Unternehmensgründungen sind der Motor der Volkswirtschaft. Sie schaffen Arbeitsplätze, fördern den Wettbewerb und begünstigen den Strukturwandel. Erfolgreiches, nachhaltiges und beschäftigungswirksames Wachstum ist für neugegründete Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen umso einfacher, je mehr Wissen über neue technologische und wirtschaftliche Entwicklungen verfügbar ist und je leichter sie in moderne Technologien und neue Geschäftsmodelle investieren können.
Beispiele für förderfähige Vorhaben:
- Beteiligungskapital für Unternehmensgründungen sowiefür Innovation und Wachstum
- Gründungsberatungen, Betriebsberatungen sowie internationale Marktberatungen
- Regionale, virtuelle und auf Start-Ups spezialisierte Gründerzentren und Inkubatoren
- Investitionen in die öffentliche Tourismus-Infrastruktur
- Investitionen zur Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte, zur Diversifizierung der Produktion oder Änderung der Produktionsprozesse
Antragsberechtigt sind unter anderem:
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise
- Juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind