51 hessische Städte und Gemeinden werden weiterhin die Fehlbelegungsabgabe von Mieterinnen und Mietern von Sozialwohnungen erheben, wenn deren Einkommen im Laufe der Zeit die Einkommensgrenzen der Sozialwohnungsberechtigung um mindestens 20 Prozent übersteigt. Ein entsprechendes Gesetz, das die seit 2016 wieder geltende Fehlbelegungsabgabe um zehn Jahre verlängert, ist gestern Abend im Landtag mehrheitlich beschlossen worden, wie Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch mitteilte. Das Gesetz wird voraussichtlich am 1. Juni 2021 in Kraft treten.
„Wir nutzen alle Möglichkeiten, damit jede und jeder in Hessen eine angemessene Wohnung zu einem vernünftigen Preis finden kann. Dazu gehört auch die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe. Daher freue ich mich, dass das Gesetz beschlossen wurde“, sagte der Minister. „Die Fehlbelegungsabgabe sorgt dafür, dass Mieterinnen und Mieter von Sozialwohnungen, deren Einkommen sich im Laufe der Zeit erhöht, je nach Leistungsfähigkeit ihren Beitrag für den sozialen Wohnungsbau leisten, von dem sie selbst profitiert haben und weiter profitieren. Mit der Weiterentwicklung des Gesetzes, insbesondere auch der Reduzierung des Verwaltungsaufwandes in den erhebungspflichtigen Gemeinden, stellen wir die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe für die nächsten zehn Jahre sicher und sorgen damit für mehr soziale Gerechtigkeit in Hessen, weil die Erträge aus der Fehlbelegungsabgabe wieder denen zugute kommt, die auf neue Sozialwohnungen angewiesen sind. Dies ist damit ein Beitrag zur besseren Wohnraumversorgung und Wohnen ist eine Frage des gesellschaftlichen Zusammenhalts.“