Seit dem 1. Mai 2023 gibt es das Deutschland-Ticket. Es gilt im ÖPNV in ganz Deutschland und kostet 49 Euro im Monat. Das Ticket ist schon jetzt günstig. Trotzdem sind 49 Euro im Monat für einige Menschen viel Geld. Die hessische Landesregierung will Menschen mit geringem Einkommen den Erwerb des Tickets ermöglichen. Deshalb bieten wir ein vergünstigtes Abo des Deutschland-Tickets für 31 Euro pro Monat für alle, die in Hessen wohnen und bestimmte Sozialleistungen beziehen. Die Differenz zum normalen Ticketpreis bezahlt das Land Hessen. Das vergünstigte Ticket gibt es ab 30. Juni bei den Verkaufsstellen der Verkehrsverbünde.
Flatrate-Ticket
Hessenpass mobil
Hessenpass mobil
Um das Ticket günstiger kaufen zu können, muss der Verkaufsstelle ein Berechtigungsnachweis vorgelegt werden. Dieser heißt „Hessenpass mobil“ und ist ein ganzes Jahr lang gültig. Es ist vorgesehen, dass mit einer (erneuten) Bescheidung der Sozialleistung auch automatisch eine Bescheinigung „Hessenpass mobil“ ausgestellt wird.
Diese Informationen werden kontinuierlich überarbeitet.
Wichtiger Hinweis
Das Abonnement für das vergünstigte Deutschland-Ticket endet automatisch nach einem Jahr. Es muss bei Bedarf durch die Nutzerin oder den Nutzer verlängert werden.
Das Abonnement für das vergünstigte Deutschland-Ticket endet automatisch nach einem Jahr. Es muss bei Bedarf durch die Nutzerin oder den Nutzer verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung muss spätestens am 10. des Monats, zu dessen Ende das Abonnement abläuft, eingereicht werden, damit das vergünstigte Deutschland-Ticket ohne Pause weitergenutzt werden kann.
Dabei muss erneut eine gültige Bescheinigung „Hessenpass mobil“ vorgelegt werden. Für den Fall, dass Ihnen noch keine Bescheinigung „Hessenpass mobil“ ausgestellt wurde, wenden Sie sich bitte an die Behörde, die Ihnen die Sozialleistung gewährt. Sie kann im Bedarfsfall eine Bescheinigung erstellen.
Bitte wenden Sie für die Verlängerung an die Verkaufsstelle, bei der Sie Ihren Hessenpass mobil beantragt haben bzw. reichen dort den Bestellschein/Verlängerungsantrag samt einer gültigen Bescheinigung „Hessenpass mobil“ ein. Viele Kundinnen und Kunden bekommen eine Erinnerung mit vorausgefülltem Verlängerungsantrag zugesandt.
Bestellscheine/Verlängerungsanträge und weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Verkehrsverbünde:
RMV: https://sites.rmv.de/de/hessenpass-mobilÖffnet sich in einem neuen Fenster
Den Hessenpass mobil erhalten alle, die in Hessen wohnen und
- Bürgergeld bekommen,
- Wohngeld bekommen,
- Sozialhilfe bekommen,
- Asylbewerberinnen/Asylbewerber sind.
Allen Berechtigten wird der Hessenpass mobil automatisch vom örtlich zuständigen Amt zugeschickt. Beim Kauf des vergünstigten Deutschland-Tickets muss der Hessenpass mobil der Verkaufsstelle vorgelegt werden.
Wichtige Informationen
Wer bekommt das vergünstigte Nahverkehrsticket? Wo und wie kann man es kaufen? Wichtige Fragen und Antworten zum Hessenpass mobil.
Seit dem 1. Mai 2023 gibt es das Deutschland-Ticket. Es gilt im öffentlichen Personennahverkehr in ganz Deutschland und kostet 49 Euro im Monat. Das Ticket ist schon jetzt sehr günstig. Trotzdem sind 49 Euro im Monat für einige Menschen viel Geld. Die hessische Landesregierung will auch Menschen mit geringem Einkommen den Erwerb des Tickets ermöglichen. Deshalb bietet sie ein vergünstigtes Abonnement des Deutschland-Tickets für derzeit 31 Euro pro Monat für alle, die in Hessen wohnen und bestimmte Sozialleistungen beziehen. Die Differenz zum normalen Ticketpreis bezahlt das Land Hessen. Um das Ticket günstiger kaufen zu können, muss der Verkaufsstelle ein Berechtigungsnachweis vorgelegt werden. Dieser heißt „Hessenpass mobil“ und ist ein ganzes Jahr lang gültig.
