Bauplan, Zirkel und Lineale

Zuständige Bauaufsichtsbehörden

Bauaufsichtsbehörden sind die Behörden, die die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften überwachen. Sie sind ermächtigt, nähere Anforderungen oder Durchführungsbestimmungen in Form von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften festzulegen. Des Weiteren sind sie Ordnungsbehörde und können bei Verstößen gegen das Baurecht einschreiten.

Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Bauaufsicht verteilen sich auf drei Ebenen.

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum ist nicht befugt, Bürgerinnen und Bürger in ihren Rechtsangelegenheiten zu beraten und konkrete Sachverhalte rechtlich zu bewerten. Es wird als oberste Bauaufsichtsbehörde nur im allgemeinen öffentlichen Interesse sowie insbesondere im Rahmen der Fachaufsicht über die nachgeordneten Bauaufsichtsbehörden (Regierungspräsidien und untere Bauaufsichtsbehörden) tätig. Für Anfragen zu einem konkreten Bauvorhaben steht Ihnen die für Sie zuständige untere Bauaufsicht zur Verfügung, die im Einzelfall auch Fragen allgemeiner Art (z.B. zu notwendigen Abständen von Gebäuden) beantworten kann. Für Fachaufsichtsbeschwerden gegen Handlungen der unteren Bauaufsichtsbehörden sind in Hessen grundsätzlich die - direkt übergeordneten - oberen Bauaufsichtsbehörden zuständig.

Wenden Sie sich daher bitte zunächst an das zuständige Regierungspräsidium.

Eine Übersicht über die in Hessen zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden (Städte und Landkreise) und oberen Bauaufsichtsbehörden (Regierungspräsidien) erhalten Sie unten.

Bitte beachten Sie, dass durch die Bauaufsichtsbehörden keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen kann. Dies ist den rechtsberatenden Berufen, insbesondere der Anwaltschaft, vorbehalten.

Bauaufsichtsbehörden

Die Bauaufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften. Hierzu führen sie bauaufsichtliche Zulassungs- und Genehmigungsverfahren durch und können im Einzelfall nähere Anforderungen festlegen. Bei Baurechtsverstößen sind sie befugt, repressiv einzuschreiten.

In Hessen teilt sich der Verwaltungsaufbau der Bauaufsichtsbehörden auf drei Ebenen auf: Die unteren Bauaufsichtsbehörden, die oberen Bauaufsichtsbehörden und die oberste Bauaufsichtsbehörde.

Ihre Aufgaben und Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Ebene voneinander: 

Die unteren Bauaufsichtsbehörden sind bei den Landkreisen, kreisfreien Städten oder anderen Städten, denen die Bauaufsicht durch eine Sonderregelung übertragen worden ist, angesiedelt.

Sie sorgen dafür, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Hiervon erfasst sind Aufgaben im Zusammenhang mit der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen.

Hierzu zählen:

  • Beratung von Bauherrschaften und Planern im Vorfeld einer Genehmigung
  • Erteilung von Baugenehmigungen und Beantworten von Bauvoranfragen (Bauvorbescheid),
  • Prüfung von bautechnischen Nachweisen und Überwachung von Baumaßnahmen, sofern diese Aufgabe nicht von Nachweisberechtigten oder Sachverständigen wahrgenommen wird,
  • Bauüberwachung einschließlich Bauzustandsbesichtigung fertig gestellter baulicher Anlagen,
  • Ordnungsbehördliche Maßnahmen bei Verstößen gegen das Bauordnungsrecht, insbesondere zur Abwehr von Gefahren, die durch bauliche Anlagen entstehen,
  • Führung des Baulastenverzeichnisses,
  • Prüfung von Sonderbauten (wiederkehrende Prüfungen),
  • Mitwirkung bei der Gefahrverhütungsschau,
  • Bearbeitung von Widersprüchen,
  • Erstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem § 7 Abs. 4 WEG.

Die Bauaufsichtsbehörden können nach pflichtgemäßem Ermessen die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Maßnahmen treffen. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der unteren Bauaufsichtsbehörden.

Bitte beachten Sie, dass durch die unteren Bauaufsichtsbehörden keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen kann. Dies ist den rechtsberatenden Berufen, insbesondere der Anwaltschaft, vorbehalten.

 

Die Aufgaben der oberen Bauaufsichtsbehörden werden bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel wahrgenommen. Wesentliche Aufgaben der oberen Bauaufsichtsbehörden sind:

  • Rechts- und Fachaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden (Städte und Landkreise)
  • Marktüberwachung von Bauprodukten mit CE-Kennzeichen
  • Zustimmung im Einzelfall im Bereich Brandschutz (Bauprodukte)
  • Fachaufsicht über und Anerkennung von Prüfingenieuren bzw. Prüfämtern für Baustatik
  • Bearbeitung von Fachaufsichtsbeschwerden gegen Handlungen der unteren Bauaufsichtsbehörden

Bitte beachten Sie, dass durch die oberen Bauaufsichtsbehörden keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen kann. Dies ist den rechtsberatenden Berufen, insbesondere der Anwaltschaft, vorbehalten.

Regierungspräsidium DarmstadtÖffnet sich in einem neuen Fenster

- Abteilung III, Dezernat III 31.2 -
Wilhelminenstraße 1 - 3, 64278 Darmstadt
Tel: 06151 12-0, Fax: 06151 12-5816, E-Mail: Obere.Bauaufsicht@rpda.hessen.de 

Regierungspräsidium GießenÖffnet sich in einem neuen Fenster

- Abteilung III, Dezernat 32 -
- Regionalplanung, Bauwesen, Wirtschaft, Verkehr -
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7, 35390 Gießen
Tel: 0641 303-0, Fax: 0641 303-2309, E-Mail: obere.bauaufsicht@rpgi.hessen.de 

Regierungspräsidium KasselÖffnet sich in einem neuen Fenster

- Abteilung II, Dezernat 21 -
Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel
Tel: 0561 106-0, Fax: 0561 106-1642, E-Mail: ObereBauaufsicht@rpks.hessen.de 

 

Die Aufgaben der obersten Bauaufsichtsbehörde werden im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr Wohnen und ländlichen Raum durch die Referate VII 3 - Baurecht - und VII 4 - Bautechnik - wahrgenommen. Wesentliche Aufgaben der obersten Bauaufsichtsbehörde sind:

  • Erlass von Verordnungen auf der Grundlage des Bauordnungsrechts
  • Erlass von Verwaltungsvorschriften (Vollzugsregelungen) und die Einführung technischer Baubestimmungen
  • Zulassung neuer Bauarten, Baustoffe und Bauteile nach §§ 17 und 23 HBO, außer in den Bereichen Brandschutz und Technische Gebäudeausrüstung
  • Fachaufsicht über die oberen Bauaufsichtsbehörden (Regierungspräsidien) und unteren Bauaufsichtsbehörden (Städte und Landkreise)
  • Bearbeitung von Fachaufsichtsbeschwerden gegen Handlungen der oberen Bauaufsichtsbehörden 

Bitte beachten Sie, dass durch die oberste Bauaufsichtsbehörden keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen kann. Dies ist den rechtsberatenden Berufen, insbesondere der Anwaltschaft, vorbehalten.

Kontakt:

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E-Mail schreiben an das Postfach der obersten Bauaufsicht