Hinweis: Alle beschriebenen Dokumente und Vordrucke stehen im unteren Bereich zum Download bereit.
Neuer Bauvorlagenerlass vom 20. Januar 2022
Der Bauvorlagenerlass vom 20. Januar 2022 gilt ab dem 1. März 2022. Für alle Anträge, Nachweise und Stellungnahmen sind ab diesem Zeitpunkt die neuen Vordrucke zu verwenden. Für Vorhaben, die vor dem 1. März 2022 eingeleitet oder begonnen wurden, können bis zum 1. September 2022 auch noch die alten Vordrucke verwendet werden. Damit soll ein Mehraufwand vermieden werden, falls die alten Vordrucke für die Einreichung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde bereits vorbereitet wurden.
Erläuterungen zum Verfahren können der Anlage 2 des Bauvorlagenerlasses sowie den Hinweisen zu Anforderung an bauliche Anlagen aus anderen Rechtsbereichen der Anlage 3 entnommen werden.