Der Bundestag hat heute drei wichtige Gesetze für die Verkehrswende beschlossen, von denen eines – der CO2-Aufschlag bei der Lkw-Maut – im Anschluss auch den Bundesrat passiert hat, so dass es bereits zum 1. Dezember in Kraft treten kann. Die beiden anderen Gesetze erreichen den Bundesrat im November. Das Paket ist die Umsetzung des Koalitionsausschusses der Bundesregierung vom 28. März 2023.
Beschleunigung der Verkehrsplanung kommt
- Mit dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz wird die Dauer von Genehmigungsverfahren deutlich reduziert. Das betrifft vor allem das Schienennetz. 312 Schienenprojekte mit einer Gesamtlänge von 4.500 Kilometern werden beschleunigt, darunter alle Neu- und Ausbauvorhaben in Hessen, die immens wichtig für Hessen und ganz Deutschland sind.
- Ersatzbauten für marode Autobahnbrücken und der Bau von Radwegen an Bundesstraßen wird beschleunigt, indem in den meisten Fällen die Pflicht für eine Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt.
- Jede verfügbare Fläche an Autobahnen soll zukünftig zudem für Solarstromerzeugung genutzt werden.
- Bei der Beschleunigung von Autobahnausbauten werden die 23 Projekte aus Hessen berücksichtigt, zu denen das Land Hessen dem Bundesministerium für Verkehr und Digitalisierung Einvernehmen übermittelt hatte.
„Es hat sich als richtig erwiesen, anhand von sachlichen und fachlichen Kriterien zu prüfen, welche Autobahnprojekte in Hessen von überragendem öffentlichen Interesse sind. Das hat letztlich auch den Bund überzeugt“, so Al-Wazir.
Zusätzliche Milliarden Euro für die Schiene
- In den kommenden Jahren wird der Bund 45 Milliarden Euro zusätzlich in die Schiene investieren, um das vielerorts marode Schienennetz zu erneuern und Neu- und Ausbaumaßnahmen zu bauen, mit denen der Deutschlandtakt möglich wird. Ein großer Teil dieser Investitionen fließt nach Hessen, weil an Hessen auch auf der Schiene kein Weg vorbeiführt. Schon das allererste Projekt der „Hochleistungskorridorsanierung“ betrifft mit der Riedbahn zwischen Mannheim und Frankfurt ein Projekt in Hessen.
- Der größte Finanzierungsbeitrag kommt dafür aus dem CO2-Aufschlag der Lkw-Maut, der zum 1. Dezember 2023 eingeführt wird. Damit gilt wieder das Prinzip, dass alle Verkehrsträger aus der Lkw-Maut finanziert werden, so wie es beim Start der Mauterhebung im Jahr 2005 galt.
Al-Wazir: „Der CO2-Aufschlag schafft einen Anreiz für die Spediteure, auf klimafreundliche Antriebe umzusteigen. Deutsche Hersteller wie Mercedes und MAN gehen mit batterieelektrischen Lkw in Serienproduktion. Jetzt gilt es, parallel zu diesem Hochlauf zügig ein Schnellladenetz für Lkw entlang der Autobahnen aufzubauen, da muss der Bund noch liefern.“
Mehr Handlungsfreiheit für Kommunen
- Beschlossen wurde zudem eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes, mit dem Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung als gleichrangige Ziele der Verkehrsplanung verankert werden.
- Für Fahrradstreifen, Busspuren oder Tempobeschränkungen muss zukünftig nicht mehr aufwendig die Abwehr einer konkreten Gefahr nachgewiesen werden.
- Diese Neuerungen müssen jetzt noch in der Straßenverkehrsordnung nachvollzogen werden, die das Bundeskabinett allerdings bereits auf den Weg gebracht hat.
Al-Wazir: „Die kommunale Familie hat es parteiübergreifend lange gefordert, nun steht es im Gesetz: Städte und Gemeinden erhalten endlich mehr Freiheit, um vor Ort über die beste Verkehrsplanung für ihre Bürgerinnen und Bürger entscheiden zu können.“