Das mit dem Hessenpass mobil vergünstigte Deutschland-Ticket gibt es seit dem 1. August 2023. Sie können es bei den Verkaufsstellen der Verkehrsverbünde bestellen. Eine Bestellung ist jeweils bis zum 10. Tag eines Kalendermonats abzugeben für einen Start des Abonnements zum 1. Tag des Folgemonats.
Den Hessenpass mobil erhalten diejenigen, die in Hessen wohnen und
- Bürgergeld bekommen,
- Wohngeld bekommen,
- Sozialhilfe bekommen,
- Asylbewerberinnen/Asylbewerber sind.
Dies bedeutet konkret: Leistungsberechtigte nach § 7 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Wohngeldberechtigte nach § 3 Abs. 1, 2, 4 und 5 Wohngeldgesetz (WoGG), Leistungsberechtigte nach § 19 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), die laufende Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII erhalten, sowie Leistungsberechtigte nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Den Berechtigten wird der Hessenpass mobil automatisch vom örtlich zuständigen Amt zugeschickt. Beim Kauf des vergünstigten Deutschland-Tickets muss der Hessenpass mobil der Verkaufsstelle vorgelegt werden.
Ausnahme:
Wenn Sie Bürgergeld von einem der folgenden Jobcenter erhalten, erhalten Sie die Bescheinigung nicht automatisch:
- Stadt Darmstadt
- Stadt Frankfurt am Main
- Kreis Gießen
- Kreis Limburg-Weilburg
- Stadt Kassel
- Kreis Kassel
- Schwalm-Eder-Kreis
- Kreis Waldeck-Frankenberg
- Wetteraukreis
- Werra-Meißner-Kreis
In diesem Fall erhalten Sie die Bescheinigung auf Nachfrage durch Ihren örtlich zuständigen Sozialleistungsträger.
Das mit dem Hessenpass mobil vergünstigte Deutschland-Ticket kostet 31 Euro pro Monat im Abonnement.
Sie erhalten den Hessenpass mobil als Berechtigungsnachweis für das vergünstigte Deutschland-Ticket automatisch von dem Amt, von dem Sie den Bescheid für Ihre Sozialleistung erhalten.
Ausnahme:
Wenn Sie Bürgergeld von einem der folgenden Jobcenter erhalten, erhalten Sie die Bescheinigung nicht automatisch:
- Stadt Darmstadt
- Stadt Frankfurt am Main
- Kreis Gießen
- Kreis Limburg-Weilburg
- Stadt Kassel
- Kreis Kassel
- Schwalm-Eder-Kreis
- Kreis Waldeck-Frankenberg
- Wetteraukreis
- Werra-Meißner-Kreis
In diesem Fall erhalten Sie die Bescheinigung auf Nachfrage durch Ihren örtlich zuständigen Sozialleistungsträger.
Die Berechtigungsnachweise werden von den für die Sozialleistungen zuständigen Stellen automatisch versandt. Sie müssen hierfür nichts tun. Falls Sie bisher keinen Nachweis erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Amt, das Ihren Bescheid für die Sozialleistung ausstellt.
Ausnahme:
Wenn Sie Bürgergeld von einem der folgenden Jobcenter erhalten, erhalten Sie die Bescheinigung nicht automatisch:
- Stadt Darmstadt
- Stadt Frankfurt am Main
- Kreis Gießen
- Kreis Limburg-Weilburg
- Stadt Kassel
- Kreis Kassel
- Schwalm-Eder-Kreis
- Kreis Waldeck-Frankenberg
- Wetteraukreis
- Werra-Meißner-Kreis
In diesem Fall erhalten Sie die Bescheinigung auf Nachfrage durch Ihren örtlich zuständigen Sozialleistungsträger.
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Amt, das den Hessenpass mobil neu für Sie ausstellt.
Die Gültigkeitsdauer des Berechtigungsnachweises ist auf dem Hessenpass mobil abgedruckt. Das vergünstigte Deutschlandticket Ticket wird für ein Jahr ausgestellt. Ein Verlängerungsantrag muss der Verkaufsstelle der Verkehrsverbünde über einen neuen Bestellschein bis zum 10. des Monats vor Ablauf des Tickets vorgelegt werden. Für die Verlängerung ist die erneute Vorlage eines zu diesem Zeitpunkt gültigen Hessenpass mobil notwendig. Für die Verlängerung ist die erneute Vorlage eines zu diesem Zeitpunkt gültigen Hessenpass mobil notwendig.
... Kann ich mir die Kosten für das vergünstigte Deutschlandticket mit Hessenpass mobil ebenfalls erstatten lassen?
