwickelten digitalen Führerscheinanträge, die Vorteile und die Nachnutzungsmöglichkeiten der Online-Anträge und Beispiele, wie die Antragsdaten ins Fachverfahren gelangen.

Freuen Sie sich auf Impulse bereits angebundenen Fahrerlaubnisbehörden, nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen zur Anbindung oder zu den Online-Anträgen zu stellen und tauschen Sie sich beim gemütlichen Imbiss zu Themen wie Schnittstellenumsetzung, Best Practices und der begleitenden Marketingkampagne aus.

Die Eventreihe "Durchstarten statt Behördengang - der digitale Führerscheinantrag" wird aus mehreren Veranstaltungen mit der gleichen Agenda in verschiedenen Bundesländern, jeweils 11:00 bis 16:00 Uhr, bestehen:

Ein weiterer Termin im Norden Deutschlands wird voraussichtlich demnächst bekannt gegeben.

Wir möchten Sie herzlich zum Event einladen. Suchen Sie sich gerne den für Sie passenden Ort oder Termin aus. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Ein digitaler Schritt für ganz Deutschland

Das EfA-Prinzip (Einer für Alle) bildet das Herzstück der OZG-Umsetzung. Der digitale Führerscheinantrag des Hessischen Verkehrsministeriums wird deutschlandweit eingeführt, um eine einheitliche und effiziente Antragsstellung zu ermöglichen. Bereits heute können Bürgerinnen und Bürger in über 50 Prozent der hessischen Fahrerlaubnisbehörden bequem von zu Hause aus ihren Führerschein beantragen. Bald wird diese digitale Lösung auch in anderen Bundesländern verfügbar sein.

Einfacher, bequemer und sicherer

Digital zu beantragen sind Führerscheine für Motorräder und Trikes (Klassen AM, A1, A2 und A), für Pkw (Klassen B und BE) sowie für Traktoren (Klassen L und T). Dabei können Antragstellerinnen und Antragsteller ihr biometrisches Lichtbild hochladen oder bequem mit dem Smartphone als "Selfie" aufnehmen. Auch die Unterschrift und weitere Nachweise können digital erfasst werden. Die Antragsgebühr wird über E-Payment abgewickelt, und dank der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, sowie der zugehörigen PIN in Verbindung mit der AusweisApp2 ist eine sichere Identifizierung gewährleistet.

Vorteile für Bürgerinnen, Bürger und Behörden

Die Digitalisierung des Führerscheinantrags bietet zahlreiche Vorteile. Nicht nur die Bürgerinnen und Bürger profitieren von einem bequemen und zeitsparenden Antragsprozess, sondern auch die Sachbearbeitung in den Behörden. Die Antragsdaten werden automatisiert in die Fachverfahren übertragen, was eine händische Übertragung überflüssig macht. Dies führt zu einer effizienteren Bearbeitung und verkürzten Wartezeiten.

Vielfältige Antragsarten

Insgesamt wurden 10 Online-Anträge rund um den Führerschein digitalisiert. Neben der Beantragung einer erstmaligen Fahrerlaubnis für verschiedene Fahrzeugklassen gibt es auch Anträge für Ersatzausfertigungen, Umschreibungen von Fahrerlaubnissen aus EU und EWR sowie die Erweiterung um zusätzliche Fahrerlaubnisklassen. Die verschiedenen Antragsarten werden schrittweise in den Live-Betrieb überführt. Informationen darüber, welcher digitale Antrag bereits in einer Fahrerlaubnisbehörde verfügbar ist, können bei der zuständigen Behörde erfragt oder über das hessische Verwaltungsportal eingesehen werden.