Das europäische De-minimis-Register („eAIR“) ist ein zentrales Verzeichnis, in das Beihilfen eingetragen werden, die auf Grundlage der sog. De-minimis-Verordnungen gewährt wurden. Ab dem 01.01.2026 gilt die Eintragungspflicht für Beihilfen, die unter die De-minimis-Verordnung oder die DAWI-De-minimis-Verordnung fallen und ab dem 01.01.2027 für Beihilfen, die auf Grundlage der Agrar-De-minimis-Verordnung gewährt werden. Das Register dient der Erfassung aller De-minimis-Beihilfen, die von staatlichen Stellen gewährt werden und soll die bisherige Praxis von Selbstauskünften durch Unternehmen und der Erstellung von Bescheinigungen durch die Behörden später ablösen.
Es empfiehlt sich, die bisherige Verwaltungspraxis bei der Gewährung von De-minimis-Beihilfen beizubehalten. D. h., die jeweilige Förderstelle, die die De-minimis-Erklärung einholt und die De-minimis-Bescheinigung ausstellt, soll auch für die Eintragung in das Register zuständig sein.
Die Eintragung hat innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Gewährung (nicht Auszahlung!) der Beihilfe zu erfolgen. Die Frist beginnt somit zu laufen, sobald der Rechtsanspruch auf die Beihilfe entstanden ist.
Welche Beihilfen sind in das Register einzutragen?
In das Register sind ausschließlich sog. De-minimis-Beihilfen einzutragen. Es handelt sich um Beihilfen, die ohne vorherige Genehmigung der Europäischen Kommission gewährt werden können. Hierzu sind die Vorgaben der jeweiligen De-minimis-Verordnung einzuhalten. Diese Verordnungen sind gesetzliche Ausnahmen vom Beihilfeverbot für kleine Beihilfenbeträge.
Es gelten folgende Schwellenwerte, wobei ein rollierender Zeitraum von drei Jahren zu beachten ist:
- De-minimis-Verordnung: bis 300.000 Euro
- DAWI-De-minimis-Verordnung: bis 750.000 Euro
- Agrar-De-minimis-Verordnung: bis 50.000 Euro
Wie erhalte ich Zugang zum Register?
Der Zugang zum De-minimis-Register ist ausschließlich mit einem ECAS-Konto („EU Login“) mit 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) möglich. Jeder Login setzt eine 2FA voraus.
Schritt 1: Ein ECAS-Konto mit 2FA anlegen („EU-Login“)
Jede Person, die Zugang zum Register erhalten möchte, benötigt ein ECAS-Konto (sog. „EU Login“).