Die Regelungen für die Erstattung bleiben unberührt. Für eine Prüfung, ob die Kosten in Ihrem Fall erstattet werden, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Auf dem Hessenpass mobil Berechtigungsnachweis werden in der Regel alle Namen der im Haushalt lebenden Personen, die berechtigt sind, die Vergünstigung zu erhalten, benannt. Wollen alle Personen die Berechtigung nutzen, empfiehlt es sich, das Schreiben für jede Person einmal zu kopieren.
Wenn nicht alle auf der Bescheinigung aufgeführten Personen ein Ticket erwerben wollen, ist, bevor diese Bescheinigung vorgelegt wird, die Einwilligung der aufgeführten Personen zur Vorlage einzuholen oder es sind die entsprechenden Namen und persönlichen Daten unkenntlich zu machen. Dies hat datenschutzrechtliche Gründe.
Bestellung und Kündigung
Die Bestellung des vergünstigen Deutschland-Tickets erfolgt über die Verkaufsstellen der Verkehrsverbünde. Sie benötigen dafür einen Bestellschein und Ihren Berechtigungsnachweis Hessenpass mobil. Wie Sie das Deutschland-Ticket bestellen und den Bestellschein selbst finden Sie auf der Seite der Verkehrsverbünde
Sie können das mit dem Hessenpass mobil vergünstigte Deutschland-Ticket jederzeit bei der Verkaufsstelle kündigen, bei der Sie das Ticket auch bestellt haben. Bitte beachten Sie: Die Kündigung muss schriftlich bis zum 10. eines Monats erfolgen. Dann wird die Kündigung zum 1. Tag des nachfolgenden Monats wirksam. Wenn die Kündigung nach dem 10. eines Monats erfolgt, endet das Ticket erst zum Ende des darauffolgenden Monats.
Beispiel: Wenn Sie das Ticket ab dem 1. November nicht mehr benutzen wollen, müssen Sie spätestens am 10. Oktober kündigen. Wenn Sie erst am 11. Oktober kündigen, gilt das Ticket noch bis zum 30. November.
... Werden mir die 18 Euro pro Monat nachträglich erstattet?
Der Berechtigungsnachweis „Hessenpass mobil“ muss beim Kauf des Deutschland-Tickets vorgelegt werden. Eine Erstattung ist nachträglich nicht möglich.
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Fragen zum Deutschlandticket
Das mit dem Hessenpass mobil vergünstigte Deutschland-Ticket gilt für eine Person und ist ab dem gewünschten Monatsersten für 12 Monate gültig.
Es berechtigt zur Nutzung
- von Regionalzügen (RE, IRE, RB, S-Bahn) in der 2. Wagenklasse in ganz Deutschland.
- Von Bussen, Straßen- und U-Bahnen der Verkehrsverbünde, Landestarifgesellschaften oder Verkehrsunternehmen in ganz Deutschland
- des Fährbetriebs, soweit dieser Teil des Tarifs des Verkehrsverbundes ist.
Dort, wo Verbundtarife auch im Nachbarland gelten, kann das vergünstigte Deutschland-Ticket ebenfalls genutzt werden.
Es gilt nicht im Fernverkehr der Deutschen Bahn (z.B. InterCity, ICE, EC) oder anderer Bahnen/Fernbusbetreiber (z.B. FlixTrain/FlixBus).
Im RMV-Verbundgebiet gilt: Für den AirLiner von Darmstadt zum Frankfurter Flughafen muss ein Zuschlag von 3,80 Euro entrichtet werden. Die Zuschlagstickets sind beim Fahrpersonal, den RMV-Vorverkaufsstellen der HEAG mobilo sowie in der HEAG mobilo App erhältlich.
Im VRN-Verbundgebiet können Sie ihn auch für Fahrten mit der Krebsbachtalbahn und der Bundenthaler nutzen, sowie für Fahrten nach Lauterbourg und Wissembourg.
Sie können das mit dem Hessenpass mobil vergünstigte Deutschland-Ticket nur für sich selbst nutzen. Kinder unter 6 Jahren können kostenlos mitfahren. Wenn Sie weitere Personen mitnehmen möchten, benötigen diese einen eigenen Fahrausweis. Das Ticket gilt nicht für zusätzliche Personen.
Das mit dem Hessenpass mobil vergünstigte Deutschland-Ticket gehört einer bestimmten Person und kann nicht an andere Personen weitergegeben werden. Das Ticket ist nur für denjenigen gültig, für den es ausgestellt wurde. Daher muss ein Lichtbildausweis mitgeführt werden, z. B. Personalausweis oder Aufenthaltstitel und bei Kontrollen vorgezeigt werden.
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