Ein digitaler Schritt für ganz Deutschland
Das EfA-Prinzip (Einer für Alle) bildet das Herzstück der OZG-Umsetzung. Der digitale Führerscheinantrag des Hessischen Verkehrsministeriums wird deutschlandweit eingeführt, um eine einheitliche und effiziente Antragsstellung zu ermöglichen. Bereits heute können Bürgerinnen und Bürger in über 50 Prozent der hessischen Fahrerlaubnisbehörden bequem von zu Hause aus erstmalig ihren Führerschein beantragen. Auch in einzelnen Behörden anderer Bundesländer ist diese digitale Lösung verfügbar.
Einfacher, bequemer und sicherer
Digital zu beantragen sind Führerscheine für Motorräder und Trikes (Klassen AM, A1, A2 und A), für Pkw (Klassen B und BE) sowie für Traktoren (Klassen L und T). Dabei können Antragstellerinnen und Antragsteller ihr biometrisches Lichtbild hochladen oder bequem mit dem Smartphone als "Selfie" aufnehmen. Auch die Unterschrift und weitere Nachweise können digital erfasst werden. Die Antragsgebühr wird über E-Payment abgewickelt, und dank der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, sowie der zugehörigen PIN in Verbindung mit der AusweisApp2 ist eine sichere Identifizierung gewährleistet.
Vorteile für Bürgerinnen, Bürger und Behörden
Die Digitalisierung des Führerscheinantrags bietet zahlreiche Vorteile. Nicht nur die Bürgerinnen und Bürger profitieren von einem bequemen und zeitsparenden Antragsprozess, sondern auch die Sachbearbeitung in den Behörden. Die Antragsdaten werden automatisiert in die Fachverfahren übertragen, was eine händische Übertragung überflüssig macht. Dies führt zu einer effizienteren Bearbeitung und verkürzten Wartezeiten.
Vielfältige Antragsarten
Insgesamt wurden 10 Online-Anträge rund um den Führerschein digitalisiert. Neben der Beantragung einer erstmaligen Fahrerlaubnis für verschiedene Fahrzeugklassen gibt es auch Anträge für Ersatzausfertigungen, Umschreibungen von Fahrerlaubnissen aus EU und EWR sowie die Erweiterung um zusätzliche Fahrerlaubnisklassen. Die verschiedenen Antragsarten werden schrittweise in den Live-Betrieb überführt. Informationen darüber, welcher digitale Antrag bereits in einer Fahrerlaubnisbehörde verfügbar ist, können bei der zuständigen Behörde erfragt oder über das hessische Verwaltungsportal eingesehen werden.