Bücher mit dem Titel Baurecht liegen auf einem Architekturplan

Die Hessische Bauordnung

Die Hessische Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018 (GVBl. 2018 S. 198), zuletzt geändert am 14.Oktober 2025 (GVBl. 2025 Nr. 66), ist die Grundlage des Bauordnungsrechts in Hessen. Um das Bauen insbesondere für den Wohnungsbau zu erleichtern, Verfahren zu vereinfachen, Kosten zu senken und gleichzeitig europarechtliche Anpassungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien umzusetzen, sind mit der jetzigen Novellierung die rechtlichen Rahmenbedingungen durch entsprechende Neuregelungen angepasst und erleichtert worden.

Schwerpunkte der Neuregelungen

Mit dem „Baupaket I“ werden landesrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, die einerseits Baukosten senken sollen, z. B. durch die Erleichterung des Ausbaus von Dachgeschossen und bestehenden Gebäuden, durch die Reduzierung von Stellplatzpflichten und Ablösebeiträgen in Großstädten, die Vereinfachung von Abbruchvorhaben sowie die Einführung einer Innovationsklausel für experimentelle Baukonzepte und andererseits auch Verfahren vereinfachen sollen, so wird künftig im unbeplanten Innenbereich unter bestimmten Voraussetzungen keine Baugenehmigung mehr erforderlich, sondern das Vorhaben im Freistellungsverfahren möglich. Auch die Abschaffung der Abbruchgenehmigung soll einen weiteren Beitrag zum Bürokratieabbau und damit auch zur schnelleren Schaffung von neuem Wohnraum leisten. Auch Änderungen bzw. die Herausnahme von Tatbeständen im Bereich der Sonderbauten tragen zu einem weiteren Bürokratieabbau bei.

Darüber hinaus beinhaltet die Novellierung auch Änderungen, die der Umsetzung europarechtlicher Anforderungen im Bereich des Ausbaus erneuerbarer Energien dienen. 

Behandlung baurechtlicher Anfragen

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum ist nicht befugt, Bürgerinnen und Bürger in ihren Rechtsangelegenheiten zu beraten und konkrete Sachverhalte rechtlich zu bewerten. Es wird als oberste Bauaufsichtsbehörde nur im allgemeinen öffentlichen Interesse sowie insbesondere im Rahmen der Fachaufsicht über die nachgeordneten Bauaufsichtsbehörden (Regierungspräsidien und untere Bauaufsichtsbehörden) tätig. Für Anfragen zu einem konkreten Bauvorhaben steht Ihnen die für Sie zuständige untere Bauaufsicht zur Verfügung. Für Fachaufsichtsbeschwerden gegen Handlungen der unteren Bauaufsichtsbehörden sind in Hessen grundsätzlich die - direkt übergeordneten - oberen Bauaufsichtsbehörden zuständig.

Eine Übersicht über die in Hessen zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden (Städte und Landkreise) und oberen Bauaufsichtsbehörden (Regierungspräsidien) erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass durch die Bauaufsichtsbehörden keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen kann. Dies ist den rechtsberatenden Berufen, insbesondere der Anwaltschaft, vorbehalten.