Ideen sind gefragt! Die Europäische Union fördert innovative Projekte mit bis zu 50 Prozent und reduziert damit das Innovationsrisiko.
Die Förderangebote sollen die Innovationskraft der hessischen Wirtschaft stärken, die Forschungsanstrengungen in Wirtschaft und Wissenschaft erhöhen sowie die Entwicklung innovativer Technologien anstoßen. Die Landesregierung unterstützt insbesondere Vorhaben in den Handlungsfeldern oder Schlüsselbereichen der Hessischen Innovationsstrategie 2020Öffnet sich in einem neuen Fenster.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Life Sciences, Bioökonomie und Gesundheitswirtschaft
- Umwelt- und Energietechnologie
- Informations- und Kommunikationstechnologie
- Automatisierung und Systemtechnik
- Nano- und Materialtechnologie
- Innovative Mobilitäts- und Logistikkonzepte, Elektromobilität
- Finanz-, Kultur- und Kreativwirtschaft
Beispiele für förderfähige Vorhaben:
- Auf- und Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- Auf- und Ausbau sowie Betrieb von Kompetenz- und Anwendungszentren an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Forschungscampus- und andere Kooperationsmodelle
- Anwendungsnahe Innovationszentren und Einrichtungen der "Houses of"-Strategie
- Modellhafte Forschungs- und Entwicklungsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen
- Investitionen in Wissens- und Technologietransfer sowie in regionale Cluster- und Kooperationsnetzwerke
- Investitionen in Einrichtungen der beruflichen Bildung und ihre Ausstattung mit moderner Technik
Antragsberechtigt sind unter anderem:
- Universitäre und außeruniversitäre öffentliche Forschungseinrichtungen einschließlich der Hochschulen des Landes Hessen
- Kleine und mittlere Unternehmen, freiberufliche Ingenieure und vergleichbare Freiberufler
- Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten oder beruflicher Schulen
- Regionalforen
- Gemeinden
Detaillierte Informationen zur Förderung und wer antragsberechtigt ist, erhalten Sie auf folgenden Seiten: