Notwendig waren Enteisungsmaßnahmen an Flugzeugen. Zudem waren bei einem Flug behördlich angeordnete Sicherheitsmaßnahmen erforderlich: Das Gepäck eines nicht zum Flug erschienenden Passagiers musste entladen werden.
Die Hessische Luftaufsicht erteilte insgesamt 23 Ausnahmegenehmigungen für Abflüge im Zeitraum zwischen 23.00 und 23.47 Uhr. Zusätzlich zu den verspäteten Starts kam es am Abend noch bis 23.46 Uhr zu sieben verspäteten Landungen. Letzter Start war die Air France 1119 nach Paris um 23.47 Uhr. Letzte Landung war die LH 1149 aus Malaga um 23.46 Uhr.
Verspätete Starts sind bis 24 Uhr möglich
Am Frankfurter Flughafen gelten zwischen 23.00 und 05.00 Uhr Nachtflugbeschränkungen. Verspätete Maschinen mit planmäßiger Ankunft vor 23.00 Uhr dürfen bis 24.00 Uhr landen, sofern sich Verspätungsgründe nicht aus der Flugplangestaltung ergeben. Verspätete Starts sind bis 24.00 Uhr möglich, sie bedürfen jeweils einer gesonderten Genehmigung. Voraussetzung ist, dass die Verspätungsgründe außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Fluglinie liegen.