Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Online-Antrag für Fahrerkarte startet

Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, Unternehmen und Werkstätten können alle für den Betrieb digitaler Fahrtenschreiber erforderlichen Karten in Hessen ab sofort online beantragen.

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Zehntausende Behördengänge für Erteilung, Verlängerung und Ersatz der Karten können damit künftig entfallen, wie Hessens Wirtschaftsstaatssekretär Jens Deutschendorf am Mittwoch bei einem Informationsbesuch im Wiesbadener Service-Center von TÜV Hessen mitteilte. Der neue digitale Service wurde vom Hessischen Wirtschaftsministerium und dem Hessischen Sozialministerium gemeinsam mit der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) als IT-Dienstleisterin entwickelt. TÜV Hessen setzt ihn um. 

Gewerbliche Fahrzeuge wie Busse, Lkw und Taxis sind mit digitalen Fahrtenschreibern ausgestattet, die auf individuellen Fahrerkarten Lenk- und Ruhezeiten aufzeichnen und für 28 Tage festhalten. Zur dauerhaften Speicherung der Daten gibt es ferner Unternehmenskarten. Zudem benötigen Technikerinnen und Techniker zur Wartung und Kalibrierung der digitalen Fahrtenschreiber spezielle Werkstattkarten.

Benutzerfreundliche Verwaltungsdienstleistungen

Jährlich werden in Deutschland rund eine Viertelmillion solcher Karten beantragt. Bislang war dafür ein Besuch bei der technischen Prüfstelle erforderlich. In Hessen geht das jetzt über die Internetseite www.tueh.deÖffnet sich in einem neuen Fenster TÜV Hessen. Auch andere Bundesländer können das Verfahren nutzen. Vereinbarungen mit TÜV SÜD und DEKRA für Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind bereits getroffen.  

„Das digitale Antragsverfahren für Fahrerkarten ist eine beträchtliche Erleichterung für die gesamte Branche“, sagte Staatssekretär Jens Deutschendorf. „Hessen handelt konsequent, um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen moderne und benutzerfreundliche Verwaltungsdienstleistungen anzubieten."

Das digitale Antragsverfahren für Fahrerkarten ist eine beträchtliche Erleichterung für die gesamte Branche.

Jens Deutschendorf Staatssekretär für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

„Mit den digitalen Fahrerkarten gehören Behördengänge der Vergangenheit an“, sagte Marc Lorenz, Projektleiter bei TÜV Hessen. „Für Berufskraftfahrende bedeutet das: Ein Stau weniger – und eine grüne Ampel mehr. Das ist unsere Vorstellung von Nutzerfreundlichkeit.“ 

Zur Identitätsprüfung weisen sich Unternehmen über die bundeseinheitliche Anwendung „Mein Unternehmenskonto“ mittels der ELSTER-Technologie aus. Fahrerinnen und Fahrer nutzen dafür die ebenfalls bundeseinheitliche Bund-ID bzw. die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der Europäischen ID-Karte.