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Energiepreisbremsen
Die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen sind verabschiedet. Die Regelungen sehen vor, dass diese Energiepreise für einen Anteil des Verbrauchs nach oben begrenzt werden.
Sie haben eine Heizung, die mit Heizöl, Pellets und Flüssiggas betrieben wird und wollen wegen der gestiegenen Preise einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen?
Grundsätzlich können all diejenigen Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland diese finanzielle Unterstützung beantragen, die zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 sogenannte nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas gekauft und deren Kosten sich mindestens verdoppelt haben. Hierfür sind vom Bund max. 1,8 Milliarden Euro vorgesehen.
Wie funktionieren die Strom- und Gaspreisbremse? Wie hoch ist die Entlastung? Alles Wichtige finden Sie beim BMWK
Hessen spart Energie

Ausbildung in Hessen

Hessen in Zahlen
gehen seit Corona öfter zu Fuß
40 %
Anteil Erneuerbare am Primärenergieverbrauch
11,5 %
Radverkehrsnetz
25.000 km
Für Radschnellverbindungen etc. bis 2024
176,5 Mio
jährlich min. für Verkehrsprojekte
100 Mio
Förderung nach Nahmobilitätsrichtlinie
15,5 Mio
Wanderwegenetz
~ 5200 km
Radfernwege
3300 km
Einwohner und Einwohnerinnen
6,3 Mio
waldreichstes Bundesland
40 %
Bruttoumsatz Übernachtungs-, Tagestourismus
13,7 Mrd
Windvorranggebiete
39.000 Ha
Windvorranggebiete
417
Reduzierung Treibhausgasemissionen bis 2050
90 %
Energieverbrauch aus erneuerbaren Energien
22,8 TWh
Umsatz Kultur- und Kreativwirtschaft 2021
15,36 Mrd
für Kommunen zum Verbessern der Nahmobilität
23,5Mio €
Wohnungsbauförderung bis 2024
2,7 Mrd €
Für Belebung der Innenstädte + Ortskerne
40 Mio. €
Energieversorgung aus Erneuerbaren bis 2045
100 %
Für E-Ladesäulen
7 Mio. €
Fahrradkilometer Schulradeln
2,85 Mio
Wohnen im Ballungsraum
Alle in Hessen sollen eine bezahlbare Wohnung finden.


Mobiles Hessen 2030